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Banken müssen Gebühren bei Krediten zurückzahlen

Von Hermann Neumüller   17.Oktober 2019

Kreditnehmer, die ihren Kredit vorzeitig zurückgezahlt haben oder dies derzeit vorhaben, dürfen sich freuen. Sie bekommen Geld von den Banken zurück bzw. bekommen mehr Geld.

Bisher haben sich diese Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Rückzahlung nur die laufzeitabhängigen Kosten wie Zinsen und Kontoführungsgebühren erspart. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt entschieden, dass eine Ermäßigung der Gesamtkosten erfolgen müsse.

Einmalige Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren ebenso wie Provisionen und Kosten jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen und die dem Kreditgeber bekannt waren, können anteilig zurückgefordert werden oder sind künftig nicht mehr zu zahlen.

Der Kreditvertrag muss nach dem Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes bzw. des Hypothekarkreditgesetzes unterschrieben worden sein. Das Verbraucherkreditgesetz trat mit 11. Juni 2010 in Kraft.

"Es geht in erster Linie um die Bearbeitungsgebühr", sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die mögliche Gutschrift könnte je nach Datum der Rückzahlung "einige hundert Euro" ausmachen, so Weiß.

Wie genau man sich das Geld zurückholen kann, ist noch nicht ganz klar. Die Banken argumentieren, dass bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien der nationale Gesetzgeber entsprechende Klarstellungen verabsäumt habe. Dies müsse jetzt nachgeholt werden. Bei der Arbeiterkammer ist man aber zuversichtlich, dass dies rasch geschieht. Die Konsumentenschützer helfen bei der Rückforderung. 

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19. April 2024