Handelsverband ringt Amazon neue Regeln ab
WIEN. Die private Interessen-gemeinschaft der Handelstreibenden hat dem US-Handelsriesen Amazon eine Reihe von Zugeständnissen abgerungen.
Dem war eine Beschwerde des Verbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vorangegangen. Die Änderungen sind am Freitag in Kraft getreten. "Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden, da die vom Handelsverband vorgebrachte Beweislage erdrückend war. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, gestern in einer Aussendung.
So erfolge künftig eine ordentliche Kündigung eines Marktplatzhändlers unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen – und nicht umgehend. Weiters seien auch andere Gerichtsstände als der Gerichtsstand Luxemburg-Stadt möglich. Der weitgehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm "Versand durch Amazon" entfällt.
Aktuell exportieren heimische Händler Produkte im Wert von rund 300 Millionen Euro über den Amazon-Marktplatz. "Wir sind überzeugt, dass die Exportumsätze durch die nun erwirkten faireren Rahmenbedingungen beträchtlich steigen werden", so Will.