Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

EU-Gericht annullierte Rekord-Steuernachzahlung für Apple

Von nachrichten.at/apa   15.Juli 2020

Das EU-Gericht in Luxemburg annullierte die Nachforderung der Kommission aus dem Jahr 2016, wie die Richter am Mittwoch mitteilten. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die milliardenschwere Forderung der EU-Kommission im Streit um Steuervergünstigungen in Irland für nichtig erklärt.

Die Brüsseler Behörde sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten habe, entschied das Gericht. Der EuG musste die Forderung der Kommission an Irland prüfen, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern; gegen diesen Beschluss klagten der Konzern und auch Irland.

Folgt der Gang zur nächsten Instanz? 

Es ist gut möglich, dass der Fall nach dem Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg in die nächste Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Irland und Apple wehren sich dagegen. Der US-iPhone-Konzern betonte vor dem EU-Gericht, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Apple will kein Trickser sein

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin Vestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Zudem könnte der Fall für weiteren Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen sorgen. Und für Apple geht es auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will sich nicht als Steuerflüchtling und Trickser bezeichnen lassen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen.

Amerikanische Unternehmen konnten nach früheren US-Regelungen Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes lagern. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig - unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht. Apple zahlte an den US-Fiskus mehr als 37 Milliarden Dollar (aktuell rund 33 Milliarden Euro) Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 20 Milliarden Euro Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht.

Apple argumentierte, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen - während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internationalen Geschäft, die sich in Irland ansammelten, Steuern in dem Land zu bezahlen.

 

copyright  2024
23. April 2024