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Geldwäsche: EU will 10.000 Euro Bargeldgrenze

Von nachrichten.at/dm   20.Juli 2021

Eine EU-Behörde gegen Geldwäsche: Die AMLA (Anti Money Laundering Authority) soll eine EU-weit tätige Behörde werden, die als Zentralstelle die Arbeit der nationalen Behörden koordinieren soll. Die mangelnde Koordination war zuletzt vom Europäischen Rechnungshof gerügt worden. Die Behörde wird aber nicht nur koordinieren, sondern soll auch die Kompetenz haben, einige der risikoreichsten Finanzinstitute selbst zu beaufsichtigen und bei Bedarf einzugreifen. Dies ist wohl eine Reaktion auf die in den vergangenen Jahren aufgeflogenen Malversationen in europäischen Banken. Die Gründung der AMLA hat in den vergangenen Tagen schon einige Diskussionen ausgelöst. In Deutschland wurde etwa die Befürchtung geäußert, dass eine weitere Behörde nur noch mehr Bürokratie für die Banken, aber wenig Effizienz bringen könnte. Das muss die EU-Kommission erst widerlegen.

Barzahlungs-Obergrenze von 10.000 Euro: „Hohe Barzahlungen stellen für Straftäter eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar“, schreibt die Kommission. Sie findet, ein EU-weites Limit von 10.000 Euro für Barzahlungen stelle das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld nicht in Frage. Nationale Obergrenzen, die niedriger sind, können beibehalten werden. In zwei Drittel der EU-Staaten gibt es Obergrenzen. Deutschland und Österreich sind dagegen. Hier wird noch einiges an Diskussion erwartet.

Einheitliches Regelwerk für Geldwäsche: Die Regeln in den einzelnen Staaten sollen harmonisiert, die Informationen über Bankkonten und Schließfächer miteinander verknüpft werden. Die Strafverfolgungsbehörden sollen leichter Zugriff bekommen.

Bekämpfung der Geldwäsche im Krypto-Sektor: Anonyme Krypto-Geldbörsen werden untersagt. Gesetzesänderungen sollen gewährleisten, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin vollends nachverfolgt werden. Hintergrund: Zuletzt erfolgte ein großer Teil der Zahlungen im Zusammenhang mit Erpressungen, aber auch zur Verschleierung von Straftaten über diesen Sektor. Die Transfers waren transparent, die Namen der Empfänger nicht.

Die Vorschläge müssen nun im EU-Parlament und im EU-Rat diskutiert werden. Erwartet wird, dass sie 2024 in Kraft treten.

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20. April 2024