Ausstempeln fürs WC, Rauchen in der Arbeitszeit: Was rechtlich gilt
ROHRBACH BEI MATTERSBURG/LINZ. Ein Schweizer Uhrenhersteller hat entschieden, dass seine Beschäftigten für den WC-Besuch ausstempeln müssen: Eine solche Vorgabe wäre in Österreich sittenwidrig. Handelt es sich nicht um menschliche Grundbedürfnise, sind Verbote im Betrieb aber möglich.
Der Schweizer Uhrenhersteller Jean Singer et Cie nimmt es mit der Zeit ganz genau: Wurden kurze WC-Pausen bisher als Teil der normalen Arbeitszeit gesehen, verlangt der Arbeitgeber seit kurzem, dass die Beschäftigten dafür ausstempeln. Ein Gericht hat dem Unternehmen recht gegeben. Wie sieht die Rechtslage in Österreich aus? Und welche Dinge kann der Arbeitgeber hierzulande vorschreiben bzw. verbieten?