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AK kritisiert Missbrauch bei Kurzarbeit durch Firmen

Von nachrichten.at/apa, 10. April 2020, 09:40 Uhr
Kurzarbeit/Arbeitsmarkt
(Symbolbild) Bild: Apa

WIEN. Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor Missbrauch bei der Kurzarbeit in Österreich, der bei Unternehmen in der Corona-Krise vorkomme.

Es gebe rund 35 Fälle, bei denen Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit voll arbeiten und falsche Stundenaufzeichnungen führen würden. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) stellte das im Ö1-"Morgenjournal" (Freitag) in Abrede. Ihm seien keine Missbrauchsfälle bekannt.

Nach Angaben des AK-Arbeitsmarktexperten Gernot Mitter habe die Arbeiterkammer schon mehrere hundert Anfragen von Beschäftigten zur Kurzarbeit bekommen. Darin sei die Rede davon, dass in den jeweiligen Firmen "etwas nicht mit rechten Dinge zugehe". Arbeitnehmer müssten weiter voll arbeiten, obwohl die Firma Kurzarbeit beantragt habe. Hundert Firmen stünden daher jetzt unter verstärkter Beobachtung.

35 Firmen mit falschen Stundenaufzeichnungen

"Was wir als ernstzunehmend wirklich notieren sind Hinweise, wo gesagt wird, der Arbeitgeber will, dass wir falsche Arbeitszeitaufzeichnungen führen oder die Arbeitszeitaufzeichnungen fälschen", erläuterte Mitter in der ORF-Radiosendung. Beispielsweise müssten Arbeitnehmer nach fünf Stunden Arbeit elektronisch ausstempeln gehen, dann aber weiterarbeiten. "Solche Dinge werden von Arbeitnehmerinnen verlangt", so Mitter. Von Mitarbeitern aus rund 35 Firmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, habe die AK-"Job und Corona-Hotline" bisher solche Meldungen erhalten. Insgesamt wenden 26.000 Unternehmen die Corona-Kurzarbeit an.

Es sei aber kein Betrug, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet worden sei und vorerst trotzdem weiter voll arbeite, betonte Mitter. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. "Es ist also durchaus möglich, dass eineinhalb Monate voll gearbeitet wird und eineinhalb Monate dann gar nicht gearbeitet wird", sagt Mitter.

Unwissenheit oder Missbrauch?

Wirtschaftskammer-Generalsekretär Kopf stellte die Missbrauchsvorwürfe in Abrede. Ihm seien bis dato keine konkreten Fälle bekannt. "Ich habe im Moment ein bisserl wenig Verständnis für so pauschale Verdächtigungen. Ob ein Betrug vorliegt, weiß man erst, wenn die erste Abrechnung da ist", sagte Kopf im Ö1-Morgenjournal. Für Missbrauch habe er "null Verständnis", aber derzeit sei nichts bewiesen und manche gemeldete Fälle seien vielleicht auf "Unwissenheit" zurückzuführen.

Es handle sich nur dann um Missbrauch sei, wenn über die gesamte Kurzarbeitsperiode mehr gearbeitet und daher mehr abgerechnet werde, als jene Arbeitszeit, die tatsächlich ausgefallen sei, betonte Kopf. Dies lasse sich jetzt aber noch nicht feststellen, da noch keine Abrechnung vorliege. Nach Ende der Kurzarbeit solle es jedenfalls stichprobenartige Kontrollen geben.

Kontrollen gefordert

AK-Präsidentin Renate Anderl sprach sich auch für Kontrollen aus. "Ein Betrieb der sagt, jetzt kann ich doch mehr Arbeiten könnte auch in der Kurzarbeit mehr arbeiten. Er muss es nur dann dem AMS melden." Aber: "Es gibt immer leider auch in einer Krise immer auch welche, die ein System ausnutzen. Und die haben wir auch derzeit, die tatsächlich das System der Kurzarbeit ausnutzen."

Auch auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwälte haben Hinweise auf Betrügereien bei der Kurzarbeit. Bei systematischem Missbrauch bei großen Unternehmen drohen bis zu zehn Jahren Strafhaft sowie Geldstrafen. Doch nicht nur die Arbeitgeber könnten belangt werden - auch für Arbeitnehmer kann ein Betrug ein juristisches Nachspiel haben, wenn diese Aufzeichnen fälschen würden. Mitter rief Arbeitnehmer daher dazu auf, den Arbeitszeitspeicher der AK zu nutzen.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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( Kommentare)
am 22.04.2020 19:36

Kurzarbeit und die Allmachtsfantasien der Chefs:
Jetzt, in Zeiten der Kurzarbeit heißt es, dass der Vorgesetzte die Arbeitszeit festlegt.
Leider ist man da vollkommen der Willkür des Vorgesetzten ausgesetzt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Mitarbeiter, die „gut können“ mit dem Chef, sich die Arbeitszeit aussuchen dürfen und die anderen ….. nicht. (Selbstverständlich ist hier die Rede von Mitarbeitern, die gleich eingestuft sind und haargenau die gleiche Tätigkeit verrichten.)
Und wenn jetzt angeordnet wird, 50% der Normalarbeitszeit muss gearbeitet werden, dann soll's so sein. Wie das Arbeitspensum nun wirklich aussieht, sei mal dahingestellt. Da kommt es schon mal vor, dass Mitarbeiter davon berichten, sie würden 50% der Normalarbeitszeit eintragen, in Wahrheit würde man aber schon länger arbeiten.
Aber wie kann sich ein Arbeitnehmer wehren? Gute Frage. Jetzt, in Zeiten der Krise bangt ja jeder - noch mehr als sonst - um seinen Arbeitsplatz. Frage beantwortet.

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benzinverweigerer (14.601 Kommentare)
am 11.04.2020 13:01

Abseits von kriminellen Tatbeständen...
Weil sich die Arbeitnehmer meist nicht auskennen, wenn ich von meinen ausgehe.
Die rufen glatt bei der AK an und bekommen gesagt:
"nach 120h dürft ihr ohne Fragen heimgehen, weil eure Firma hat 60% angemeldet."
Zumindest wollen sie es so verstehen.
Da kann man erklären, darlegen, auf AK/ÖGB/WKÖ/IV hinweisen ohne Erfolg.
Natürlich müssen einige 100% und darüber arbeiten und andere 10% !
Das wird natürlich auch so aufgezeichnet und bei Ende der Kurzarbeit nachgezahlt.
Die Durchrechnung betrifft jeden EINZELN und NICHT die ganze Firma !

Zeitabrechnungen sind vom Mitarbeiter und Chef unterschrieben einzuscannen und einzureichen.

Zur Nachzahlung über 80% Leistung am Ende der Kurzarbeit:
Es gibt übrigends noch kein Gesetz, sondern bei uns eine interne Regelung... weil die Krise zum Glück alle trifft, bis ganz nach oben.
Was sich für den kleinen Arbeiter ausnahmsweise mal positiv auswirkt.

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eihwaz (1.127 Kommentare)
am 14.04.2020 12:49

Meine Hochachtung für diese Formulierung ! Zeigt sie doch was sie von den,in Krisenzeiten so hochgelobten Helden halten ! Die sind ohnehin zu dumm um etwas zu verstehen !
Zitat @ Benzinverweigerer*"Weil sich die Arbeitnehmer meist nicht auskennen, wenn ich von meinen ausgehe."

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( Kommentare)
am 10.04.2020 17:40

Zitat:
"Es sei aber kein Betrug, wenn jemand zur Kurzarbeit angemeldet worden sei und vorerst trotzdem weiter voll arbeite, betonte Mitter. Es gibt nämlich einen dreimonatigen Durchrechnungszeitraum. "Es ist also durchaus möglich, dass eineinhalb Monate voll gearbeitet wird und eineinhalb Monate dann gar nicht gearbeitet wird", sagt Mitter.

Haben wir bereits den dreimonatigen Durchrechnungszeitraum?
Wer kennt sich hier wahrscheinlich nicht aus, ab wann es Kurzarbeit ist?
Wer schlägt da wieder einmal unnötig auf die Werbetrommel?

Jeder Unternehmer weiß, dass Arbeitszeitmodelle vom Krankenkassenkontrolleur genaues geprüft werden. Da werden Vermutungen von der AK ausgesprochen, welche auf unsichere und ungeprüfte Angaben von Mitarbeitern basieren.

Bitte, liebe AK, wir brauchen nach Corona mehr denn je eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Setzt bitte diese nicht jetzt aufs Spiel, mit falschen Vermutungen.
Lasst euch noch Zeit. Nach Corona vergeht euch sicher das Dirty Campaigning.

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hasta (2.848 Kommentare)
am 10.04.2020 14:41

Alle Betriebe die auf Kurzarbeit umgestellt haben müssen selbstverständlich auf eine korrekte Umsetzung/Anwendung geprüft werden. Hiefür ist allerdings das AMS allein nicht in der Lage, sondern benötigt eine Unterstützung z.B. des Finanzamtes.

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( Kommentare)
am 10.04.2020 17:42

HASTA,
Finanzam - Kurzarbeit?
Frag besser beim Salzamt an! ☺ ☺ ☺

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Proking (2.660 Kommentare)
am 10.04.2020 11:58

Besonders aufpassen sollte die Behörde dort, wo zwischen Betriebsrat, der auch in der Lohnverrechnung tätig ist und ein besonders enges Verhältnis zur Gesch. Führung hat. Die Erfahrung habe ich machen müssen, dass die Gesch. Führung einen Betriebsrat beauftragt hat, Zeitaufzeichnungen über Monate hin, zu fälschen.

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heimatverliere (541 Kommentare)
am 10.04.2020 11:12

Jetzt geht's erst los! In einigen Monaten werden wir lesen, daß rund 30% der Hilfsgelder veruntreut wurden.

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weinberg93 (16.329 Kommentare)
am 10.04.2020 10:54

Eine Frage zur Normalarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung:
Was ist wenn jemand Teilzeit mit wechselnder Stundenzahl arbeitet, als Beispiel immer zwischen 20 und 30 Stunden. Dies deshalb, weil zur Grundaufgabe immer wieder Krankheits- und Urlaubsvertretung dazu kommt.
Was gilt hier als Basis zur Berechnung?
Die Stunden des letzten Monats, die durchschnittlichen Stunden der letzten 3 Monate oder gar 12 Monate?

Nachsatz: Habe natürlich auf den Seiten der AK herumgesucht, doch dazu nichts gefunden.

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Unterhose (2.057 Kommentare)
am 10.04.2020 12:42

Weinberg, Ich arbeitete auch Teilzeit, mal zwei Tage manchmal drei oder vier je nach Bedarf und Auftragslage. Basis am Lohnzettel waren immer die gleichen Stunden. Daher auch bei Kurzarbeit nur eine Stundenauswahl. Ausser du hast monatlich gewechselt , Anruf bei AK.

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weinberg93 (16.329 Kommentare)
am 10.04.2020 15:47

UNTERHOSE, versteh ich jetzt nicht!
"Basis am Lohnzettel waren immer die gleichen Stunden. Daher auch bei Kurzarbeit nur eine Stundenauswahl"
gleiche Stunden - aber ungleiches Gehalt?
Was heisst Stundenauswahl?
Es heisst ja Überstunden gehen in die Berchnung nicht ein, aber bis 38,5 Std. sind es ja keine Überstunden gerade bei Teilzeit mit wechselnder Stundenanzahl.

Firma schon jahrelang nicht gewechselt.

Anruf bei AK: Nach 15 min Warteschleife gibt man auf, ein versprochener Rückruf erfolgt auch nicht.
Eventuell letzte Chance → Mail?

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Unterhose (2.057 Kommentare)
am 10.04.2020 18:12

Weinberg, Basis für deine Kurzarbeit sind die mit der Firma vereinbarten Wochenstunden egal ob man eine Woche mehr oder weniger arbeitet.

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benzinverweigerer (14.601 Kommentare)
am 11.04.2020 13:03

Bei Teilzeit ist keine Kurzarbeitsanmeldung möglich.
So mein Informationsstand.

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Unterhose (2.057 Kommentare)
am 11.04.2020 14:11

Ist schon möglich. Bin auch Kurzarbeit.

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( Kommentare)
am 10.04.2020 10:52

Die Freunde u Spender des Herrn Kurz wissen Bescheid: "Gewinne privatisieren, Verluste verstaatlichen", u ein kleines Zubrot durch die Kurzarbeit darfs doch auch sein.

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weinberg93 (16.329 Kommentare)
am 10.04.2020 10:55

Manche holen sich ihre Befriedigung im billigen Hetzen und Verleumden!

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( Kommentare)
am 10.04.2020 11:48

Was daran ist falsch u gehetzt? Die Geschichte des Kapitalismus zeigt klar diese Entwicklung. Gewinne werden gerne eingesteckt. Verluste der Allgemeinheit aufgebürdet.

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weinberg93 (16.329 Kommentare)
am 10.04.2020 10:37

Was bitte ist ein "Arbeitszeitspeicher der AK"?

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Commendatore2-0 (2.414 Kommentare)
am 10.04.2020 10:29

Saftige Strafen bis zur Entziehung der Gewerbeberechtigung wäre da wohl der richtige Weg .

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Hans1958 (3.166 Kommentare)
am 10.04.2020 10:19

Nicht nur kritisieren...handeln!

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glingo (4.974 Kommentare)
am 10.04.2020 13:38

Bitte zuerst Nachdenken bevor Schreiben!

Die AK kann nur tätig werden bei falschen Abrechnungen Gegenüber den Arbeitnehmer in die Aufzeichnungen der Firmen haben sie keinen Einblick!

Die Auszahlende Stelle für die Kurzarbeit ist das AMS die müssen auf die Richtigkeit schauen!

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