Insolvenzrechtsnovelle: Viele Fragen sind offen
LINZ. Entschuldungsdauer sinkt, Gläubiger-Risiko steigt
Drohendes "totes Recht" und viele Fragezeichen: Experten reagieren mit Zustimmung, aber auch mit Skepsis auf die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht. Wie berichtet, sinkt die Entschuldungsdauer sowohl für Private als auch für Unternehmer von fünf auf drei Jahre. Für Unternehmen ist außerdem ein neues, präventives Restrukturierungsverfahren geplant: Hier müssen, anders als bei einer Insolvenz, nicht alle Gläubiger einbezogen werden.