Buwog-Prozess: Verteidiger beklagt „Fischauge“ des Gerichts
WIEN. Der Verteidiger des Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Norbert Wess, hat zum Auftakt der Fortsetzung des Grasser-Prozesses den Richtern "strukturelle Befangenheit" vorgeworfen.
Grund seien die Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtssaal zur Unterstützung der Schriftführer, die aber nach seinen Angaben auch vor und nach den Verhandlungen gemacht worden seien. Zum Einsatz sei ein "Fischauge" gekommen, also eine Kamera, die den ganzen Gerichtssaal bis in die letzten Reihen aufnimmt. So seien auch Äußerungen von Angeklagten und deren Anwälten aufgenommen worden, zwar mit unterschiedlicher Qualität, aber vieles sei zu verstehen.
Es seien über 169 Stunden lang unrechtmäßig Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet worden, empörte sich Wess, der dazu auch ein Gutachten vorlegte. "Eine erschreckend hohe Anzahl an nicht-öffentlichen, vertraulichen Gesprächen wurde aufgezeichnet", beklagte er einen "Lauschangriff". Auch Zuschauer und Journalisten seien betroffen.
Verteidiger Wess forderte am 139. Tag des Korruptionsprozesses gegen Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger u.a. unter anderem eine Löschung der Aufnahmen. Er stellte den Antrag, die Berufsrichter wegen des "zumindest objektiven Anscheins der Befangenheit" auszuschließen.
„Sturm im Wasserglas“
Staatsanwalt Gerald Denk bezeichnete das Vorbringen des Verteidigers als einen "Sturm im Wasserglas", womit er nur von der Hauptsache im Prozess ablenken wolle. "Ton- und Bildaufnahmen sind zulässig, das alles ist rechtlich gedeckt, eine Befangenheit daraus abzuleiten ist nahezu absurd und rechtlich nicht gedeckt", sagte er. All diese Anträge hätten mit der Hauptverhandlung nichts zu tun, daher beantrage er die Abweisung.
Weiters kritisierte Wess das Ausscheiden einer Schöffin. Die Schöffin war im Februar 2020 aus dem seit Dezember 2017 geführten Prozess ausgeschieden. Damit verblieben nun bis heute noch fünf Schöffen - zwei Hauptschöffen und drei Ersatzschöffen - im Verfahren. Für ein Urteil sind zwei Schöffen notwendig.
Richterin Marion Hohenecker informierte über die neuen Sicherheitsvorschriften: "Um 12 Uhr 15 kommt der Desinfektionstrupp, zu unserer aller Sicherheit."
Am Nachmittag sind zwei Zeugen geladen: Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) und der frühere langjährige ÖVP-Abgeordnete und nunmehrige Volksanwalt Werner Amon.
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2050: Der Buwog-Prozess geht nun ins Finale
Verteidiger von Straftaten
sind VERTEIDIGER der Straftaten!!
Und bei manchen Verfahren habe ich den Eindruck,
daß die Rechtsanwälte die eigentlichen Täter sind,
weil sie mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln versuchen,
eine gerechte Strafe zu verhindern !
Für Geld (und gar nicht so wenig),
machen sie sich so zu Hehlern,
und eben Verteidigern von Straftaten.
Ich weiß es ist eine Illusion,
aber ich würde Verteidigern lediglich eine Prozessbegleitende Funktion
in einem Verfahren einräumen.
Für das Urteil des Gerichtes sollten lediglich die Aussagen
des Angeklagten und der Zeugen sowie die Beweismittel maßgebend sein,
und nicht das winkeladvokatische Interpretieren u. Verdrehen
der Tat durch Verteidiger.
(1) "Für das Urteil des Gerichtes sollten lediglich die Aussagen
des Angeklagten und der Zeugen sowie die Beweismittel maßgebend sein," Was bitte schön ist denn sonst massgebend?
(2) Was ist eine "prozessbegleitende Funktion"? Bekommt der Staatsanwalt auch eine solche? Oder wird er erst gar nicht zugelassen?
(3) Wer kümmert sich um die Rechte des Angeklagten?
Ein Strafverteidiger verteidigt keine Straftaten, er ist der Fürsprecher (wie es in CH heisst) des Angeklagten und stellt Waffengleichheit her als Gegenüber des Staatsanwaltes.
Grau ist jede Theorie !
Sie dürften aber wenig Ahnung von den praktischen Abläufen
bei Groß- Prozesse haben.
Warum ist es für einen positiven Ausgang eines Prozesses
so wichtig, einen "Staranwalt" zu haben ?
Warum ist es wichtig, einen guten Anwalt zu haben,
der jede noch so kleine Kleinigkeit ausnützt,
um das Prozessende auf den St. Niemaleinstag hinauszuzögern,
wie gerade im Fall Grasser zu beobachten ?
Warum ist es manchmal wichtig, gleich 2 solcher Anwälte zu "beschäftigen" ?
Wahrscheinlich, weil einer allein nicht so viele Trix, Hintertürl
u. Schlupflöcher kennen kann, um den Angeklagten schönzureden!
Wobei bei Grasser noch schöner wirklich ein Kunststück ist.
Warum ist es wichtig, einen parteibefreundeten Justizminister zu haben,
der im Fall des Falles mit dem Rechtsanwalt kooperiert
und das Verfahren via weisungsgebundener Staatsanwaltschaften einstellt?
Auch dafür sind div. Grasserverfahren Beweise.
Einer der Größten diesbezüglich war ja der ÖVP- JM Brandstifter.
Diese Herren versuchen alles um den Prozess zu stören und es möglichst zu keinem Urteil kommen zu lassen. Dafür finden sie viel Zeit um uns etwas vorzujammern. Zuerst bedarf es lange Zeit, um überhaupt zu den Unterlagen zu bekommen, da gemauert wird was das Zeug hält. Jetzt wird nach dem letzten Strohhalm gegriffen - da kann man nur mehr den Kopf schütteln und hoffen, dass es doch irgendwann vorbei ist. Beim Zugriff auf das Geld sind sie sicher schneller gewesen.
Der nächste Versuch den Prozess zu verzögern, um dann in den Medien darüber jammern zu können, dass der Prozess schon so lange dauert und einen Justizskandal daraus zu zimmern.
Ein Skandal ist die ständige Blockade durch die Verteidigung.
Sauerei sowas sofort vertagen, Fortsetzung 2021,
was macht der eigentlich wenn er grad net aufs Gericht geht, etwa die ergaunerte Kohle verprassen,
der Tibor Foco muss sich verstecken u so einer rennt frei rum u lacht alle aus, Herrlich
Vermutich weil der Tibor unschuldig ist.