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Coronahilfen: Neue Härtefall-Anträge ab sofort möglich

Von nachrichten.at/apa   16.April 2021

Der zwölfmonatige Betrachtungszeitraum wurde um drei Monate bis 15. Juni 2021 verlängert. Es gibt einen "Zusatzbonus" von 100 Euro pro Monat, Überweisungen sind nun auch auf nicht-österreichische Konten möglich. Zum Zug kommen bis zum 31. Oktober 2020 gegründete Klein- und Kleinstunternehmen, davor war der 15. März 2020 der Stichtag.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erwarten zwischen 300.000 und 450.000 zusätzliche Anträge durch die Ausweitung. Pro Antragsteller können zukünftig 15 Mal 2.600 Euro, insgesamt also bis zu 39.000 Euro abgeholt werden. Insgesamt erwirken Verlängerung und Zusatzbonus ca. 500 Mio. Euro an Auszahlungen (davon circa 140 Mio. durch den Zusatzbonus), hieß es in einem gemeinsamen Regierungspapier.

Weitere Neuerungen

Es gibt die Möglichkeit des Wechsels vom Künstler-Überbrückungsfonds. Verschärft werden die Voraussetzungen: Dass kein Arbeitslosengeld bezogen wird und eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorliegt, muss nun für den gesamten Betrachtungszeitraum gelten, nicht nur zum Antragszeitpunkt. In Anspruch nehmen können den Härtefallfonds Unternehmen, die im jeweiligen Zeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten, die laufenden Kosten nicht mehr decken konnten oder vom Corona-Betretungsverbot erfasst wurden.

Kogler hob vor allem die Überweisungsmöglichkeiten auf Konten im gesamten EU/EWR-Raum hervor. "Mich haben diesbezüglich viele Pflegekräfte, aber auch Österreicherinnen und Österreicher mit Internetkonten kontaktiert. Sie alle zahlen hier Steuern und waren bisher vom Bezug des Härtefallfonds ausgeschlossen", erklärte er.

Blümel betonte, dass sich der Fonds in der Krise bewährt habe: "Wir wollen so schnell jenen finanziell unter die Arme greifen, die unmittelbar Hilfe brauchen um ihre Lebenserhaltungskosten begleichen zu können. Wir sind hierbei so kulant wie möglich und so streng wie nötig."

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28. März 2024