Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Corona-Rückholflug: AUA muss Kosten nicht ersetzen

Von nachrichten.at/apa, 08. Juni 2023, 12:16 Uhr
(Symbolbild) Bild: UNBEKANNT (AUSTRIAN AIRLINES)

LUXEMBURG/SCHWECHAT. Ein Fluggast, der sich selbst für einen Rückholflug registriert und einen verpflichtenden Unkostenbeitrag an den Staat leistet, der diesen Flug organisiert hat, hat nach EU-Recht keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten gegen das Luftfahrtunternehmen, das den ursprünglich vorgesehenen Flug hätte durchführen sollen.

Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rechtsstreit eines Ehepaares mit den Austrian Airlines (Rechtssache C-49/22).

Das Paar war im Rahmen einer Pauschalreise am 7. März 2020 mit AUA von Wien nach Mauritius geflogen. Den für den 20. März 2020 vorgesehenen Rückflug annullierte Austrian aufgrund der von der österreichischen Regierung gegen die Covid-19-Pandemie erlassenen Maßnahmen. Gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Person konnte das Ehepaar jedoch am gleichen Tag mit einem vom österreichischen Außenministerium organisierten Repatriierungsflug nach Wien zurückkehren. Dieser Flug wurde von AUA zu derselben Uhrzeit wie der ursprünglich geplante Rückflug durchgeführt.

Das Ehepaar verlangt von Austrian die für den Repatriierungsflug gezahlten 1.000 Euro zurück. Das mit dem Rechtsstreit befasste Landesgericht Korneuburg wollte vom EuGH wissen, ob sich ein Anspruch darauf aus der Fluggastrechteverordnung ergibt. Das verneint der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, betont aber gleichzeitig, dass in dem behandelten Fall vor einem österreichischen Gericht aus der Nicht-Durchführung des Rückfluges wie aufgrund der offenbar nicht nachgekommenen "Unterstützungsverpflichtung, einschließlich seiner Verpflichtung, die Fluggäste zu informieren", ein Anspruch auf Kostenersatz erhoben werden könne.

mehr aus Wirtschaft

Lenzing AG - „Verteilen kann man nur, was man verdient“

Raiffeisen erwartet Rüffel der EZB

Sozialer Wohnbau: "Als ob wer gewürfelt hätte"

Prognosen übertroffen: Netflix legt bei Neukunden deutlich zu

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Sammy705 (1.165 Kommentare)
am 08.06.2023 13:10

Tolles Geschäftsmodell..einfach doppelt kassieren.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen