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Grasser und Meischberger pochen auf ihre Unschuld

Von nachrichten.at/apa, 06. Dezember 2020, 16:24 Uhr
Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger  Bild: (APA/HELMUT FOHRINGER)

WIEN. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Ex-Lobbyist Walter Meischberger haben am Wochenende in Interviews in mehreren Tageszeitungen das erstinstanzliche Urteil scharf kritisiert. Grasser wurde im Buwog-Verfahren nicht rechtskräftig zu acht Jahren, Meischberger zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Grasser wirft der Richterin im Interview mit der "Kleinen Zeitung" den "Anschein der Befangenheit" wegen Tweets ihres Ehemanns vor. "Dieses Urteil hat nichts mit Objektivität zu tun. Wenn in diesem Land islamistische Extremisten ein paar Monate im Gefängnis sind und dann entlassen werden, um vier Menschen zu töten, dann muss man darüber nachdenken, wie in unserem Rechtsstaat agiert wird. Kinderschänder sowie jene, die Verbrechen an Leib und Leben begehen, bekommen weniger als ich als Unschuldiger?", fragt er.

Weiters wirft Grasser der Richterin Voreingenommenheit vor: "Für die Richterin war schon vor Prozessbeginn klar, dass ich schuldig bin. Sie hat bei der Urteilsverkündung erklärt, dass es bereits vor Beginn eine "erdrückende Beweislast" gegeben habe. Selbst meine größten Feinde werden zugeben - es gibt nicht einen Beweis." Zudem sei bereits die Anklage eine "politische Vendetta von Grün und Rot gegen mich" gewesen. "Natürlich habe ich Fehler gemacht. Aber die sind strikt von der Frage zu trennen, ob es strafrechtliche Verfehlungen gab. Und ich war dabei - es gab keine."

Im "Kurier"-Interview spricht Grasser auch von den wirtschaftlichen Folgen des Urteils für ihn, nachdem er bisher 2,5 Millionen Euro Kosten für Anwälte, Gutachter, etc. gehabt hatte. "Ich glaube, der Privatkonkurs wird nicht erst in drei Jahren kommen, der wird deutlich früher kommen. Dieser Prozess hat ohnehin meine Existenz ruiniert, und mit diesem Urteil habe ich einen Totalschaden: Der ist Ruf ruiniert, die Reputation genommen, die Ehre abgeschnitten. Dieses Fehlurteil stellt mich als Verbrecher dar, der acht Jahre Haft bekommt. Das sind schwere Schläge in die Magengrube." Ihm bleibe nur noch seine Familie und deren Zusammenhalt, das gebe ihm Kraft weiter zu kämpfen.

Schwere Angriffe gegen die Justiz und die Richterin äußert Meischberger im Interview mit "Österreich": "Der Prozess hat drei Jahre gedauert und es gab keinen einzigen Beweis und ich werde zu 7 Jahren Haft verurteilt. Das lässt uns an ganz dunkle Zeiten dieses Landes vor mehr als 70 Jahren denken." Die Richterin habe von einer erdrückenden Beweislast gesprochen, und damit "gelogen", so Meischberger. "Es gibt keinen Beweis, deshalb verstehe ich das nicht. Es ist ein ideologisch motiviertes Fehlurteil. Die Richterin war von Beginn an befangen. Diese Befangenheit hat sich während des Prozesses eklatant verstärkt." Er werde bis zum Menschenrechtsgerichtshof gehen und es bis zur letzten Instanz durchfechten. "Dieses Urteil ist menschenverachtend - ich kann es nur eine politische Rache nennen. Dieser Prozess ist ein Justizskandal."

Von einigen Politikern kamen eher kurze Reaktionen. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sagte im "Kurier": "Die Justiz hat gewissenhaft gearbeitet, auch wenn es lange gedauert hat. Ich bin immer noch beeindruckt, mit welcher Akribie die inzwischen verstorbene Abgeordnete Gabriela Moser die Buwog-Affäre aufgearbeitet hat. Ich erinnere mich auch an Grassers Aktiendeals und andere Unvereinbarkeiten. Das war schon faul, lange bevor die Buwog streng zu riechen begann."

Die Urteile empfand NEOS-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger am Sonntag in der ORF-"Pressestunde" durchaus als hart. Erfreulich ist für sie, dass damit auch eine harte Absage an das System der Freunderlwirtschaft verbunden sei.

Auf Twitter äußerten sich Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp kritisch: "8 Jahre für KHG 5 Monate für Dschihadisten So sieht 'Gerechtigkeit' in Österreich aus!"

FPÖ-Nationalrat Christian Hafenecker kritisiert die Zuordnung Grassers in den Medien als ehemaliger FPÖ-Finanzminister und fragt auf Twitter: "#grasser war 6 Jahre Finanzminister. Davon rund zwei Jahre für die #FPÖ danach 4 Jahre für die #ÖVP. Er saß dort auch im Bundesvorstand. Warum berichtet man trotzdem immer von einem Ex-FPÖ Finanzminister?"

Auch Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte der Johannes-Kepler-Universität Linz, kommentierte das Urteil. Grasser erhielt - nicht rechtskräftig - acht Jahre Haft, aufgrund seiner Beamten-Qualifikation wären bis zu 15 Jahre möglich gewesen. Diese Bestimmung wurde aber vom Gericht explizit nicht angewandt. Zusammengefasst sei das Urteil für Grasser "wohl kein mildes, aber durchaus im Rahmen", sagt Birklbauer im "Kurier". Generell seien Urteile, die von einem Schöffengericht gefällt werden, nur schwer zu bekämpfen. Dass ein Prozess lange dauere, spreche nicht gegen die Qualität eines Prozesses, sagte er im ORF-Radio.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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( Kommentare)
am 07.12.2020 10:09

Es wäre so einfach gewesen,
der Richterin die Unschuld zu beweisen !

Grasser hätte nur offenbaren müssen,
wohin die Millionen, mit Ausnahme der ihm zustehende Provision,
geflossen sind.

Vielleicht hätte ihm Schüssel einen Tipp geben können.

Oder glaubt jemand im Ernst, daß unter Schwarz- Blau
der Grasser die BUWOG verscherbeln
und den ganzen Rebach einstecken kann ?

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thukydides (1.204 Kommentare)
am 07.12.2020 09:58

Grasser und Meischberger, Täter, die sich als Opfer inszenieren. Grauslich, dieses falsche Spiel von Grasser, Meischberger und Co.

Die Justiz hat sehr gut gearbeitet, aber das Urteil ist viel zu milde, es sollten 15 Jahre sein.

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Strahlemann (907 Kommentare)
am 06.12.2020 21:55

Wer SCHÖN sein will muss leiden! Ironie off

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siebenkant (1.837 Kommentare)
am 06.12.2020 20:51

Hätten sie ein Unrechtsbewusstsein, wären sie nicht kriminell geworden. Die vier Verurteilten sind schuldig, das bezweifelt wahrscheinlich niemand. Aber wer hat noch davon gewusst, welche Helfer und Mittäter gab es noch und wo hat Karl Heinz Grasser sein Handwerk gelernt? Der Sumpf wird noch nicht ausgetrocknet sein. Die Methoden funktionieren immer noch, es geht ganz leicht.

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AroundTheWorld (2.296 Kommentare)
am 07.12.2020 08:10

Warum sollte man kein Offshore Konto haben?
Und es gibt mehrere Gründe. grinsen

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 06.12.2020 18:45

Meischberger will bis heute nicht sagen, wer der Informant gewesen ist. Warum wohl?

Unglaublich, welch fehlendes Unrechtsbewusstsein diese Kerle haben. Und schade, dass sich niemand aus der Wirtschaft zu Wort meldet und über andere (gescheiterte) Mitschneideversuche dieser Bande berichtet.

Der überhastete Verkauf der Telekom Austria in die Schweiz scheiterte beispielsweise, Grasser machte mit seinem Schweizer Amtskollegen eine kalte Akquise aus, also ohne genauerer Prüfung. Aber bei Korruptionsverdacht sind die Schweizer sehr konsequent, auch wenn sie einen super Deal gemacht hätten.

Ist aber kein Einzelfall.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 06.12.2020 17:36

Unschuldig zu sein und sich Unschuldig zu fühlen sind offensichtlich 2 Paar Schuhe.
Zweites ist eine Frage des Unrechtsbewusstseins und der Überführung = Beweis der Schuldhaftigkeit.
Einen Beweis im technischen Sinn für KHG's Schuld gibt es tatsächlich nicht. Doch es ist der Augenschein = Involvierung von Freunden in ein Regierungsgeschäft + die Konstruktion von komplizierten Finanzwegen + Zugang zum Angebot und Weitergabe - der gegen ihn spricht. "Wer ordentlich wirtschaftet, benötigt nicht Firmen & Konten & Stiftungen in Liechtenstein, gerade als BMF nicht" war das Verdikt der Richterin. MEISCHberger wurde schuldig erkannt, geheimes Wissen gegen Vorteilsgewährung weiter gegeben zu haben, HOCHegger des Ringelspielfahrens & Parkens inkriminierten Geldes.
Fakt scheint es also zu sein, dass Geld als unzuässige Provisionen floß, verteilt wurde und schlussendlich in Liechtenstein auf 3 Konten landete.
Fazit:
MEISCHb. und HOCHe. können dies nicht abstreiten, weil Faktum und sind daher s

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 06.12.2020 17:51

schuldig.
MEISCHb. klammert sich an die Argumentation, dass DIESE Richterin wegen Befangenheit nicht befugt war, den Schuldspruch über ihn zu fällen und beauftragt aus diesem Grunde die Aufhebung.
HOCHe. anerkennt impliziert das Verdikt.
Bei KHG ist einzig bei der Frage SCHULDIG / NICHTSCHULDIG entscheidend , ob er Nutznießer = Kontoberechtigter eines der 3 Konten im Fürstentum LIECH ist. Er und angeführte Zeugen sagen Nein, doch das bleiben frei zu wertende Zeugenaussagen. Der technische Beweis wäre die Kontenöffnung in Anwesenheit der ö.-en WKStA und es gäbe keinen KHG Bezug. Dann müsste eine Aufhebung des Schuldspruches erfolgen.
Herr Strafadvokat, tun Sie das Ihrige!

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Orlando2312 (22.319 Kommentare)
am 06.12.2020 17:08

https://www.youtube.com/watch?v=JBB_Mk3M_pM

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 06.12.2020 16:41

Die lächerlichste Aussage kommt wieder mal vom Nepp.

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strandhuepfer (6.206 Kommentare)
am 06.12.2020 16:40

Ich würde mich auch aufregen. Wer nicht? Nur nützen wird es denen nichts. Vor dem Urteilsspruch krochen sie der Frau Richterin noch in ihren Allerwertesten und lobten die Fairness der Verhandlungsführung und jetzt nach dem Urteil ist sie auf einmal eine Unperson mit mangelnder Objektivität . Das weinerliche Verhalten des Herrn Grasser und die Auswürfe des Herrn Meischberger finde ich zum Kotzen.

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