Buwog-Urteil gegen Karl-Heinz Grasser: OGH will Ende März entscheiden

WIEN/LINZ. Der Ex-Finanzminister und weitere Angeklagte wurden 2020 in erster Instanz zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof will Ende März oder in der Karwoche die Causa Buwog rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weiteren Angeklagten wie seinem Trauzeugen Walter Meischberger und dem Lobbyisten Peter Hochegger abschließen. Die Verhandlung ist für 20. bis 25. März oder vom 14. bis 17. April angesetzt, berichtete "Der Standard" am Montag online.
Die Angeklagten haben gegen die 2020 verhängten Haftstrafen beim OGH Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen eingelegt. Der Ex-Finanzminister wurde im Straflandesgericht Wien am 4. Dezember 2020 von Richterin Marion Hohenecker zu acht Jahren Haft verurteilt, Maischberger fasste sieben Jahre Haft aus und Hochegger sechs Jahre. Den 168 Tage dauernden Verhandlungen gingen sieben Jahre Ermittlungsarbeit voran, bevor die Hauptverhandlung am 12. Dezember 2017 begann.
Untreue, Beweismittelfälschung und Geschenkannahme
In der Causa Buwog ging es um die Privatisierung der Bundeswohngesellschaften während der Amtszeit Grassers. Eine dieser Gesellschaften war die Buwog. Grasser wurde wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt, Meischberger wegen Beihilfe und Beweismittelfälschung.
Hochegger wurde nicht nur die Beitragstäterschaft zu Grassers Delikten zur Last gelegt, sondern auch jene zur Bestechung des früheren Finanzministers durch den damaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und den Ex-Chef der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ). Laut dem nicht rechtskräftigem Urteil soll es im Rahmen der Causa Buwog zu verdeckten Provisionsabsprachen in Höhe von 9,6 Mio. Euro gekommen sein. Und ein Teil davon soll auch bei Grasser gelandet sein. Und 200.000 Euro sollen bei der Einmietung der Finanz in den Büroturm Terminal Tower in Linz geflossen sein.
Grasser nannte das Urteil das ein "glattes Fehlurteil" sowie ein "politisches Urteil". Meischberger warf der Richterin Befangenheit vor. Die Anwälte von Grasser und Meischberger haben bereits anlässlich der Urteilsverkündung 2020 angekündigt, wegen der langen Verfahrensdauer vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen.
Musk bietet fast 100 Milliarden Dollar für Open AI - Reaktion: "Nein, danke"
Justizministerium: Gesetzesentwurf sieht Frauenquote für Vorstände vor
Steyr Arms: Neuer Chef und grünes Licht für Oman-Geschäft
Holz auf Rezept? Baustoff fördert die Gesundheit
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.
Otto Normalbürger kommt auf Grund dieser Delikte wohin? ....
Ob er zum René in die Zelle kommt?
Ende März 2056?
".....wegen der langen Verfahrensdauer vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen."
Jede, aber wirklich jede Frist bis zum letzten Tag ausnützen, und sich dann über lange Verfahrensdauer beschweren. So was kannst nicht erfinden.
Was denn, noch keine Kommentare? Na gut, mach ich den Erstläufer.
5 Jahre sind seit dem Ersturteil verstrichen, 5 Jahre brauchten die Verteidiger um das Ersturteil zu analysieren und widersprechen. Nun ist der OGH dran. Doch auch nach dem OGH wollen die Verteidiger an den EuGH appellieren, falls der OGH das Ersturteil bestätigt. Das Urteilseis ist dünn, schwarz auf weiß bewiesen konnte nichts, nur die Tatsache, dass Grasser eine Stiftung in Liechtenstein einrichtete, belastet ihn. "Wer ordentliche Finanzgebarung waltet, braucht keine Stiftung im anachronistischen Fürstentum" war das Argument.
Ich frage mich, wer Grassers & Konsorten Kosten für die Verteidigung finanziert.
Vielleicht hat der Karl-Heinz Unschuldsvermutung auch eine Mami, die Erzieherin war und deshalb im Geld schwimmt.