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Apple gewinnt vorläufig im Steuerstreit

Von OÖN, 16. Juli 2020, 00:04 Uhr
Apple gewinnt vorläufig im Steuerstreit
Etappensieg: der Apple-Campus in der irischen Stadt Cork Bild: APA/AFP/PAUL FAITH

LUXEMBURG. EU-Kommission in erster Instanz gescheitert; EU-Gericht entscheidet für den US-Konzern

Der US-Technologiekonzern Apple hat im Streit mit der EU-Kommission um eine Steuernachzahlung im Volumen von 13 Milliarden Euro einen Erfolg vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) errungen.

Die Brüsseler Behörde sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Apple für seine Tochterfirmen in Irland unrechtmäßige Steuervergünstigungen erhalten habe, entschied gestern das Gericht. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Die Entscheidung ist allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der Schlusspunkt in dem Konflikt. Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass der Streit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeht. Die Kommission hat zwei Monate Zeit, Berufung einzulegen.

Die EU-Kommission hatte im August 2016 die Nachzahlung für den Zeitraum von 2003 bis 2014 gefordert, weil es sich ihrer Ansicht nach um unrechtmäßige Steuervergünstigungen handelte. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vertrat die Ansicht, das Land habe dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt. Irland und auch Apple wehrten sich dagegen und erhoben Nichtigkeitsklagen vor dem EU-Gericht. Apple hinterlegte bereits im Jahr 2018 eine Summe von 14,3 Milliarden Euro auf einem Treuhandkonto. Daraufhin zog die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland zurück.

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission ist es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen. Und für Apple geht es auch um den Ruf, kein Steuerflüchtling zu sein.

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3  Kommentare
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barzahler (7.595 Kommentare)
am 16.07.2020 12:31

Formal scheint die Entscheidung für einen juristischen Laien wie mich sehr wohl schlüssig - das Bummerl hat aber Irland, weil es Grosskonzernen ( nicht nur Apple ) zum Schaden der (EU) Allgemeinheit auf legitime Steuerleistungen verzichtet. Ob die EU Kommission das bei den zu evaluierenden Beitragszahlungen endlich mal einrechnet?

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Alfred_E_Neumann (7.160 Kommentare)
am 16.07.2020 10:11

"Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, begründeten die Richter ihre Entscheidung."

Die EU-Kommission handelt leider sehr oft unsachlich, ideologisch und populistisch.

Ähnlich auch beim Vorwurf an Österreich, dass die Anpassung der staatlichen Kinderbeihilfe an das Land, wo die Kosten entstehen, gegen die Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen würden. Wenn eine EU-Kommissarin fälschlicherweise behauptet, die (staatliche) Kinderbeihilfe wäre ein Gehaltsbestandteil, dann kann es nur an dem sozialistischen Hintergrund liegen.

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danube (9.663 Kommentare)
am 16.07.2020 01:03

Ein Apfel ist was zum essen.

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