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Formalfehler: Glyphosat-Verbot wird gestoppt

Von nachrichten.at/apa   09.Dezember 2019

Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Grund dafür ist ein reiner Formalfehler: Der Entwurf des Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. 

In einem Brief an Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) schrieb Bierlein, dass für derartige Rechtsvorschriften "zwingend ein Informationsverfahren" vorgeschrieben ist. Der Entwurf des Gesetzes hätte daher der EU zur Notifizierung vorgelegt werden müssen, "damit diese und die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen können". Erst danach hätte die Vorschrift beschlossen werden können. Diese - rechtlich ausdrücklich geforderte - "Notifizierung eines Entwurfes wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt", so die Bundeskanzlerin.

Dies habe auch die Europäische Kommission bereits beanstandet. "Die Europäische Union hat auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen", schrieb die Bundeskanzlerin. Sowohl der Verfassungsdienst im Justizministerium als auch der Rechtsdienst des Bundeskanzleramts kamen in einem gemeinsamen Gutachten zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin von einer Kundmachung absieht. "Ich darf betonen, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt", so die Bundeskanzlerin.

Das Glyphosatverbot ist am 2. Juli mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT beschlossen worden. Die Europäische Kommission hat das Verbot bis zum Ablaufen der Frist am 29. November zwar nicht dezitiert untersagt, aber eben die fehlende Notifizierung beanstandet. Das Umweltministerium zeigte sich bereits nach Ablauf der Frist abwartend und warnte auch vor einer inhaltlichen Rechtsunsicherheit. Denn ein "nationaler Alleingang" ist eigentlich nur unter zwei Bedingungen durchführbar.

Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Oder es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. Beide Fälle liegen nicht vor. Zudem war das Bundesland Kärnten bereits mit dem Versuch, ein Totalverbot einzuführen, bei der Kommission abgeblitzt. Für die Entscheidung der Bundeskanzlerin waren diese inhaltlichen Fragen aber nicht relevant. Hier zählten rein die formalen Fragen.

Neuerlicher Antrag am Mittwoch

Die SPÖ wird bei der Nationalratsitzung am Mittwoch erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einbringen. "Die SPÖ wird dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben. Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird", sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.

Die Nichtkundmachung des Glyphosatverbots durch Kanzlerin Brigitte Bierlein ist für Leichtfried "unverständlich". "Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin kann die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH)", sagte Leichtfried in einer Aussendung.

Die Bundeskanzlerin maße sich "die Kompetenz an, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen ist". Diese stehe ihr gemäß der Bundesverfassung aber in "keiner Weise" zu, so Leichtfried.

Umweltschützer orten "Verrat an Demokratie"

Die Umwelt-NGOs haben das Vorgehen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, das Glyphosatverbot nicht in Kraft zu setzen, kritisiert. Es käme "einem Verrat an der Demokratie gleich, ein demokratisch zustande gekommenes Gesetz, das die ÖsterreicherInnen wollen und die EU akzeptiert nun mit 'formaljuristischen' Winkelzügen zu stoppen", so Greenpeace.

Die Europäische Kommission hätte das Gesetz mittels eines rechtlich bindenden Einspruchs stoppen können - hat dies aber nicht getan. Somit könne das Glyphosat-Verbot laut eines Rechtsgutachtens des Juristen Daniel Ennöckl am 1.1.2020 in Kraft treten, argumentierte Greenpeace.

Global 2000 äußerte sich ebenfalls enttäuscht. "Wenn ein souveräner EU-Mitgliedstaat trotz klarer Mehrheit im Parlament und breiter Unterstützung in der Bevölkerung eine wahrscheinlich krebserregendes Pestizid nicht verbieten kann, dann läuft etwas grundlegend falsch in Europa", sagte Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei Global 2000.

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25. April 2024