Commerzialbank Mattersburg: Gibt es Amtshaftung?
WIEN. Großanleger vor Oberstem Gerichtshof abgeblitzt, Insolvenzverwalter rechnet sich aber gute Chancen aus
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat gestern eine Entscheidung zur Commerzialbank Mattersburg veröffentlicht. Demnach haftet die Republik nicht für Vermögensschäden von Anlegern, wenn die Bankaufsicht versagt hat. Damit bestätigt der OGH einen Spruch des Verfassungsgerichtshofs, der die Haftung ebenfalls beschränkte. Doch ganz vom Tisch ist der Vorwurf der Amtshaftung damit noch nicht.