Fehlende Verpackung kein Grund, Austausch abzulehnen
„Ich habe mit einem Telekomunternehmen einen Vertrag für Internet geschlossen, der Router funktioniert nicht. Als ich das Gerät in den Shop zurückbringen wollte, wurde mir gesagt, dass ein Umtausch unmöglich ist, weil die Originalverpackung fehlt. Nun habe ich die erste Rechnung erhalten. Was kann ich tun?“, fragt Herr W.
Grundsätzlich ist dies ein Fall der Gewährleistung. Voraussetzung dafür ist ein Mangel, der bereits bei Übergabe bestanden hat. Kommt der Mangel binnen sechs Monaten ab Übergabe hervor, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe bestanden hat. Der Vertragspartner hat dann das Gegenteil zu beweisen, um sich von seiner Gewährleistungspflicht befreien zu können.