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Karfreitagsurteil: Frei für alle, frei für keinen oder nur im Einzelfall?

23.Jänner 2019

Um das durchzufechten, hatte er Rechtsschutz der Arbeiterkammer (AK). Konkret gilt der Karfreitag in Österreich seit mehr als 60 Jahren nur für Angehörige der altkatholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche als Feiertag.

Der Linzer AK-Jurist Klaus Mayr hat vor 15 Jahren schon darauf aufmerksam gemacht, dass das dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspreche. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in diesem Sinne entschieden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Kollegen um eine Klärung gebeten. Der OGH wird nun den Einzelfall gemäß dem EuGH-Urteil abschließen.

 

Regierung will genau prüfen

Um die Reparatur des Gesetzes muss sich der Gesetzgeber kümmern. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal sagte, die Bundesregierung wolle die Entscheidung des EuGH zum Karfreitag und die damit verbundenen Auswirkungen "genau prüfen". Danach würden zeitnah weitere Schritte bekannt gegeben.

Elias Felten, Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Kepler-Uni in Linz, zählt im Gespräch mit den OÖN drei Möglichkeiten auf, wie der Gesetzgeber vorgehen könnte: einen Feiertag für alle machen, den Feiertag für alle streichen oder eine Einzelfall-Lösung anstreben. Denn schon bisher sei es möglich, Arbeitnehmern zur Religionsausübung freizugeben – womöglich nur für wenige Stunden. Das habe im Zuge der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu erfolgen, so der Experte. Die Streichung des Feiertages werde sich in der Realität schwierig gestalten, so Felten.

Solange es keine gesetzliche Neuregelung gibt, gilt das, was der EuGH gestern mitgeteilt hat: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch seinen anderen Arbeitnehmern das Recht auf einen Feiertag am Karfreitag zu gewähren – sofern diese zuvor mit dem Anliegen an ihn herangetreten sind, an diesem Tag nicht arbeiten zu müssen."

Im Prinzip können die Arbeitnehmer jedenfalls einen freien Tag begehren. Die AK Oberösterreich spricht vom Karfreitag 2019 als bezahlten Feiertag.

Verteuerung der Arbeit

Vorschläge, was die Regierung tun könnte, gab es gestern etliche: Die SPÖ, der Gewerkschaftsbund und die AK fordern, den Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag für alle zu machen. AK-Präsidentin Renate Anderl argumentiert nicht mit der Religion, sondern sagt, "die Menschen arbeiten hart genug". Auch ÖAAB-Funktionäre schlossen sich der Forderung an.

Die Wirtschaftskammer fordert eine aufkommensneutrale Lösung. Österreich sei mit 13 Feiertagen im Jahr schon unter jenen Ländern mit den großzügigsten Feiertagsregelungen in Europa. Ein Feiertag für alle würde 600 Millionen Euro kosten. Christoph Neumayr, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, weist auf eine "unionsrechtskonforme" Regelung hin.

Die evangelische Kirche will vor einer Neuregelung gehört werden. Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker kann sich vorstellen, dass die gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag entfallen. Diese Regelung entspräche dem EuGH-Urteil und würde zugleich die hohe Bedeutung des Feiertags für die evangelische Minderheitskirche berücksichtigen. (sib)

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