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"Eklat" um Betriebsratswahl bei Messtechnik-Konzern Anton Paar

Von nachrichten.at/apa, 18. Mai 2020, 20:06 Uhr

GRAZ. Rund um eine erstmalig geplante Betriebsratswahl beim Messtechnik-Konzern Anton Paar in Graz ist es am Montag zu Aufregung gekommen.

Am Abend wurde durch eine dagegen erwirkte einstweilige Verfügung endgültig klar, dass es coronavirusbedingt zumindest vorerst keine solche Wahl geben wird. Schon zuvor warf die Gewerkschaft der Geschäftsführung vor, die Betriebsratswahl blockieren zu wollen.

Graz. Mitschuld an den nicht allzu gewöhnlichen Vorgängen ist jedenfalls das Coronavirus beziehungsweise der praxistaugliche Umgang damit. Die Geschäftsführung schob aus Sicht der Gewerkschaft das neuartige Virus vor, um die Wahl zu verhindern. Von dieser hieß es, dass man die Wahl nicht verhindern wolle, sondern vielmehr die Coronagesetze eine solche bis 31. Oktober verunmöglichten.

Die Geschäftsführung der Anton Paar GmbH hat dann noch am Montagabend beim Zivilgericht in Graz eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Abhaltung der für morgen, Dienstag, geplanten Betriebsratswahl untersagt. Als Grund wurden vom Gericht die Covid-19-Bestimmungen genannt. "Keinesfalls versucht das Unternehmen die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern", hieß es vom Unternehmen. Man habe im Vorfeld schon auf die Bestimmungen verwiesen.

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes und die Gewerkschaft hatten vor Bekanntwerden der einstweiligen Verfügung gemeint, "dass die Geschäftsführung eines Unternehmens laut Arbeitsverfassungsgesetz keinerlei Recht hat, in eine Betriebsratswahl einzugreifen, im Gegenteil verpflichtet ist, geeignete Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen und für einen geordneten Ablauf zu sorgen".

Ein Wahlvorstand sei schon gewählt und die Betriebsratswahl ordnungsgemäß ausgeschrieben, sagte Norbert Schunko von der Gewerkschaft. Außerdem sei diese ohnehin bereits im Gange, weil die Stimmzettel für die Briefwahl fristgerecht verschickt wurden. Weiters sei es eine "lächerliche Behauptung", es dürften Betriebsratswahlen zum Schutz der Beschäftigten erst nach dem 31. Oktober 2020 stattfinden, wenn Geschäfte, Gastronomie geöffnet hätten und in der Firma Anton Paar ganz normal gearbeitet werde.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Alfred_E_Neumann (7.054 Kommentare)
am 18.05.2020 21:07

Die Gewerkschafter kritisieren also die einstweilige Verfügung, dann sollen sie das auch offen aussprechen!

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amha (11.322 Kommentare)
am 18.05.2020 20:43

Na da haben die Gewerkschaftskoffer die Rechnung ohne den Wirt (Richter) gemacht.

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