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Aggressives Verhalten in AMS-Kursen - Kopf prüft Entscheid im Detail

Von nachrichten.at/apa   16.Jänner 2019

Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut BVwG den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde.

Er legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, Recht. Kopf plädierte in einer ersten Stellungnahme für eine differenzierte Sichtweise: "Weil sozial abweichendes bzw. aggressives Verhalten aber auch gewisse psychische Krankheitsbilder oft mit Jobverlust einhergehen bzw. (insb. längere) Arbeitslosigkeit nicht nur zu Existenzängsten, sondern auch dem Gefühl von Hilfslosigkeit führen kann, ist die tägliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen in den AMS Geschäftsstellen, aber auch in unseren Schulungs- bzw. Beratungseinrichtungen, immer wieder auch psychisch sehr herausfordernd", schreibt der AMS-Vorstand in einem Posting auf seinem Facebook-Profil.

Trainer müssten "schwierige, gelegentlich als bedrohlich empfundene Situationen" meistern oder "einfach zum Beispiel verzweifelten Menschen wieder Hoffnung" machen, so Kopf. Zur Unterstützung würde das AMS beziehungsweise die Schulungsbetriebe "viel in unterschiedlichste Maßnahmen wie zB. Mitarbeiterschulungen zu deeskalierenden Gesprächsführung, organisatorische, bauliche und sonstige Sicherheitsmaßnahmen, die Gestaltung von Warteräumen" investieren. Das AMS lässt die Arbeitslosen-Schulungen von externen Bildungsträgern durchführen. Die Trainer sind bei den externen Organisationen angestellt.

Kopf bedankte sich außerdem in seinem Facebook-Posting "bei allen unmittelbaren oder mittelbaren Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich bemühen, einen sehr guten Job zu machen".

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18. April 2024