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Aus dem freien Karfreitag für wenige wird ein "persönlicher Feiertag" für alle

27.Februar 2019

Die Regierung streicht den Karfreitag aus dem Feiertagskalender. Stattdessen können sich Arbeitnehmer an einem "persönlichen Feiertag" Urlaub nehmen. Auf diesen Feiertag haben sie einen Rechtsanspruch, wenn sie diesen Feiertag drei Monate vorher anmelden. Darauf haben sich die Regierung und Vertreter der christlichen Kirchen gestern geeinigt.

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat betonte die Regierungsspitze am Mittwoch, dass keiner der 13 Feiertage in Österreich gestrichen wird und dafür wolle man auch das Bewusstsein schärfen. Für 96 Prozent der Österreicher ändert sich nichts, so Kurz. Die einzige Veränderung gebe es für die Protestanten. Dies lasse sich begründen, denn es sei nicht fair, dass eine Gruppe mehr Feiertage habe als andere.

Video: Die Wirtschaft ist hochzufrieden, die Gewerkschaft ist empört.

Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür aber nicht. Einziger Vorteil gegenüber regulärem Urlaub: Muss der Arbeitnehmer an diesem "persönlichen Feiertag" dennoch arbeiten, weil das Unternehmen "dringende betriebliche Gründe" geltend macht, soll es dafür einen Feiertagszuschlag geben.

Heftig ist die Kritik von Arbeitnehmervertretern und Opposition. Von einer "Provokation der Arbeiternehmer" und einem "weiteren Kniefall vor der Wirtschaft" spricht etwa Oberösterreichs Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer in einer Aussendung.

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"Lösung mit Wermutstropfen"

Für den evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker ist die Karfreitagsregelung eine "positive Lösung mit Wermutstropfen". Positiv ist für Bünker, dass die Variante mit dem halben Feiertag ab 14 Uhr "vom Tisch" sei. Positiv sei weiters, "dass nun Evangelische die Möglichkeit haben, den ganzen Karfreitag als ihren Feiertag zu begehen". Außerdem sei diese Lösung diskriminierungsfrei.

"Ich freue mich, dass auch für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften die Möglichkeit eröffnet wird, einen selbst gewählten Feiertag zu haben", sagte der evangelische Bischof in einer Aussendung.

Als "Wermutstropfen" bezeichnete Bünker allerdings die Tatsache, "dass dieser selbstgewählte Feiertag aus dem bestehenden Urlaubskontingent zu nehmen ist". Bisher war der Karfreitag für Mitglieder der evangelischen, methodistischen und altkatholischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag. Zusammen waren das rund 305.000 Personen.

Leitartikel: Endlich mein ganz persönlicher Feiertag

Eingriff in den General-KV

In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz nahmen die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) zur geplanten Karfreitagsregelung Stellung. Dort hieß es, man wolle auch in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Blümel begründete dies damit, dass die dort vorgesehene exklusive Feiertagsregelung für einzelne Religionen im Licht des EuGH-Urteils diskriminierend sei. "Das wäre auf Basis des EuGH-Urteils auch gar nicht anders möglich."

Ob die Regierung das dürfe, sei nicht abschließend geklärt, es gebe nur wenige Fälle, wo das geschehen sei, sagt Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der JKU. Ein Eingriff sei aber zulässig, wenn der Generalkollektivvertrag diskriminierend ist. "Das kann man in diesem Fall so sehen."

Dort ist freilich auch der Feiertag Jom Kippur als exklusiver Feiertag für Juden enthalten, den die Regierung – im Gegensatz zum Karfreitag – nicht angreifen will. Das wiederum ist aus Sicht Feltens diskriminierend. "Ich kann das aus politischen Gründen verstehen, wenn man Jom Kippur nicht streichen will. Rein rechtlich geht das nicht. Das wäre wiederum diskriminierend", sagt Felten im OÖN-Gespräch. (hn)

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