Bisher 46.000 Anträge auf Unterstützung aus Härtefall-Fonds
WIEN. Innerhalb der ersten gut 24 Stunden hat es bei der Wirtschaftskammer 46.000 Anträge für Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds für Kleinstunternehmen gegeben (Stand Samstag 18 Uhr).
80 Prozent davon waren bereits bearbeitet, teilte die WKÖ mit. Angesichts des schönen Wetters und der Appelle, sich Zeit zu lassen, habe sich der Andrang im Vergleich zu den ersten Stunden etwas verlangsamt.
Die Homepage der Wirtschaftskammer habe dem Ansturm standgehalten. Viele Anträge seien innerhalb von zwei Stunden bearbeitet worden.
Der Härtefall-Fonds ist mit einer Milliarde Euro dotiert und soll Kleinstunternehmen, die wegen der Corona-Krise zusperren müssen, rasch helfen. Im ersten Schritt werden je nach Umsatz der Betroffenen 500 oder 1.000 Euro ausbezahlt, letztlich können pro Unternehmen im Laufe von drei Monaten bis zu 6.000 Euro fließen. Die Maßnahme wird von der Wirtschaftskammer Österreich abgewickelt, für einen Antrag muss man aber kein Kammermitglied sein.
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Hab ich dass Recht glücklich zu sein wenn Menschen rund um mich Sterben? Sollte ich lieber Traurigkeit empfinden, sollte ich zusehen dass ich betrübt bin?
Darf ich überhaupt noch Lachen, und an meine eigene Vorteile und Zukunft denken?
Diese Fragen Quälen mich in letzter Zeit.
Sollte ich lieber von Kummer vergehen, und in tiefe Trauer verfallen?
Ich weiß es nicht! Hab keine Ahnung.
Nur ich weiß dass Kummer und Sorgen nichts ändern können an dieser schrecklichen Situation.. ich weiß dass sie unser Leben nicht um einen einzigen Tag verlängern könnten...
Von daher ist auch gut; Hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken, Anträge zu stellen um zu seinen Recht zu kommen.
Und es ist sicher gut Liebe zu empfinden, und Menschen die man liebt zu sagen dass man es tut und dabei Glücklich zu sein.
Man muss nicht alles rund um sich vergessen, was passiert aber man muss auf sich selbst, auf seine eigene Seele achten und ihr gestatten trotzdem Freude und Frieden, zu suchen. In allem!
Quäl dich selbst, aber verschone uns!
@ amaha, dass hat nichts mit Quellen zu tun! Es heißt Mitleid! Aber ich denke auch es ist erlaubt sich selbst zu schützen, und auf sich selbst acht zu geben.. man kann sich nicht zuhause verkriechen ( im wahrsten Sinne des Wortes) und nur Trübsal blasen.. man sollte auch positiv und optimistisch denken! Weil man eh nicht weiß was kommt.. aber dem Moment genießen und freulich sein, ist nicht verboten, sonnst besteht die Gefahr psychisch krank zu werden, wenn man sich nur auf's negative konzentriert....
1.000.- Euro
Also ich verstehe es so, dass diese 1.000.- als persönliche Entschädigung gilt.
Primitiv gesprochen als Ersatz für das persönliche Gehalt - wie erwähnt -ohne Prüfung.
Die 2. Tranche (max. 3 x 2000.-) ist für die Firma gedacht - als Ersatz für Umsatzentgang
Falsch verstanden ....
Bin selbst ein Betroffener und habe heute die Abwicklung der Härtefall-Geschichte erlebt: Die Abwicklung seitens der Wirtschaftskammer war professionell und man hat rasch reagiert, alles hat technisch gut funktioniert.
Aber: Ich bin seit 30 Jahren selbständig und habe immer Mitarbeiter beschäftigt, habe 30 Jahre lang brav Steuern gezahlt und mitgeholfen, diesen Staat zu finanzieren.
Durch die Corona-Krise ist mein Betrieb derzeit völlig stillgelegt. Ich habe 100% Umsatzausfall.
Und jetzt erhalte ich € 1.000.-
Damit kann ich nicht einmal meine Büromiete zahlen.
Ein vermeintlicher Asylant, der illegal in unser Land eingedrungen ist, erhält sofort Vollversorgung und Mindestsicherung. Da fühle ich mich schon auf den Arm genommen. Diese Ungleichbehandlung soll mir der Asylanten-Rudi mal erklären.
@die Gedanken
Das ist jetzt nur ein „Vorschuss“ .... ohne Kontrolle ohne alles! Das bekommt jeder! Wenn alles korrekt abläuft bekommen wir, die halbwegs ehrlichen, in Zukunft 2000€ Monat .... natürlich viel zu wenig ... aber einigen sollte es doch über die Runden helfen 😜
Wer kann die folgende Frage beantworten?
Auszug aus den Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds:
"Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen. Dafür wird ein Nettoeinkommenswert von 33.812 Euro jährlich als Obergrenze herangezogen."
Die jährliche sozialversicherungsrechtliche Höchstbeitragsgrundlage betrug im Jahr 2018 71.820 EUR, 80% davon sind 57.456 EUR. Wie kommt man also auf diese 33.812 EUR?
Der Wert von 33.812 EUR entspricht 80% jener jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage aus dem Zeitraum 1997/1998.
Also auf der WKO Seite mit den Härtefallfonds Förderrichtlinien (1) wird die Nettoeinkommensobergrenze von 33.812 EUR nicht erwähnt (dort ist nur der Bezug auf maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage zu finden), sondern nur auf der Härtefallfonds Serviceseite (2).
Das eigentliche Formular (3) lässt sich mit Anzeige einer Fehlermeldung jedenfalls nicht einreichen, wenn man im Feld "Nettoeinkommen" einen größeren Wert als 33.812 EUR eingibt.
(1) https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html
(2) https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
(3) https://mein.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsAntrag.html
Etwas Körberlgeld, mehr nicht...das wird auch keinen Unternehmer retten.
aber etwas ruhig stellen .... nichts anderes ist erwünscht! Wer will die Realität wirklich wissen?