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Grasser-Prozess: Grasser entschied zunächst gegen Rat seiner Experten

Von nachrichten.at/apa   11.September 2019

Im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere geht es neben dem Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen auch um Korruptionsverdacht bei der Einmietung der Linzer Finanzbehörden in das Bürohaus Terminal Tower am Linzer Hauptbahnhof. Laut Anklage floss eine Zahlung von 200.000 Euro von den Errichtern und Vermietern des Bürohauses, Porr und Raiffeisen, an Meischberger, Hochegger und Grasser, Gegenleistung sei die Zustimmung Grassers zur Einmietung der Finanz, ein verlässlicher Mieter, gewesen. Alle Angeklagten bestreiten dies.

Im Verlauf der Vorbereitungen und Verhandlungen kam es im Dezember 2005 zu einer Sitzung im Finanzministerium, wo die Beamten Minister Grasser das Projekt präsentierten. Wie der heutige Zeuge P. schilderte, habe Grasser alle Teilnehmer einzeln gefragt, ob sie für das Projekt Terminal Tower seien, was alle bejahten. Dann habe Grasser gesagt, aber er sei dagegen, und habe das Treffen verlassen. Die Ablehnung sei ohne Begründung erfolgt, er sei überrascht gewesen, weil ja vorher alle Unterlagen ans Kabinett übermittelt worden waren, aber keine Änderungswünsche vom Kabinett gekommen seien.

Einige Monate später, im Frühjahr 2006, unterzeichnete das Ministerium - konkret der damalige Generalsekretär des Ministeriums - doch den Mietvertrag mit den Errichtern. Aus Sicht der Mitarbeiter habe es zwar dann mehr bzw. gestützte Parkplätze gegeben, doch am stärksten hätten sie weiterhin ein anderes Projekt favorisiert, nämlich einen Neubau durch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in der Sonnensteinstraße, so der Zeuge. Sein eigener Auftrag sei gewesen, das kostengünstigste Projekt zu finden. Das BIG-Projekt hätte aber zeitlich länger gedauert, was aus einem Brief des damaligen Linzer Bürgermeisters Franz Dobusch hervorgehe.

Richterin wies Grasser-Verteidiger zurecht

Richterin Marion Hohenecker eröffnete den 105. Verhandlungstag mit einer Zurechtweisung des Verteidigers von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Anwalt Norbert Wess. Dass dieser mit dem gestrigen Zeugen Heinrich Traumüller im laufenden Verfahren abseits des Gerichts in Kontakt getreten ist, wie gestern bekannt wurde, war "keineswegs erforderlich". Da der Zeuge bereits eine Ladung zur Aussage hatte, ergebe sich "die Notwendigkeit nicht". "Das Übermittteln von vorbereiteten Fragen an den Zeugen konterkariert überdies die amtswegige Wahrheitserforschung und hat daher zu unterbleiben", so Hohenecker.

Das Begehr von Wess aus dem April des heurigen Jahres, doch die sechs Schöffen an ihre Pflichten zu erinnern, wurde von der Richterin abgelehnt, auch hier sei keine Notwendigkeit erkennbar. Des Weiteren würde sie in ihrer Funktion als Sitzungspolizei darauf achten, dass die Zulässigkeit von Fragen an die Zeugen gegeben ist, so Hohenecker weiter. Gestern war durch den Hinweis der Staatsanwaltschaft bekannt geworden, dass eine Vertrauensperson von Traumüller diesem im März 2019 in einer Verfahrenspause Fragen von Wess an ihn vorab gezeigt hat. Dies wurde von einem Rechtspraktikanten beobachtet, der es Hohenecker meldete. Traumüller sagte, er sei daraufhin mit Wess in dessen Kanzlei zusammengetroffen und habe einen Disput gehabt. Wess pochte gestern darauf, dass es rechtlich zulässig sei, als Anwalt eines Angeklagten mit Zeugen zu sprechen - solange er diese nicht beeinflusse.

Traumüller hatte im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Buwog Grasser unter Wahrheitspflicht belastet, diese Aussagen aber nun in der Hauptverhandlung im Wiener Straflandesgericht abgeändert und den Ex-Finanzminister entlastet. Traumüller, einst Kabinettchef bei Grasser und später Chef der Finanzmarktaufsicht (FMA), begründet die abweichenden Aussagen damit, dass es sich beim U-Ausschuss um ein "Tribunal" gehandelt habe, das mehr einer politischen Show als einer Aufklärung diente.

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29. März 2024