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Betriebe schärfen Corona-Regeln nach: Maskenpflicht und 3-G-Kontrolle

Von Dietmar Mascher   28.September 2021

Seit gestern gilt auf dem Gelände des BMW-Motorenwerks in Steyr für Mitarbeiter und Besucher wieder FFP2-Maskenpflicht und das Einhalten eines Zwei-Meter-Abstands – außer, das Erfüllen der 3-G-Regeln (geimpft, genesen, getestet) kann nachgewiesen werden. Das bestätigt der Unternehmenssprecher den OÖN. Mit dem Betriebsrat wurde vereinbart, dass der Nachweis auch kontrolliert wird. "Der Werksschutz ist angewiesen, ein paar Extra-Runden zu drehen", heißt es aus dem Werk.

Auch beim Feuerwehrausrüster Rosenbauer gilt in den Werken in Leonding und Linz seit vergangenem Donnerstag eine Maskenpflicht – auch für Geimpfte. "Der Schutz der Mitarbeiter ist uns ein Anliegen. Die Abstände sind in der Produktion nicht immer einzuhalten", sagt Personalchef Andreas Berger. Er kennt auch die Regeln in etlichen anderen Betrieben. "Jede Firma macht es anders. Es ist ein Durcheinander auf Kosten der Betriebe", sagt der Sprecher des HR-Netzwerks der Business Upper Austria.

Unterschiedliche Handhabe

Die Verwirrung ist auch deshalb groß, weil die Sozialpartner Anfang September jenen Generalkollektivvertrag verlängert haben, der vorsah, dass von einer Maskenpflicht abzusehen ist, wenn die 3-G-Regeln gelten. Eine kurz darauf erlassene Verordnung des Gesundheitsministeriums hat in besonderen Fällen eine Verschärfung zugelassen – aufgrund derer jetzt etliche Betriebe ihre Präventionsmaßnahmen wieder nachschärfen.

Am Sonntag hat Vizekanzler Werner Kogler im OÖN-Wahlstudio angekündigt, dass die Einführung einer 3-G-Pflicht in der Arbeit rasch kommen könnte. Am Montag trafen einander Regierungs- und Sozialpartnervertreter dazu.

"Es wäre wichtig, dass es hier einen Generalkollektivvertrag oder eine Verordnung gibt, die klar regeln, was gilt und was einzuhalten ist", sagt Arbeitsrechtsprofessor Elias Felten von der JKU.

Arbeitnehmer, die dann die Regeln nicht einhalten, können nach einer klaren Definition nicht an ihren Arbeitsplatz und sind nicht dienstfähig, was letztlich bis zum Verlust des Jobs gehen könne, wenn es keine Möglichkeit für Homeoffice gibt, sagt Felten.

Im Dilemma seien oft die Betriebsräte, die sich zum einen für die Gesundheit der Belegschaft einsetzen und damit die Geimpften schützen sollen, aber keine Handhabe gegen Impf- und Testverweigerer sowie Unternehmer und Chefs haben, denen die Überprüfung nicht am Herzen liegt.

Die Industriellenvereinigung kann mit den Vereinbarungen auf Betriebsebene gut leben. "Wir wollen nur keine zusätzliche Bürokratie für die Betriebe", sagt Geschäftsführer Christoph Neumayer. Das inkludiert, dass nicht Arbeitgeber für Vergehen von Arbeitnehmern verantwortlich gemacht werden dürfen.

Die gestern begonnenen Expertengespräche zwischen Regierung und Sozialpartnern gehen heute in die Verlängerung. Es dürfte auf einheitlichere Regeln hinauslaufen.

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19. April 2024