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Darf man Nichtgeimpfte kündigen?

15.Mai 2021

Mit der Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen steigt auch das Interesse daran, welche Rechte ein Arbeitgeber gegenüber Impfverweigerern unter seinen Mitarbeitern hat. Derzeit ist das eine rechtliche Grauzone.

Ein Arbeitgeber kann seine Angestellten nicht zur Impfung zwingen, aber eine Impfverweigerung kann im Extremfall zur Kündigung führen. Dies gilt vor allem dann, wenn alle anderen Mittel – vom Masketragen über Plexiglastrennwände bis hin zu Homeoffice – ausgeschöpft sind.

"Sobald der Arbeitnehmer ohne Impfung nicht mehr in der Lage ist, seinen Arbeitsvertrag zu erfüllen, dann ist eine Kündigung gerechtfertigt", sagt Elias Felten, Professor für Arbeitsrecht an der JKU.

Hier kollidieren zwei Grundrechte: die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers und die Erwerbsfreiheit des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat ein wirtschaftliches Interesse daran, dass seine Mitarbeiter nicht krank werden. Außerdem soll er sichergehen können, dass seine Angestellten keine Kunden anstecken und er dafür haften könnte.

Derzeit sei es aber so, dass der Gesetzgeber Geimpfte jenen gleichstellt, die regelmäßig testen und eine Maske tragen. Solange es diese Alternative gebe, wäre es auch bei einem Kellner oder einer Kellnerin schwer, aus einer Impfverweigerung eine Kündigung abzuleiten. Eine andere Frage ist, ob ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Chef Auskunft geben muss, ob er geimpft ist oder nicht. Ja, sagte gestern, Freitag, Franz Marhold, Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der WU Wien, im Ö1-Morgenjournal. Der Arbeitgeber habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Mitarbeiter ausgeht, informiert zu sein. Und er habe die Verantwortung, seine Mitarbeiter und Kunden zu schützen.

So generell will JKU-Professor Felten diese Frage nicht mit Ja beantworten. Ob Mitarbeiter geimpft sind oder nicht, sei ein "sensibles Gesundheitsthema". Bei der Beurteilung, ob etwa in der Gastronomie der Chef eine Auskunft von seinen Mitarbeitern verlangen kann, wäre er "sehr vorsichtig", so Felten.

Einig sind sich die Juristen aber, dass eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich wichtig und sinnvoll wäre. Das gilt spätestens dann, wenn alle Bürger und Bürgerinnen Österreichs die Möglichkeit einer Impfung gehabt haben. Jedenfalls dürfte das Thema "impfen oder kündigen" bald die Arbeitsgerichte beschäftigen. (hn)

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18. April 2024