Freiberufler klagen Republik wegen Energiekostenzuschuss
WIEN/LINZ. Apotheker, Ärzte, Anwälte, Ziviltechniker sehen Diskriminierung und ziehen vor den Verfassungsgerichtshof.
Seit Dienstag können Unternehmen den Energiekostenzuschuss der Bundesregierung beantragen. Davon ausgeschlossen sind laut Verordnung Freiberufler. Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (Buko) wird deswegen die Republik vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) klagen.