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Black Friday: Tipps, auf die Schnäppchenjäger achten sollten

Von Elisabeth Prechtl, 24. November 2022, 11:57 Uhr
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(Symbolbild) Bild: PASCAL POCHARD-CASABIANCA (APA/AFP/PASCAL POCHARD-CASABIANCA)

"Bis zu minus 50 Prozent sparen." "Nur solange der Vorrat reicht – exklusiv zur Black Week": Alle Jahre wieder locken Händler am Black Friday mit zahlreichen Rabattaktionen.

Untersuchungen zeigen aber, dass Preisnachlässe oft gar nicht so hoch sind wie gedacht. Was Konsumenten beachten sollten:

Nicht jedes "Schnäppchen" ist ein solches: Beim Einkaufen ist Aufmerksamkeit gefragt. Denn oft sind Produkte sogar teurer. "Manche Händler weisen statt des üblichen Marktpreises den Listenpreis des Herstellers aus und gewähren dann Rabatte", sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer OÖ. Ein weiterer Trick der Händler: Kurz vor dem Black Friday/Cyber Monday die Preise erhöhen und dann Rabatte geben. "Als Erstes sollte man sich klarmachen, was man wirklich haben will", sagt Weiß. Soll es zum Beispiel ein bestimmter neuer Fernseher sein? Im nächsten Schritt solle man sich rechtzeitig auf unterschiedlichen Vergleichsportalen (geizhals.at; blackfridaysale.at etc.) informieren: So könne man dann einfach feststellen, ob es sich um ein gutes Angebot handelt. "Dann läuft man auch nicht Gefahr, sich durch einen eingeblendeten Countdown unter Druck setzen zu lassen", sagt Weiß.

"Alte" Modelle oft günstiger: Ist bereits ein Nachfolgemodell auf dem Markt oder in den Startlöchern, könnten jene viel Geld sparen, die sich für ein Vorgängermodell entscheiden. 

Vorsicht vor "Fake Shops": Überteuert zu kaufen, ist ärgerlich. Ein richtiges Problem haben aber jene Kunden, die auf gefälschte Onlineshops ("Fake Shops") hereinfallen. Sie bekommen keine Ware, und es gibt kaum Chancen, das Geld wieder zurückzuholen. "Man schickt kein Geld ins Ungewisse", sagt Weiß, die rät, genau zu prüfen, mit wem der Vertrag geschlossen wird, etwa durch Blick ins Impressum. Seriöse Onlineshops haben ein Gütezeichen: Wer darauf klickt und auf die Webseite des Gütezeichens weitergeleitet wird, kann sicher sein, dass dieses nicht nur hineinkopiert wurde. Und man sollte mit Hausverstand agieren: "Wenn etwas so günstig ist, dass man es kaum glauben kann, dann sollte man es auch nicht glauben."

Rechte beim Onlinekauf: Wer online kauft, dem räumt das Konsumentenschutzgesetz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen ab Erhalt der Ware ein. Wer stationär kauft, sollte sich erkundigen, ob die Ware gegebenenfalls umgetauscht werden kann. Bei "Click & Collect" kommt es darauf an, wo der Vertrag wirklich geschlossen wurde: Wird online nur reserviert und dann im Geschäft abgeholt, hat der Konsument kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Auch bei individueller (Fotobuch, Maßanzug) und verderblicher Ware bzw. wenn das Siegel gebrochen ist, gibt es kein Rücktrittsrecht vom Onlinekauf. Wichtig zu wissen: Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung, falls er darauf hingewiesen wurde und nichts anderes vereinbart ist.

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Autorin
Elisabeth Prechtl
Redakteurin Wirtschaft
Elisabeth Prechtl
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