Geht das? Abrechnung ohne Zählerstand und Zählernummer
LINZ. "Für den Zeitraum von 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 ergibt sich bei der Photovoltaik-Stromabrechnung eine Gutschrift von 213,85 Euro."
Diese Nachricht erhielt ein OÖN-Leser vor wenigen Tagen von seinem Stromlieferanten, weil er den Überschuss aus seiner PV-Anlage eingespeist hat. Eine Gutschrift ist an sich auch erfreulich, was den Bad Leonfeldener aber ärgerte: "Zählerstände und Zählernummer sind nicht auf der Stromabrechnung aufgelistet."
Der Mühlviertler ging der Sache nach – und bekam als Antwort der E-Control: "Das Gesetz ist so." Gleiches hörten auch die OÖN bei ihren Recherchen: "Es gibt keine Verpflichtung eines Energielieferanten zur Anführung der Zählerstände auf der Energie-Rechnung. Der Netzbetreiber ist hingegen zu dieser Angabe sehr wohl verpflichtet. Allerdings – und hier kommt der Knackpunkt – betrifft diese Regelung auch nach unserer Auslegung leider nicht die Einspeise-Rechnungen. Wir können keine Verpflichtung ableiten." Dass man darüber diskutieren kann, sei keine Frage, stellt man bei der E-Control gegenüber den OÖN fest. Nachsatz: "Wir haben dem Herrn empfohlen, sich an seinen Netzbetreiber zu wenden, der die Zählerstände haben muss. Er berechnet ja die eingespeiste Menge."
Der Bad Leonfeldener wundert sich und kritisiert die E-Control: "Wie soll ich eine falsche Rechnung beanstanden können?"
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