Google Fonts: Abmahnungen zulässig?
Zahlreiche Wirtschaftstreibende sahen sich zuletzt mit nahezu deckungsgleichen Abmahn- und Aufforderungsschreiben einer Anwaltskanzlei aus Niederösterreich konfrontiert.
Vereinfacht gesagt wurde den Unternehmern angelastet, dass auf der von ihnen betriebenen Internetseite Schriftarten von Google (Google Fonts) verwendet werden – die OÖN berichteten bereits ausführlich. Wenn diese Google Fonts dynamisch eingebunden sind, wird beim Aufruf einer Website die IP-Adresse des Aufrufenden an Google übertragen.