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Buwog-Prozess: Schriftliches Urteil lässt auf sich warten

Von Martin Roithner   02.Dezember 2021

Fast ein Jahr danach ist dieses bisher jedoch nur mündlich erfolgt und liegt nicht schriftlich vor. Das ruft Prozessbeobachter und Anwälte der Beschuldigten auf den Plan.

Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, bestätigte auf OÖN-Anfrage, dass die schriftliche Ausfertigung des Urteils noch "in Arbeit" sei. Richterin Marion Hohenecker arbeite seit ihrer Urteilsverkündung daran. Zu begründen sei dies zum einen mit der Dauer und zum anderen mit dem Umfang des Verfahrens. "Jede Aussage muss gewürdigt werden, und es gibt neben den 15 Angeklagten auch rund 150 Zeugen. Es wäre unseriös, hier einen Schnellschuss zu machen", sagte Salzborn.

"Im Ausnahmefall gerechtfertigt"

Zu einem ähnlichen Schluss kam Anfang November das Oberlandesgericht (OLG) Wien, das einen Fristsetzungsantrag der Anwälte von Grasser und dem Mitangeklagten Walter Meischberger abwies, mit dem diese erwirken wollten, dass Hohenecker die schriftliche Ausfertigung des Urteils beschleunigt.

Die in Anspruch genommene Zeit sei "im vorliegenden besonderen Einzel- und Ausnahmefall gerechtfertigt", so das OLG. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar, was Grassers Anwalt Manfred Ainedter kritisiert.

Der Akt im Buwog-Prozess besteht aus 241 Bänden und 4899 Aktenteilen. Die 168 Tage dauernde Hauptverhandlung hat rund 16.000 Seiten Protokoll zur Folge gehabt. Die Ermittlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen und den Vorwurf von Schmiergeldzahlungen begannen vor mehr als zehn Jahren. 

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