Im Buwog-Prozess fällt nach drei Jahren ein Urteil
WIEN. 1088 Tage nach Verhandlungsbeginn soll das Mammutverfahren ein Ende finden.
Im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik zeichnet sich nach fast drei Jahren Verhandlungsdauer ein Ende ab. Kommenden Freitag, 4. Dezember, will Richterin Marion Hohenecker das Urteil im Buwog-Prozess verkünden. Dies teilte das Wiener Straflandesgericht gestern, Freitag, mit.
1088 Tage liegen zwischen dem Verhandlungsbeginn am 12. Dezember 2017 und der voraussichtlichen Urteilsverkündung. Bisher wurden im Großen Schwurgerichtssaal 168 Tage verhandelt. Von den ursprünglich 15 Angeklagten im Mammutverfahren ist einer nicht mehr dabei: Ludwig Scharinger, der langjährige Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB), starb im Jänner des Vorjahres. Zwei weitere Angeklagte waren krankheitsbedingt nur teilweise anwesend.
Wie mehrmals berichtet, geht es beim Buwog-Prozess um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen bei der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften sowie bei der Übersiedelung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lauten unter anderem auf Untreue, Bestechung, Geschenkannahme durch Beamte, Geldwäscherei sowie Beitragstäterschaft.
Große Überraschungen blieben an den Verhandlungstagen aus – bis auf das Teilgeständnis des ehemaligen Lobbyisten Peter Hochegger am vierten Prozesstag. Die Buwog-Veräußerung sei "alles andere als supersauber abgelaufen", ließ Hochegger über seinen Anwalt mitteilen. Zwischen Hochegger, dem Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser sowie dem Mitangeklagten Walter Meischberger taten sich deshalb im Prozess Gräben auf.
Es drohen zehn Jahre Haft
Grasser, der ehemalige Finanzminister, sowie Meischberger, der Ex-FPÖ-Generalsekretär, beteuerten gebetsmühlenartig ihre Unschuld. Beide sahen sich während des Prozesses als Opfer einer "übermotivierten und linkslastigen Staatsanwaltschaft" und attackierten vor Prozessbeginn auch Richterin Marion Hohenecker verbal.
Für die Urteilsverkündung gelten strenge Corona-Sicherheitsmaßnahmen, es sind nur wenige Zuseher und Journalisten zugelassen. Den Angeklagten drohen im schlimmsten Fall zehn Jahre Haft. Es ist davon auszugehen, dass zumindest Grasser und Meischberger bei einer Verurteilung Einspruch einlegen werden.
Zudem drohen den Angeklagten Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Neben der Republik haben sich auch die CA Immo und die Telekom Austria als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen. Während die CA Immo im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen unterlegen war, sollen ÖVP, SPÖ und FPÖ die teilstaatliche Telekom Austria als "Bankomat" für Parteiinteressen gesehen haben.
Die besten Sprüche im Prozess
„Ich habe keinen Arbeitgeber, kein Auto und kein Haus.“
Karl-Heinz Grasser, der Hauptangeklagte zum Prozessauftakt über seine Vermögensverhältnisse
„Wenn’s danebengeht, geht’s ordentlich daneben.“
Karl Petrikovics, Ex-Chef der Immofinanz, über eine falsche Abrechnung eines Mitarbeiters
„Es war ein Korruptionsbiotop, in dem sich wenige ständig Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit verschafft haben.“
Peter Hochegger, Ex-Lobbyist
„Elf Jahre meines Lebens kann mir niemand zurückgeben, aber vielleicht meine Reputation.“
Walter Meischberger, Ex-FP-Generalsekretär und Mitangeklagter
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und mit einem Einspruch läuft die Show weiter😁
Der schillernde Grasser, Schwiemu-liebling, immer mit Plastiksackerl voller Geld unterwegs, politisch zwischen rechts und rechtsrechts oszillierend, wird sich nicht fürchten müssen. Trotz öffentlicher Beschreibung seines korrupten politischen Werdegangs, alles auf Wikipedia nachzulesen, wird ihn ein Freispruch ereilen. Wir Österreicher haben die Guillotine nicht erfunden, bei uns regiert der Häuslschmäh.
"Grasser, der ehemalige Finanzminister, sowie Meischberger, der Ex-FPÖ-Generalsekretär, beteuerten gebetsmühlenartig ihre Unschuld. "
Wenn ich in einem Gerichtsprozess Beschuldiger wäre und ich von meiner Unschuld überzeugt wäre, würde ich auch "gebetsmühlenartig" meine Unschuld beteuern.
Soll jetzt diese "gebetsmühlenartige" Berichtsdarstellung nun den Lesern eine Schuld suggerieren ?
Eine eventuelle Verurteilung oder Freispruch ist alleinige Sache des Gerichts und nicht der eines "Qualitäts-Journalisten" ....
Wenn man das Foto im Artikel betrachtet dann weiß man: "Der Lack ist ab!"
Auch wenn ich schuldig wäre, würde ich ständig gebetsmühlenartig meine Unschuld beteuern. Grasser ist ein Steher, würde ein Gerichtskiebitz sagen.
Warum entschlägt sich seine Schwiegermutter der Aussage? Diese könnte ihn doch entlasten, wenn er wirklich unschuldig ist?
Weil keine Aussage immer besser ist und schon gar als eine befangene.
Forumskolleg_innen, Ihr könnt Euch schon mental vorbereiten um Euren Blutdruck zu schonen. Ich glaube, Grasser, Meischberger werden freigesprochen werden. Es gelang der StA einfach nicht, eine Schuld der Angeklagten zweifelsfrei nachzuweisen = zu beweisen.
Die Richterin wird bei der Urteilsverkündung / begründung ein undurchsichtiges Spinnennetz an Firmenkonstruktionen & Zahlungsströmen konstatieren, aber mehr nicht. In die Lichtensteinkonten konnte nicht eingesehen werden.
Damit wird eine 11 jährige Zeit der Angeklagten mit "Beruf Angeklagter" vorerst zu Ende gehen, auch wenn die StA berufen kann / wird.
Wenn Herr Grasser nicht alles getan hätte, um diesen Prozess zu behindern, wäre es wohl sicher schneller gegangen.
Haha , was für ein Quatsch.