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Hilfspaket und Schutz vor feindlicher Übernahme

04. April 2020, 00:04 Uhr
Hilfspaket und Schutz vor feindlicher Übernahme
Minister Schramböck, Blümel, Kogler und WKO-Chef Mahrer: 15-Milliarden-Hilfsfonds Bild: APA

WIEN. Coronavirus: Die Regierung erweitert ihre Hilfsmaßnahmen für Betriebe und plant auch noch ein Paket für Start-ups.

Mit dem dritten Corona-Gesetzespaket hat die Regierung ihre Hilfsmaßnahmen für die Unternehmen noch einmal erweitert und dabei auch Probleme wie den Wertverlust von Saison- und verderblicher Ware berücksichtigt. Der Haftungsrahmen für Kredite wurde auf 90 Prozent und damit die Höchstgrenze laut EU-Normen erweitert.

Dazu gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse zu Betriebskosten der Unternehmen. Das inkludiert Geld für Mieten und Abgeltungen von Wertverlusten (siehe Kasten). Das Paket ist 15 Milliarden Euro schwer und soll jenen Unternehmen zugutekommen, die mehr als 40 Prozent ihres Umsatzes wegen Corona eingebüßt haben.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ergänzte in einer Videokonferenz mit Journalisten, dass die Banken keine zusätzlichen Sicherheiten für Kredite verlangen dürften, somit auch keine persönlichen Haftungen.

  • Video: Regierung präsentiert 15-Milliarden-Hilfsfonds

Die Regierung plant auch die Erweiterung der Investitionskontrolle, die eigentlich schon die Übergangsregierung voriges Jahr vorgesehen hatte. Demnach bedürfen Übernahmen von mehr als zehn Prozent an Unternehmen der kritischen Infrastruktur der Zustimmung der Regierung.

Zu diesen Unternehmen zählen forschungsintensive Betriebe etwa aus den Bereichen Künstliche Intelligenz und Software, aber auch Lebensmittelerzeugung, Wasser, Energie oder Medien.

Dieses Investitionskontrollgesetz ist derzeit noch im Detail in Ausarbeitung. "Es soll davor schützen, dass es in heiklen Branchen zu unfreundlichen Übernahmen kommt", sagt die Ministerin.

  • Video: Finanzminister Blümel über das dritte Coronavirus-Paket

Sie will in den nächsten Tagen außerdem noch ein Paket für die Start-ups vorstellen. Die jungen Unternehmen, die überwiegend mit viel Fremdkapital mitten in der Startphase massiv getroffen wurden, bräuchten besondere Unterstützung, sagt Schramböck.

Die Kreditauskunfteien haben sich zudem verpflichtet, Hilfestellungen durch den Staat als nicht negativ für die Bonität zu werten. (dm)

15-Milliarden-Wirtschaftspaket gegen Corona

  • Kreditgarantien: Wie erwartet, haftet die Republik nun für 90 Prozent der Betriebsmittelkredite und sichert so Liquidität. Das Volumen kann drei Monatsumsätze umfassen, maximal aber 120 Millionen Euro. Die Verzinsung beträgt maximal ein Prozent, dazu kommt eine Haftungsprovision. Geschäftstätigkeit und Liquiditätsbedarf in Österreich sind Voraussetzung.
  • Boni- und Dividendenbeschränkung: Aktiengesellschaften, die die Garantie der Republik in Anspruch nehmen, müssen die Auszahlung von Boni beschränken und dürfen bis 16. 3. 2021 keine Dividenden ausschütten.
  • Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank, die sich mit der Kontrollbank, Austria Wirtschaftsservice (aws) und Tourismusbank kurzschließt. Die Unterstützung kann ab 8. April beantragt werden.
  • Betriebskostenzuschuss: Dabei handelt es sich um einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den anfallenden Betriebskosten bis maximal 90 Millionen Euro. Der Staat kommt für Fixkosten wie Miete (nach Ausschöpfung einer Mietzinsreduktion), Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen (sofern diese nicht vom Moratorium erfasst sind). Dazu vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die unkündbar, aber betriebsnotwendig sind, Lizenzgebühren, Strom, Gas, Telekom und ein Unternehmerlohn wie im Härtefallfonds.
  • Ausbezahlt wird die Hilfe nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres. Den Umsatzeinbruch und den Fixkostenbedarf muss ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigen. Von 15. April bis 31. 12. kann man sich über ein Online-Tool der aws registrieren.
  • Verderbliche und Saisonware: Wenn deren Wert wegen Corona um 50 Prozent sinkt (Pflanzen, Saisonmode) ersetzt der Bund je nach Ausfall die Wertminderung mit 25 bis 75 Prozent.
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5  Kommentare
5  Kommentare
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dalli18 (2.837 Kommentare)
am 05.04.2020 12:12

Es gibt so eine Faustregel, dass ein Arbeitnehmer so ca. 3 Monatgsehälter auf einem Sparbuch haben soll (für Notfälle....) Gleiches muss ja wohl auch für Unternehmen gelten. Wenn das jeder Betrieb ein Stück weit beherzigt, dann kann sich der Staat diese ganzen Hilfen sparen.
Aber scheinbar lebt ja der Grossteil nur mehr von der Hand in den Mund. Früher haben wir uns immer gerne über die USA lustig gemacht (die das schon länger so praktizieren), mittlerweile sind wir selbst aber um nichts besser.

Also wenn Betriebe, die bereits vor Corona schlecht dagestanden sind, diese Krise nicht überleben, dann sollte das schon ein Stück weit normal sein.

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futzi (1.535 Kommentare)
am 04.04.2020 07:45

Und wiedermal sind die Roten umgefallen! Schade Schade

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Melinda (254 Kommentare)
am 04.04.2020 07:00

"Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank ... Ausbezahlt wird die Hilfe nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres"

Alle Macht den Banken, denn die lassen sich nicht lumpen und keine Möglichkeit der Profitgier anbrennen!

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dalli18 (2.837 Kommentare)
am 05.04.2020 12:26

@melinda
Erinnert ein wenig an die Griechenland-Hilfen. Das Geld ist da am Ende bei den Grossbanken gelandet und diese mussten die Kredite nicht abschreiben...

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amha (11.322 Kommentare)
am 05.04.2020 12:28

Musst in einem seriösen Medium oder direkt auf der Ministeriumsseite lesen; s Provinzblattl bringt wieder mal alles durcheinander. Alles was mit Krediten zu tun hat, ist über die Hausbank zu koordinieren. Die Refundierungen von Beriebskosten und Aufwänden hingegen, kann dein Steuerberater (und nur der) nach Vorliegen der Bilanz beantragen.

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