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Ex-Meinl-Bank-Vorstand verhaftet

Von nachrichten.at/apa   26.Mai 2021

Das teilte die US-Staatsanwaltschaft mit, die Weinzierl die Beteiligung an Bestechung und Geldwäscherei vorwirft.

Weinzierl und dem ebenfalls beschuldigten Österreicher Alexander W. wird vorgeworfen, von 2006 bis 2016 mit Odebrecht und anderen Schwarzgeld gewaschen zu haben, um über sogenannte Reptilienfonds Beamte mit Hunderten Millionen Dollar zu bestechen. Weinzierl war Geschäftsführer der Meinl Bank, die später in Anglo Austrian AAB Bank umbenannt wurde.

Die Staatsanwaltschaft in Brooklyn (New York) teilte mit, Weinzierl sei auf Antrag der USA in Großbritannien festgenommen worden, während sich W., ebenfalls ein Mitarbeiter der Bank, auf freiem Fuß befinde. Weinzierl und W. seien auch Vorstände in einer mit der Meinl Bank verbundenen Bank in Antigua gewesen, erklärte das Büro des Staatsanwalts. Die Anwälte der beiden Beschuldigten und die Bank waren zunächst nicht erreichbar.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigten und ihre Komplizen mithilfe von betrügerischen Transaktionen und Scheinverträgen mehr als 170 Mio. US-Dollar (138,6 Mio. Euro) von New Yorker Bankkonten über ihre Bank auf Offshore-Konten überwiesen haben, die insgeheim von Odebrecht kontrolliert wurden.

Das Geld soll an Regierungsbeamte in Brasilien, Mexiko und Panama geflossen und von Odebrecht gewinnmindernd verbucht worden sein, wodurch der brasilianische Staat um Steuern von mehr als 100 Mio. US-Dollar betrogen worden sei.

Im Dezember 2016 hatten Odebrecht und seine Muttergesellschaft Braskem SA, Brasiliens größtes Petrochemieunternehmen, die Bestechungen zugegeben und sich zur Zahlung von 3,5 Mrd. US-Dollar an US-amerikanische und brasilianische Aufsichtsbehörden bereiterklärt. Odebrecht wurde im vergangenen Dezember in Novonor SA umbenannt.

Der vor dem US-Bezirksgericht Eastern District of New York anhängige Fall "Weinzierl et al." hat die Aktenzahl Nr. 20-cr-00383.

Justizministerium nicht involviert

Das Justizministerium hat Mittwochabend zur Causa des in Großbritannien verhafteten Peter Weinzierl Stellung genommen. In das Auslieferungsverfahren zwischen Großbritannien und den USA sei das österreichische Bundesministerium für Justiz nicht involviert, denn Großbritannien sei kein EU-Mitgliedstaat mehr, daher gelte die EuGH-Rechtssprechung über eine Information des Heimatsstaats nicht. Für die konsularische Betreuung eines österreichischen Staatsbürgers in ausländischer Haft sei das Außenministerium zuständig, so das Justizministerium.

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20. April 2024