Unter 18 Jahren hat es sich endgültig ausgequalmt
Wie Arbeitgeber und Jugendliche mit dem im OÖ. Jugendschutzgesetz verhängten Rauchverbot umgehen.
Mit dem gestern in Kraft getretenen OÖ. Jugendschutzgesetz gilt für unter 18-Jährige ab jetzt ein Rauchverbot. Es schließt auch Wasserpfeifen (Shishas) ein. Die Altersgrenze wurde damit um zwei Jahre hinaufgesetzt. Das Gesetz trifft verstärkt Berufsschüler. Denn laut einer Studie der Krebshilfe OÖ sind 37 Prozent aller Berufsschüler – und damit aller Lehrlinge – Raucher. Deren Anteil ist fünfmal so hoch wie unter Jugendlichen, die eine höhere Schule wie AHS oder BHS besuchen.
Doch auch Arbeitgeber, die Lehrlinge ausbilden, sind in der Pflicht. "Laut Arbeitnehmerschutzgesetz ist das Rauchen im Inneren von Arbeitsstätten bereits für alle verboten. Gibt es einen Raucherraum, rate ich dazu, dort ein Schild anzubringen, dass Jugendliche unter 18 nicht rauchen dürfen", sagt Elisabeth Nagel, Arbeitsrechtsexpertin bei Huber und Partner Rechtsanwälte in Linz. Unternehmer müssten die in ihrem Betrieb maßgeblichen Jugendschutzbestimmungen aushängen und darüber informieren. Auch Lehrlingsausbildner sollten auf das Rauchverbot hinweisen.
Aber was kann ein Arbeitgeber tun, wenn Jugendliche trotzdem rauchen? "Innerhalb des Gebäudes kann er abmahnen", sagt Nagel. Die Fürsorgepflicht gelte für das Unternehmensgelände. Wenn sich ein Jugendlicher nach der Arbeit beim Warten auf den Bus eine Zigarette anstecke, habe er keine Möglichkeit, einen Verweis auszusprechen.
"Ich finde das Rauchverbot für Jugendliche gut", sagt Christian Grünbart, Direktor des Hotels Aviva in St. Stefan am Walde. "So kann ein Lehrherr dezidiert sagen, dass ein Jugendlicher gegen ein Gesetz verstößt. Das verlangt mehr Respekt ab." Bei Aviva gebe es eine Mitarbeiterakademie, die auch Nichtraucherseminare anbiete. Zudem beteilige sich das Hotel am betrieblichen Gesundheitsförderungsprojekt der OÖ. Gebietskrankenkasse.
Thomas Mayr-Stockinger, Wirte-Sprecher der Wirtschaftskammer OÖ, hat in seinen Betrieben seit langem ein Rauchverbot für Lehrlinge innerhalb seines Areals eingeführt. "Ich weiß, dass unsere acht Lehrlinge alle rauchen – aber eben außerhalb der Dienstzeiten und nicht auf dem Betriebsareal." Wenn junge Gäste in der Gaststube Zigaretten kaufen, werde das wie bisher mit Ausweiskontrolle gehandhabt.
Hinweise in Supermärkten
Bei der Handelsgruppe Unimarkt werde das neue Jugendschutzgesetz laut Geschäftsführer Robert Knöbl sehr ernst genommen. "Alle Standorte, die Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse verkaufen, werden gesondert unterwiesen, dass sie keine derartigen Waren an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen dürfen", sagt Knöbl. Darüber hinaus sei das Rauchen auf dem Firmengelände für unter 18-Jährige ausnahmslos untersagt. "Unterstützend bieten wir jährlich ein Raucherentwöhnungsseminar." Ähnlich geht der Linzer Baukonzern Swietelsky vor. "Bei betriebsübergreifenden Lehrlingsworkshops mit externen Experten thematisieren wir Gesundheitsrisiken bei Suchtkrankheiten", sagt Unternehmenssprecher Clemens Kukacka. Mehr als 80 Lehrlinge hätten allein im Jänner und Februar 2019 daran teilgenommen.
Das sagen jugendliche Lehrlinge zum Rauchverbot:
Lejla Kastrati (16), Bürokauffrau-Lehrling, Unimarkt, Traun:
"Ich habe am Tag fast ein Packerl Zigaretten geraucht. Jetzt, da das Gesetz umgestellt wurde, sehe ich das als Chance und gewöhne mir es langsam ab."
Ajvaz Mani (17), Kochlehrling, Gasthof Stockinger, Ansfelden:
"Im Betrieb ist Rauchen untersagt. Ich halte mich daran, obwohl es nervt, in Pausen nicht rauchen zu dürfen. Für mich kein Grund, damit aufzuhören."
Helene Miesbauer (16), Lehrling Rezeption, Hotel Aviva, St. Stefan am Walde:
"Ich bin Nichtraucherin. Aber in meinem Freundeskreis rauchen fast alle. Viele sagen, sie brauchen das, um Stress zu reduzieren. Davon halte ich nichts."
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