Hotels dürfen nun auf Entschädigung hoffen
WIEN. Die Mitte März aufgrund des Epidemiegesetzes geschlossenen Betriebe in Österreich können langsam auf eine Entschädigung hoffen.
Die entsprechende Verordnung zur Verdienstentgangsregelung sei in Kraft, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.
Zwischen 10. und Mitte März waren aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem zahlreiche Hotels und Seilbahnen auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1950 sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung den Ersatz des vollen Verdienstentgangs vor. Mit dem schnell beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetz wurde dies aber ausgehebelt.
Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz konnten bis Anfang Juli nur sechs Wochen lang geltend gemacht werden. Aufgrund einer Gesetzesnovelle beträgt die Frist für Anträge (bei den Bezirksverwaltungsbehörden) auf Entschädigungen nun aber drei Monate. Die Drei-Monate-Frist hat mit 7. Juli neu zu laufen begonnen.
Sondersteuer-Beschwerde: Ungarn will Spar wegen Verleumdung verklagen
Stelzer: "Beschäftigen wir uns nicht mehr mit Träumeland"
KV-Verhandlungen Speditionen: Gewerkschaftsmitglieder lehnten Angebot ab
Debatte über Arbeitszeit: Wie uns die Lust auf Leistung vergeht
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.