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Buwog-Prozess: Warum das schriftliche Urteil auf sich warten lässt

Von nachrichten.at/rom   01.Dezember 2021

Im größten Korruptionsprozess, den Österreich in der Nachkriegszeit bisher erlebt hat, liegt noch keine schriftliche Ausfertigung des Urteils vor. Richterin Marion Hohenecker arbeitet seit rund einem Jahr daran. Und die Angeklagten rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, den früheren FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und Ex-Lobbyist Peter Hochegger müssen sich noch weiter gedulden. 

Denn Anfang November wies das Oberlandesgericht (OLG) Wien einen Fristsetzungsantrag der Anwälte von Grasser und Meischberger ab, mit dem diese erwirken wollten, dass Hohenecker die schriftliche Ausfertigung des Urteils beschleunigt. Trotz der verhältnismäßig langen Zeit seit der mündlichen Urteilsverkündung liege wegen des umfangreichen Verfahrens keine Säumnis des Straflandesgerichts Wiens vor, so das OLG.

Es sei zu berücksichtigen, dass der gesamte Akt im Buwog-Prozess aus 241 Bänden und 4899 Aktenteilen bestehe. Die 168 Tage dauernde Hauptverhandlung habe rund 16.000 Seiten Protokoll zur Folge gehabt. Zu würdigen seien die Aussagen von 15 Angeklagten und rund 150 Zeugen. „Beim Anspruch, das Urteil sorgfältig auszufertigen, ist die bisher in Anspruch genommene Zeit im vorliegenden besonderen Einzel- und Ausnahmefall gerechtfertigt“, heißt es in der Schlussfolgerung des OLG. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. 

Grassers Anwalt Manfred Ainedter übt harte Kritik an der Verfahrensdauer. Seit Beginn der Ermittlungen seien mehr als zehn Jahre vergangen, und dass es nach zwölf Monaten noch immer keine schriftliche Ausfertigung des Urteils gibt, sei „skandalös“. 

Die Urteile im Buwog-Prozess sind, wie berichtet, nicht rechtskräftig. Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu sieben, Hochegger zu sechs, der ehemalige RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer zu drei, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Anwalt Georg Toifl zu zwei Jahren und der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki zu 20 Monaten. Der frühere Telekom-Vorstand Rudolf Fischer wurde in der Causa Telekom/Valora zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Freisprüche gab es für die fünf Angeklagten im Komplex um den Linzer Terminal Tower und Ex-Immofinanz-Manager Christian Thornton. 

Der Hauptangeklagte Grasser, von 2000 bis 2007 Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), stand erstmals wegen Korruptionsverdachts vor Gericht. Er soll sich mit Hilfe seiner mitangeklagten Vertrauten - Meischberger, Ernst Karl Plech und Hochegger - bereichert haben. Der Anklagevorwurf lautet, dass bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) in Grassers Amtszeit eine 9,6 MillionenEuro schwere geheime Provision an Hochegger und Meischberger in Wahrheit Schmiergeld gewesen sei. Weiters soll Grasser mit seinen Vertrauten für die Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower 200.000 Euro Schmiergeld erhalten haben. Alle weisen die Vorwürfe zurück.

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