Formalfehler: Glyphosat-Verbot wird gestoppt
WIEN. Das Gesetz wird somit nicht wie geplant zum 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die SPÖ wird bei der Nationalratsitzung am Mittwoch erneut einen Antrag auf ein Verbot einbringen.
Das im Juli vom Nationalrat beschlossene Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat wird von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein nicht kundgemacht und wird somit nicht mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Grund dafür ist ein reiner Formalfehler: Der Entwurf des Gesetz hätte der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist.
In einem Brief an Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) schrieb Bierlein, dass für derartige Rechtsvorschriften "zwingend ein Informationsverfahren" vorgeschrieben ist. Der Entwurf des Gesetzes hätte daher der EU zur Notifizierung vorgelegt werden müssen, "damit diese und die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen können". Erst danach hätte die Vorschrift beschlossen werden können. Diese - rechtlich ausdrücklich geforderte - "Notifizierung eines Entwurfes wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt", so die Bundeskanzlerin.
Dies habe auch die Europäische Kommission bereits beanstandet. "Die Europäische Union hat auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen", schrieb die Bundeskanzlerin. Sowohl der Verfassungsdienst im Justizministerium als auch der Rechtsdienst des Bundeskanzleramts kamen in einem gemeinsamen Gutachten zum Ergebnis, dass die Bundeskanzlerin von einer Kundmachung absieht. "Ich darf betonen, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt", so die Bundeskanzlerin.
Das Glyphosatverbot ist am 2. Juli mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT beschlossen worden. Die Europäische Kommission hat das Verbot bis zum Ablaufen der Frist am 29. November zwar nicht dezitiert untersagt, aber eben die fehlende Notifizierung beanstandet. Das Umweltministerium zeigte sich bereits nach Ablauf der Frist abwartend und warnte auch vor einer inhaltlichen Rechtsunsicherheit. Denn ein "nationaler Alleingang" ist eigentlich nur unter zwei Bedingungen durchführbar.
Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Oder es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat gibt. Beide Fälle liegen nicht vor. Zudem war das Bundesland Kärnten bereits mit dem Versuch, ein Totalverbot einzuführen, bei der Kommission abgeblitzt. Für die Entscheidung der Bundeskanzlerin waren diese inhaltlichen Fragen aber nicht relevant. Hier zählten rein die formalen Fragen.
Neuerlicher Antrag am Mittwoch
Die SPÖ wird bei der Nationalratsitzung am Mittwoch erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einbringen. "Die SPÖ wird dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben. Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird", sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.
Die Nichtkundmachung des Glyphosatverbots durch Kanzlerin Brigitte Bierlein ist für Leichtfried "unverständlich". "Die von der Bundeskanzlerin angekündigte Vorgangsweise entspricht in keiner Weise der Staatspraxis und ist als völlig überschießend zu bezeichnen. Nicht die österreichische Bundeskanzlerin kann die EU-Konformität dieses Gesetzesbeschlusses prüfen, sondern allein der dafür zuständige Europäische Gerichtshof (EuGH)", sagte Leichtfried in einer Aussendung.
Die Bundeskanzlerin maße sich "die Kompetenz an, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesgesetz verfassungswidrig oder europarechtswidrig zustande gekommen ist". Diese stehe ihr gemäß der Bundesverfassung aber in "keiner Weise" zu, so Leichtfried.
Umweltschützer orten "Verrat an Demokratie"
Die Umwelt-NGOs haben das Vorgehen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, das Glyphosatverbot nicht in Kraft zu setzen, kritisiert. Es käme "einem Verrat an der Demokratie gleich, ein demokratisch zustande gekommenes Gesetz, das die ÖsterreicherInnen wollen und die EU akzeptiert nun mit 'formaljuristischen' Winkelzügen zu stoppen", so Greenpeace.
Die Europäische Kommission hätte das Gesetz mittels eines rechtlich bindenden Einspruchs stoppen können - hat dies aber nicht getan. Somit könne das Glyphosat-Verbot laut eines Rechtsgutachtens des Juristen Daniel Ennöckl am 1.1.2020 in Kraft treten, argumentierte Greenpeace.
Global 2000 äußerte sich ebenfalls enttäuscht. "Wenn ein souveräner EU-Mitgliedstaat trotz klarer Mehrheit im Parlament und breiter Unterstützung in der Bevölkerung eine wahrscheinlich krebserregendes Pestizid nicht verbieten kann, dann läuft etwas grundlegend falsch in Europa", sagte Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei Global 2000.
Der Großteil aller Richter sind Feiglinge! Sie waren zu feig un sich als Anwälte selbstständig zu machen! Sie sind zu feig un sich in der nächsten Instanz deren urteil zu stellen und präferieren deshalb Vergleiche. Und sie sind schließlich zu feig, un heiße Eisen anzupacken! So wie Bierlein einst die Entscheidung über den Nichtraucherschutz mehrmal vertagte, so machte sie sich jetzt grundlos ins (Designer)kleid! Namhafte Juristen wie etwa Prof. Daniel Ennöckl meinen nämlich, dass NICHTS gehen das Inkrafttreten des Gesetzes gesprochen habe!
formalfehler - part of the game
Mein Fazit: überbezahlte Dilettanten am Werk !
Siehe obiger Kommentar: Parlamentarier*innen sind selten gut ausgebildete Volljurist*innen.
Wobei namhafte Vollblutjuristen den beamteten Regierungdjuristen absprechen, korrekt gehandelt zu haben.
Bierlein doch nicht so toll, wie uns SPÖ und Co ständig mitteilten?
Die Regierung Bierlein erstellt keine Gesetzesvorlagen. Daher kann sie gar nichts falsch gemacht haben. Auch der Verfassungsdienst im BK-Amt ist hier aussen vor. Das Gesetz basiert nämlich auf einem Initiativantrag der SPÖ im Parlament, es kam also zustande, wie Gesetze nach dem Geist der Demokratie zustande kommen sollen.
Darin sind aber offensichtlich die Parlamentarier*innen und die Parlamentsdirektion ungeübt. Es fehlen ihnen dafür zumeist auch die Ressourcen: fachkundige, juristisch hochgebildete Mitarbeiter*innen. Und so kommt so ein "Mist" zustande.
Lesen Sie meine Ausführungen dazu, NUR Bierlein machte Fehler!
Schwachsinn !
So einen schweren Fehler hätte ich den Top-Juristen in unserer Regierung nicht zugetraut...
Wozu haben wir eine Präsidentschaftskanzlei, die das rechtmäßige Zustandekommen eines Gesetzes zu prüfen hat?
Der Bundespräsident testiert das verfassungsgemässe Zustandekommen. Und soviel ich weiss, gibt es in der Bundesverfassung zwar mittlerweile alle möglichen - und unmöglichen - Ergänzungen, aber keine über ein Notifizierungsverfahren.
Danke.
Das ist ein Armutszeugnis für unsere Verfassungsjuristen im BK. Schämt euch und spendet zumindest euer Weihnachtsgeld für einen guten Zweck.
Die Österreicher sind wieder einmal Vorreiter so wie beim Verbot der Käfighaltung der Legehennen.
"Käfigeier" und genveränderte glyphosatbehandelte Produkte lässt man aber bereitwillig ins Land.
Eine verlogene Gesellschaft!
Gesetz gestoppt !
Die Bauern wird's freuen
und den Herrn Ruprechter auch.
Die Mißtrauensparteien haben Mist gebaut! Kanzlerin Bierlein kann nichts dafür.
Dass wir den Großteil unserer nationalen Souveränität nach Brüssel abgegeben haben ist bedauerlich.
Genauso ist es. Die Bierlein ist eine Verfassungsjuristin obersten Ranges und ist ja nicht gegen das Verbot. Doch sieht sie die Fallstricke, welche bei einer Husch-Pfusch-Regelung innerhalb der EU lauern. Das muss auch einem Leichtfried und den Umweltverbänden klar sein, dass wir nicht mehr Herr im eigenen Haus sind. Da muss Alles wasserdicht sein, dann geht das auch durch, alles Andere ist purer Populismus. Bei einem Vertragsverletzungsverfahren hätte die Bierlein die A-Karte gezogen und alle Anderen putzen sich in Unschuld ab.
FALSCH, Bierlein machte sich grundlos ins (Designer)kleid!
Du hast keine Ahnung, es geht da rein um formaljuristische Gründe, welche ein zu halten sind. Die Bierlein saugt sich das ja nicht aus Bosheit aus den Fingern und ist fachlich ein anderes Kaliber. Die Begründung steht übrigens im Artikel, den man gelesen haben sollte, bevor man meckert.
GENT hält sich für einen Verfassungsjuristen ... !
Facepalm!
Der soll sich lieber kundig machen, wo die Frau Bierlein vorher viele Jahre tätig war, Die ist kein Anwalt, der irgendwie eine Chance sieht, etwas durch zu bringen.
Danke HINTERGRUND,
es stellt sich bei diesem Thema wiederum die Frage, "ob das Recht der Politik zu folgen hat".
Nein, hat es nicht! Auch wenn's für manche schwer verständlich ist!
Ohhh wieder eine Neuerung.BIO ist wieder im Vormarsch.Braucht Konkurrenz.
Zum Thema Bananenrepublik Österreich:
Eine nicht demokratisch legitimierte Gruppe ("NGO") wirft in Zusammenarbeit mit einem sich zu allem legitimiert fühlenden Massenblatt (Krone) jener demokratisch legitimierten Regierung einen "Verrat der Demokratie" vor, die - von einem im freien Spiel der Kräfte völlig meschugge gewordenen Parlament - beschlossenen Gesetze, nun im Lichte der demokratischen Regeln und Verpflichtungen gegenüber dem Inland und Ausland (nicht zum ersten Mal) den Parlamentariern ihre demokratische Unfähigkeit und Unreife vor Augen führen muß.
Herr, laß Hirn regnen !
Da müsste schon ein Wolkenbruch einsetzen.
Ja, es gibt eine EU-Vorschrift über ein Pflanzenschutzmittel, welches unterschiedlich beurteilt wird. Eines ist sicher, es hat eine Halbwertszeit von maximal 3 Monaten. Die EU hat Vorschriften veranlasst, dass Glyphosat nicht mehr wie früher noch kurz vor der Ernte gespritzt wird. Es sind keine Reste mehr im Pflanzengut vorhanden, wenn es geerntet wird. Es gibt keinen Ersatz, um die Ertragsschmälerung durch Unkraut im Erwerbsanbau auszugleichen.
Jeder hat die Möglichkeit, auf Bioprodukte umzusteigen. Hier gibt es kein Verbot. Versuchen wir nicht bei den andern, in dem Fall den Bauern päpstlicher als der Papst zu sein.
Übrigens 80% des in Österreich verwendeten Glyphosat wird von der ÖBB zur Gleisfreihaltung von Unkraut verwendet. Bio hat kein Glyphosat. Vergiss das nicht.
Wennman sich hier ansieht,
https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/public/?event=activesubstance.selection&language=EN
was alles zugelassen ist, dann wünsche ich uns und der Natur eine 'Gute Nacht'!
.....Entwurf des Gesetzes hätte daher der EU zur Notifizierung vorgelegt werden müssen, "damit diese und die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen können".....
Da hört sich aber der Spaß auf. Was bitte geht es die Mitgliedstaaten an, welche Verbote wir aussprechen? Welche Idioten haben zugelassen, dass uns 27 andere Länder in unsere Staatsführung reinreden wollen? Rot Schwarze EU- Heuchler die uns in den scheißverein hineingelogen haben? DANKE ihr Volltrottel
Der EU Beitritt war die beste Entscheidung, die das österreichische Volk je getroffen hat.
Naja... ich hab mir damals schon gedacht: Das Produkt, das und der Loisl und seine Ederer da aufs Aug drücken wollen, kann nur Schund und Plunder sein, bei dem Werbeaufwand, den die betrieben haben...
Ad FRANZ, nachdem sie Andere als "Volltrottel" titulieren, als was schätzen sie sich selbst ein?
Franz, um 17 Uhr schon fett?
Man könnte meinen es sind lauter Koffer am Werk.
Wie dumm muss die Menschheit sein. Erst verabreicht sie sich selbst große Mengen an Gift und dann zwingt sie sich auch noch selbst in die Knie, weil irgendwo ein Beistrich fehlt. Eigentlich sollte man über so viel Dummheit lachen aber da vergeht es einem.
Das ist einfach nicht mehr zu überbieten, glaubt man.
Die Spitze davon ist ja auch, der Verantwortliche ist ja nicht zu finden, nicht greifbar und auch nicht zur Verantwortung zu ziehen.
#Sarkarmus on#
Schön, wir haben weiter das Recht, unsere Umwelt, Mensch und Tier zu vergiften.
Der große Bruder will das so.
#Sarkasmus off#
Bitte informiert euch über das EU Recht und dann schreibt erst hier eure Beiträge. Das ist ja schon zum Todschämen, was da mancher zusammenschreibt.
Wir leben in einer Gemeinschaft und in einer Gemeinschaft gibt es auch Gesetze, welche von der Gemeinschaft bestimmt werden.
Der Unterschied von Landesgesetzen und Bundesgesetzen, der ist jedem selbstverständlich. Der Unterschied von Landes und EU Gesetzgebung der macht noch vielen große Probleme.
Darüber Wissen wäre halt gefragt, bevor gscheit geschrieben wird. ☺☺☺
Macht nichts, die SPÖ, FPÖ und JETZT haben es auch der ÖVP nicht geglaubt und haben publikumswirksam was sinnloses beschlossen.
Hätten die Österreicher vor dem Beitritt gewusst, dass sie als Mitglied der EU nicht einmal ihre eigenen Kinder vor Gift beschützen dürfen, wäre die Abstimmung vielleicht anders ausgegangen.
Sollte die EU aber weiterhin den Profit über die Gesundheit setzen, muss man auch über Konsequenzen nachdenken beginnen.
ELENAKAYA,
mach kein Theater, unsere Generation wurde noch mit Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) in der Muttermilch aufgezogen und keiner hat sich dabei etwas gedacht.
@ Fortu…:
Sag mal, wie sinnbefreit kannst du noch sein, in deiner türkisen-Verblendetheit? Heißt du jetzt jeglichen Einsatz von Chemikalien gut? Du relativierst und lobbyierst in einer Art, dass einem schlecht wird.
Es wäre genug Zeit gewesen, um den Formfehler zu beheben. Muss man aber wollen. Und bei den aktuellen Vorgängen erkennt jeder vernunftbegabte Wähler, dass die ÖVP einfach partout ihre Bauern-Lobby nicht verärgern will. Das ist legitim, aber unverantwortlich für Umwelt und Bevölkerung.
KRITISCHERGEIST01,
welcher Formfehler hätte denn behoben werden sollen?
Ein Parlament beschließt ein Gesetzt für welches es keine Zuständigkeit hat. Wo willst du hier einen Formehler beheben.
Wie schreibst du dazu: "Sag mal, wie sinnbefreit kannst du noch sein!"
Die ÖVP vertritt da nirgends die Bauernlobby. Die EU weiß, dass in einem Alleingang dieses Verbotes, ohne jeglichem Ersatz die Landwirtschaft nicht überleben kann. Wir haben doch die Möglichkeit Bio einzukaufen. Das verbietet uns niemand. Also nütze es.
Formalfehler !
Na, daß so Etwas aber passiert?
Wo doch gerade der Obergewerkgschaftler,
eine saftige Gehaltserhöhung für alle Beamten verlangt hat,
weil diese so hervorragende, wertvolle Arbeit
für den Staat leisten.
Oder waren es eh wieder die hoch bezahlten externen Gutachter,
die den Murx gemacht haben?
Nicht sagen, das waren die Politiker, weil die die Gesetze machen-
die sind ohnehin für keine Sach- & Facharbeiten zu gebrauchen !
Unabhängig davon, ob man das Verbot für gut hält oder nicht, ist das Gesetz nach der österr. Gesetzeslage rechtsgültig entstanden. Die Frau B. hat nicht zu entscheiden, ob es den Vorschriften der EU entspricht und das Gesetz kundzumachen. Und die, die das Gesetz beschlossen haben bzw. die, die für die Mitteilung an die EU zuständig gewesen wären, die sollten in Zukunft sorgfältiger die Vorschriften beachten. Überdies finde ich als Frechheit des Kurz un der seinen, dass die noch immer keine Koalition zustande gebracht haben, ganz egal mit wem.Diese Übergangsregierung ist schon viel zu lange im Amt. Die ÖsterreicherInnen haben ein Anrecht darauf ehestens wieder eine reguläre Regierung zu kriegen.
OBSERVER,
wer hat den Schuld, dass wir eine Übergangsregierung gebraucht haben?
wer hat den Schuld, dass einige Parteien zusammen eine Blödes Gesetz beschlossen haben? Aber gut angekommen ist es beim Wähler glaubens zumindest diese SPÖ, FPÖ, JETZT.
Wenn ein Landesgesetz nicht dem Bundesgesetz entspricht, ist es selbstverständlich, dass dieses nicht gesetzeskonform ist. Warum sollte das anders sein, wenn ein Bundesgesetzt, wie dieses nicht EU-Konform ist?
An der Übergangsregierung ist der heilige Wastl schuld, der aus wahltaktischen Motiven die Koalition gesprengt hat und damit spekuliert hat, dass ihn die anderen Parteien in der Zwischenzeit lustig weiterfuhrwerken lassen. Zudem hat er vorher der FPÖ weiss gemacht, dass die Koalition mit denen weiterginge, wenn sie den Kickl opfern würden, den er nicht wollte, weil er ihn in der Migrationsfrage angetrieben hat, die er selbst als Domäne haben wollte. So schaut es nämlich in Wahrheit aus und der gut Wastl ist keineswegs ein so Heiliger, sondern das, was man gern ein ganz Oadrahter nennt. Allerdings ist er da nicht allein so, die meisten PolitikerInnen aller Parteien sind von der Sorte. Und man kann ruhig allen von denen mit einem Misstrauensvorschuss begegnen.
Gemeinschaftsrecht geht über nationales Recht. So wie nationales Recht über regionales. So wie regionales über kommunales.
Hätte Frau Bierlein das Gesetz kundgemacht, sähe sich Österreich einem Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt. Das mag an sich nicht so schlimm sein, aber offensichtlich scheint Frau Bierlein zu wissen, dass mit einem solchen Verfahren auch das Gesetz gekippt werden könnte. So hat sie dem vorgebeugt. Das Gesetz wird nochmal im Nationalrat eingebracht, die EU wird über den Entwurd des Gesetzestextes informiert, dieser wird nicht beeinsprucht (in der Sache hat dei EU ja schon grünes Licht gegeben) und kann dann rasch beschlossen und umgesetzt werden. Somit tritt das Gesetz mit einer relativ geringen Verzögerung in Kraft.
Es ist schon recht einfach, für das Insektensterben Glyhosat alleine verantwortlich zu machen. Warum reden wir nicht vom Verkehr als Bienenmörder oder vom Mobilfunk der die Insekten orientierungslos macht, wir reden nicht von den Rasenmäherrobotern die alles was blüht zurückstutzen, usw....
Die Kanzlerin ist nicht berechtigt einen Gesetzesbeschluss des Parlaments zu blockieren. Es ist nicht ihre Angelegenheit etwaige Auseinandersetzungen mit der EU im Vorhinein dem Weg zu gehen.
Sollte die EU gegen das Glyphosat-Verbot klagen, ist das alleinig Aufgabe einer Regierung die vom Volk gewählt wurde.
Die Diskussion um Pflanzengifte und deren Verbote ist eine politische Diskussion, Bierlein hat keinerlei Berechtigung an einer politischen Diskussion teilzuhaben oder Einfluss darauf zu nehmen. Sie hat sich niemals der Wahl gestellt, oder wurde von einer politischen Partei aufgestellt. Sie hat die Parlamentsbeschlüsse umzusetzen, ohne wenn und aber.
Da ohnehin nur die ÖVP die Giftspritzerei befürwortet und auf die Gesundheit unserer Kinder pfeift, haben die anderen politischen Parlamentsparteien entsprechend Druck aufzubauen. Zu Not auch mit Misstrauensantrag an die "Beamten"Kanzlerin.
ELENAKAYA,
völlig richtig, wie du schreibst: "Die Kanzlerin ist nicht berechtigt einen Gesetzesbeschluss des Parlaments zu blockieren."
Nur war das Parlament am 2. Juli 2019 gar nicht befugt, mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT, über das Glyphosatverbot zu beschließen. Der Antrag wurde von der SPÖ ins Parlament eingebracht. Die SPÖ hätte aber vor der Antragstellung bei der EU ansuchen müssen, ob das Parlament überhaupt darüber abstimmen darf. Denn über etwas abzustimmen, wofür die EU zuständig ist, das bedürfte der Einstimmigkeit aller EU-Staaten. Diese Zustimmung wurde von der SPÖ nicht eingeholt, obwohl damals schon die ÖVP darauf hingewiesen hat und gerade deshalb nicht zustimmte, weil es nicht EU-Konform ist.
Würde Frau Bundeskanzler Bierlein das Gesetz ohne diesem Durchlauf zustimmen, müsste Österreich an die EU Strafe bezahlen. Daher hat Frau Bundeskanzler Bierlein dem wegen Formalfehler jetzt nicht zugestimmt.