EuGH: Urlaubsersatz auch bei unberechtigtem Austritt fällig
LINZ / LUXEMBURG. Österreichisches Urlaubsgesetz verstößt gegen Unionsrecht
Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet, hat in Österreich keinen Anspruch auf Ersatz des nicht verbrauchten Urlaubs. So steht es im Urlaubsgesetz. Diese Regelung verstößt allerdings gegen Unionsrecht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden hat.