Aus für Leaks: Schutz für Opfer oder Maulkorb?
LINZ. Rechtsanwälte für Verbot von Zitaten aus Ermittlungsakten – Wissenschafter und Journalisten fürchten Rückschritt.
"Tu es für mich": Mit diesen Worten bat Gernot Blümel 2017 per SMS den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, doch Novomatic-Chef Harald Neumann zurückzurufen. Dieser und weitere Chatverläufe sind kürzlich im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Blümel an die Öffentlichkeit gelangt. Wie berichtet, verdächtigt die Justiz ihn, bei Novomatic eine Parteispende eingefädelt zu haben.
Geht es nach einem Vorschlag der ÖVP, soll dies künftig nicht mehr möglich sein. Denn Journalisten soll es unter Strafe verboten werden, während eines Ermittlungsverfahrens wörtlich aus Ermittlungsakten zu zitieren.
Ein ähnlicher Vorstoß kommt nun auch aus Oberösterreich: "Wörtliche Zitate aus Ermittlungsakten sollen bis zur Erörterung in einem mündlichen Verfahren verboten werden", sagt Franz Mittendorfer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich. Es gehe hierbei nicht um eine Einschränkung der Pressefreiheit, sondern um den Schutz von Beschuldigten sowie Opfern.
Wie ist die Rechtslage?
Am Beginn einer Ermittlung steht zumeist eine Sachverhaltsdarstellung, also eine Anzeige. Mit dem Tätigwerden der Staatsanwaltschaft beginnt das Ermittlungsverfahren. Es endet entweder durch Einstellung, weil sich ein Verdacht nicht erhärtet, oder mit Einbringen der Anklageschrift bei Gericht. In diesem Fall geht das Ermittlungs- in ein Hauptverfahren über.
"Im Gegensatz zum Haupt- ist das Ermittlungsverfahren nicht öffentlich", sagt Oliver Plöckinger, Strafrechtsexperte und Partner bei SCWP. Durch wörtliche Zitate aus Ermittlungsakten, sogenannte Leaks, würden Inhalte aus dem Ermittlungsverfahren aber öffentlich gemacht. Und diese Berichterstattung könne sowohl für Beschuldigte, gegen die sich der Verdacht nicht erhärte, als auch für Opfer schlimme Folgen haben: "Durch die mediale Verbreitung können Existenzen zerstört werden", sagt Plöckinger. Dazu komme, dass durch eine auszugsweise Wiedergabe sowohl Laienrichter (Schöffen und Geschworene) als auch Zeugen vorab beeinflusst würden.
Nur ein Prozent aller Ermittlungen würde tatsächlich mit einer Verurteilung enden, sagt Mittendorfer: Die Folgen solcher Leaks seien kaum noch korrigierbar und eine grobe Verletzung der Unschuldsvermutung. Die beiden Anwälte verweisen auf die Rechtslage in Deutschland, wo ebenfalls nicht wörtlich zitiert werden dürfe, bis ein Sachverhalt in einer öffentlichen Verhandlung mündlich erörtert werde. Leaks werden dort mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. "Die Rechtslage in Deutschland muss man sich genau anschauen", sagt Fritz Hausjell, aus Lenzing stammender Universitätsprofessor und stv. Institutsvorstand für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft der Universität Wien. Journalisten dürften dort sehr wohl über Ermittlungen berichten und einen Sachverhalt beschreiben: "Dennoch ist das Recht, zitieren zu dürfen, wichtig für die Wahrheitsfindung."
Mit dem Vorschlag eines Verbots tue man dem Land nichts Gutes: Journalisten würden einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung leisten.
"Kritik- und Kontrollfunktion"
Die meisten Journalisten würden sich zudem nicht auf die zugespielte Information verlassen, sondern diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und dann allen Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme geben: "Das macht guten Journalismus aus."
In der Debatte gehe es um die Frage, welches Interesse höher zu werten sei: jenes des Beschuldigten oder jenes der Bevölkerung auf Information. Ein Zitatverbot wäre ein Rückschritt der journalistischen Freiheit. Dem Journalismus käme eine wichtige Kritik- und Kontrollfunktion zu. Auch der Oberste Gerichtshof habe in einem Erkenntnis dem Redaktionsgeheimnis eine hohe Bedeutung beigemessen: Eine Aushöhlung würde wohl vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden, sagt Hausjell.
Gegen eine behauptete mediale Vorverurteilung könne der Beschuldigte sich außerdem zur Wehr setzen, etwa bei Kredit- und Rufschädigung sowie Nichtwahrung der Privatsphäre.
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Derzeit herrscht ein System, in dem jeder jeden anpatzen kann, indem er jemand (grundlos) anzeigt und eine StA. amtsmissbräuchlich bestätigt, dass ermittelt wird. Der Ruf ist schnell durch ungerechtfertigte Anschuldigungen ruiniert. Und es bleibt immer etwas hängen, was ja auch bezweckt wird.
Deshalb ist das Aus für Leaks ist eine absolute Notwendigkeit, zumal in diesen sensiblen Causen nur 1 % der Verdachtsfälle stichhaltig sind. Die Hinausgabe von Verschlusssachen ist kriminell und nicht umsonst mit mehrjähriger Haftstrafe bedroht.
Erforderlich wäre bei aller Sympathie für die Pressefreiheit ein absolutes Verbot für die Veröffentlichung von illegal zustande gekommenen Informationen. Auch das müsste mit denselben Sätzen wie Amtsmissbrauch bestraft werden.
Die höchste Stufe organisierter Banden ist nach den Lehrbüchern der Kriminologie dann erreicht wenn die Institutionen des Rechtsstaates so weit infiltriert/unterwandert sind nicht die Opfer sondern die Räuber zu schützen.
Wie gut passt zur Entwicklung dieses Landes das heutige Evangelium von Lukas: "... Und er ging in den Tempel und fing an, die Händler auszutreiben, und sprach zu ihnen: Es ... 56,7): »Mein Haus soll ein Bethaus sein«; ihr aber habt es zur Räuberhöhle gemacht ..."
Dann wird halt situativ umschrieben. B nötigte den GS mit Hinweis auf ein bestehendes persönliches Schuldverhältnis zu einem Rückruf.
Und in der Zeitung steht nur mehr das TV Programm, mit vorbehalt Programmänderung
Das Ziel in der Politik
Zensur Maulkorb Bevormundung, die neue Demokratie🤢
Falsch. Die "neue Normalität" nach türkisen Maßstäben. Alles und jeder der daran rüttelt wird zur Gefahr für den Rechtsstaat erklärt.
Wenn sie nicht woertlich zitieren kann schnell daraus eine Rufschaedigung werden.
Vorallem bei Prozessen im politischen Umfeld ist das Zitieren fuer die Wahrheitsfindung in der Offentlichkeit wichtig, denn Politikern begehen ihre Verbrechen meistens mit Worten.