Fördermöglichkeiten für Lehrlinge
Auch wenn die Lehrlingsentschädigung ein noch geringes Einkommen ist, müssen damit unter Umständen Lebenserhaltungskosten, Berufskleidung, Fahrt zur Ausbildungsstätte, Unterkunft in Berufsschulen oder Weiterbildungen abgedeckt werden. Damit das auch möglich ist, können Lehrlinge verschiedene Unterstützungen und Förderungen beantragen.
Vorstellungsbeihilfe
Das AMS unterstützt Lehrlinge, die auf der Suche nach einer Lehrstelle sind, mit einem teilweisen Ersatz der Kosten, die im Rahmen von überregionalen Vorstellungsterminen für Fahrten bzw. für Unterkunft und Verpflegung anfallen.
Voraussetzung ist eine finanzielle Notlage, die die Lehrstellensuche erschwert. Weiters ist der einmalige Zuschuss an ein im Vorfeld stattfindendes AMS-Beratungsgespräch gebunden.
Entfernungsbeihilfe
Lehrlinge, die nicht auf einen näher gelegenen zumutbaren Ausbildungsplatz vermittelt werden können, haben ebenfalls die Möglichkeit, einen teilweisen Kostenersatz beim AMS zu beantragen. Dieser bezieht sich auf finanzielle Mehrbelastungen durch regelmäßig wiederkehrende Fahrten und Unterkunft am Arbeitsort. Anspruch besteht während der gesamten Ausbildungsdauer.
Familienbeihilfe
Unabhängig von der Höhe der Lehrlingsentschädigung haben Lehrlinge bis zum 24. Lebensjahr Anspruch auf Familienbeihilfe. Beantragt werden kann die Familienbeihilfe auch für volljährige Kinder nur durch die Eltern. Einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Kinder nur dann, wenn die Haushaltsgemeinschaft zu den Eltern nicht mehr besteht und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen.
Freifahrt und Fahrtenbeihilfe
Für die Fahrt vom Wohnort zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule haben Lehrlinge je nach Verkehrsmittel und Entfernung Anspruch auf Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe.
Voraussetzung für die Lehrlings-Freifahrt ist die tägliche Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort in den Lehrbetrieb. Hierbei ist ein Selbstbehalt von 19,60 Euro pro Lehrjahr zu bezahlen. Bei der Beantragung ist eine Bestätigung des Lehrberechtigten vorzuweisen.
Kann für die tägliche Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützt werden und der kürzeste Weg in eine Richtung ist mindestens zwei Kilometer lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung), kann eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden. Diese beträgt monatlich 5,10 Euro für Strecken bis zehn Kilometer und 7,30 für Strecken über zehn Kilometer.
Wohnt der Lehrling am Standort der Lehrstelle im Lehrlingsheim, fährt jeweils zum Wochenende heim und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens zwei Kilometer lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung), kann ebenfalls eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden. Je nach Länge der Strecke beträgt diese zwischen 19 und 58 Euro.
Für die Fahrten zwischen Wohnort und Berufsschulen können in ähnlicher Weise Freifahrten und Fahrtenbeihilfen geltend gemacht werden. Informationen dazu gibt es auf ooe.arbeiterkammer.at
Begabtenförderung
Die Begabtenförderung ist ein Förderprogramm der WKÖ und des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Gefördert werden Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis sowie Lehrabsolventen bis längstens ein Jahr nach abgelegter Lehrabschlussprüfung. Sie müssen einen Notendurchschnitt von max. 2,0 im letzten Berufsschulzeugnis bzw. eine Auszeichnung im Lehrabschlussprüfungszeugnis vorweisen. Weitere Leistungen, etwa eine Top-3-Platzierung in einem Wettbewerb, individuelle Weiterbildungen u. Ä. werden ebenfalls berücksichtigt.
Nähere Informationen dazu gibt es auf www.ifa.or.at/ begabtenfoerderung
Oö. Bildungskonto
Das Land OÖ fördert mit dem Bildungskonto berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen. Zu Kursbeginn muss der Hauptwohnsitz in Oberösterreich liegen. Zudem muss die Bildungsmaßnahme in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert sind, absolviert werden.
Förderungen im Überblick
In Oberösterreich gibt es insgesamt 54 Fördermöglichkeiten für Weiterbildung. In der "Broschüre zu oberösterreichischen Berufs- und Weiterbildungsförderungen" können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber informieren.
Untergliedert ist die Broschüre in die Kategorien Frauen & Männer, Lehrlinge, Menschen mit Behinderung und Unternehmen. "Nur wer sich und seine Mitarbeiter laufend weiterqualifiziert und die besten Köpfe im Team weiß, hat im Wettbewerb die Nase vorne", informiert Wirtschaftslandesrat Dr. Michael Strugl.
Herausgeber ist das Netzwerk Humanressourcen (NHR) der Clusterland Oberösterreich GmbH in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsressort des Landes OÖ, der Wirtschaftskammer OÖ und dem Arbeitsmarktservice OÖ.
Nützliche Links:
www.land-oberoesterreich.gv.at
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