Aggressives Verhalten in AMS-Kursen - Kopf prüft Entscheid im Detail
WIEN. AMS-Vorstand Johannes Kopf will das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) "im Detail prüfen".
Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut BVwG den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde.
Er legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, Recht. Kopf plädierte in einer ersten Stellungnahme für eine differenzierte Sichtweise: "Weil sozial abweichendes bzw. aggressives Verhalten aber auch gewisse psychische Krankheitsbilder oft mit Jobverlust einhergehen bzw. (insb. längere) Arbeitslosigkeit nicht nur zu Existenzängsten, sondern auch dem Gefühl von Hilfslosigkeit führen kann, ist die tägliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen in den AMS Geschäftsstellen, aber auch in unseren Schulungs- bzw. Beratungseinrichtungen, immer wieder auch psychisch sehr herausfordernd", schreibt der AMS-Vorstand in einem Posting auf seinem Facebook-Profil.
Trainer müssten "schwierige, gelegentlich als bedrohlich empfundene Situationen" meistern oder "einfach zum Beispiel verzweifelten Menschen wieder Hoffnung" machen, so Kopf. Zur Unterstützung würde das AMS beziehungsweise die Schulungsbetriebe "viel in unterschiedlichste Maßnahmen wie zB. Mitarbeiterschulungen zu deeskalierenden Gesprächsführung, organisatorische, bauliche und sonstige Sicherheitsmaßnahmen, die Gestaltung von Warteräumen" investieren. Das AMS lässt die Arbeitslosen-Schulungen von externen Bildungsträgern durchführen. Die Trainer sind bei den externen Organisationen angestellt.
Kopf bedankte sich außerdem in seinem Facebook-Posting "bei allen unmittelbaren oder mittelbaren Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich bemühen, einen sehr guten Job zu machen".
Entscheid:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=0849c20a-b23d-49ac-a5fb-49a6e594d005&Position=1&Abfrage=Bvwg&Entscheidungsart=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=W141+2207830-1&VonDatum=01.11.2018&BisDatum=17.01.2019&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=BVWGT_20181211_W141_2207830_1_00
NICHTS, ABER GAR NICHTS rechtfertigt ein aggressives Verhalten mit DROHUNGEN gegen die Kursleitung!!
Wenn jemand wegen seiner schlechten Arbeits/Lebenssituation psychische Probleme hat die sich u.a. in erhöhter Aggressionsneigung zeigen, gehört diese Person psychologisch betreut und erst dann, wenn er diese Neigung abgelegt hat, und weiß was Anstand ist, in den Kurs geschickt.
Es würde mich sehr interessieren wie jener Richter, der dieses weltfremde Urteil gefällt hat, reagiert, wenn sich diese aggresive Person ihm gegenüber genau so verhalten würde, aggressiv mit Drohungen.
Meiner Meinung nach würde der Richter unmittelbar, noch im Gerichtssaal, mit einer Bestrafung wegen Missachtung des Gerichts reagieren.
Noch einmal,dieses realitätsfremde Urteil ist erschütternd und macht mir Angst.Der Mensch (Kursleiter/Kursleiterin) zählt offensichtlich überhaupt nicht, er hat keinen Anspruch auf psychische u./oder physische Unversehrtheit und muss sich ungestraft alles gefallen lassen.
Wann findet endlich ein Generationenwechsel statt!! Wann verschwinden diese unerträglichen Alt-68er in die unverdiente rente. Danke
Schurli - wos is mit dir los, wo bist denn du angrennt?
Ein Urteil zum Kopfschütteln! Wieder einmal! Bei Gericht sind dann wohl Aggressionen auch zulässig, oder wie? Gerade dort gibt es ob der Urteile mit Sicherheit viel mehr Grund als bei den AMS-Kursen!
Mir erscheint vor allem die Begründung dieses Urteils fragwürdig. Darin heißt es, dass davon auszugehen sein, "dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der erste sein, der sich unangemessen verhält".
Die Trainerinnen sind dazu da, die Kursteilnehmer zu lehren, warum sollen ihnen Aggressionen von denen zumutbar sein und warum müssten sie damit umgehen können? Sie sind Lehrende und keine Psychotherapeuten für verhaltensauffällige Menschen.
Und nur weil er Betreffende nicht der erste ist, der sich aggressiv verhält? Mit dem selben Argument könnten auch Aggressionen gegen Polizeibeamte, Parkraumwächter, Security-Leute, Türsteher oder andere Menschen ausgelebt werden, nur weil man nicht der erste ist, der sich über angeblich ungerechte Behandlung beschwert.
Das Arbeitshaus in Suben sollte erneut für die Arbeits-Unwilligen geöffnet werden!
Siehst du einen Zusammenhang mit dem Thema? Ich vermute, dass du bloß von der Sache nichts wissen willst.
Dieses Urteil erschint mir sehr fragwürdig. Es macht die AMS Kursleiter zu Freiwild und ermöglicht ein negatives Vorbild für dei anderen Kursteinehmer. Manchmal fragt man sich schon, wie unsere Justiz tickt. Offensichtlich so, dass sie "verhaltensoriginelle" durchaus nicht sanktionieren lasssen will. Aber die zuständigen RichterInnen sind ja auch solchen Dingen nicht ausgesetzt, da entschwinden einem manchmal eben schon realistische Massstäbe ...
> Kopf will das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
> (BVwG) "im Detail prüfen".
Ob es ihm genehm ist, das Urteil?
Was für eine tolle Formulierung!
bei den die vielen "Alibi Kursen" da brauchts schon ruhig Blut
sie müssens wissen...wahrscheinlich reichlich erfahrung mit sinnlosen Kursen. aber immer noch besser tachinieren als was hackeln, gell?