Absicherung für Kleinunternehmer
LINZ. Das Wirtschaftsparlament beschließt kommende Woche Verbesserungen, etwa beim Krankengeld.
Unternehmer, vor allem Ein-Personen-Unternehmen und jene mit wenigen Beschäftigten, sind bei Krankheit und Unfällen im Vergleich zu Arbeitnehmern schlecht abgesichert. Das soll sich in der nächsten Legislaturperiode zumindest in Ansätzen ändern.
Nächste Woche beschließt das Wirtschaftsparlament in der Wirtschaftskammer Oberösterreich auf Antrag von drei Fraktionen Handlungsempfehlungen an die nächste österreichische Bundesregierung für Änderungen bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die SVS war bei der Erstellung der Vorschläge eingebunden.
"Und wir sind zuversichtlich, dass die nächste Bundesregierung das auch umsetzt", sagt der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV), Christoph Matznetter, der auch im Team der SPÖ bei den Regierungsverhandlungen sitzt.
Unterschrieben ist der Antrag vom VP-Wirtschaftsbund und von der Freiheitlichen Wirtschaft in Oberösterreich. Oberösterreichs SWV-Chef Manfred Zaunbauer hat freilich schon vor zwei Jahren einen Antrag auf lückenlose Absicherung für Selbstständige eingebracht. "Ich bin froh, dass es nun eine gemeinsame Initiative gibt", sagt er.
Derzeit müssen Unternehmer 43 Tage arbeitsunfähig sein, ehe sie Krankengeld bekommen. Nun soll sich diese Frist auf 29 Tage verkürzen, damit man rückwirkend ab dem vierten Tag Krankengeld beziehen kann. "Mit maximal 1100 Euro im Monat ist die Unterstützung ohnehin nicht hoch. Sie soll zudem statt jetzt 20 künftig bis zu 52 Wochen gewährt werden."
Außerdem soll Prävention (Krebsfrüherkennung, Zahn- und psychische Gesundheit) ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Und schließlich sind in der Pensionsversicherung und für den Fall von Arbeitslosigkeit von Unternehmern Verbesserungen vorgesehen. "Ein Betrieb mit 20 oder 30 Leuten läuft auch ohne Chef einige Zeit, bei Kleinstunternehmen fällt bei Krankheit oder Unfälle der Umsatz meist mit dem ersten Tag weg", sagt Zaunbauer.
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Die mauen Leistungen der SVS stehen in keiner Relation zu den Beiträgen. Viele Arbeitnehmer haben keine Vorstellung wie es bei den Selbständigen läuft. Man stelle sich einmal vor, kein Gehalt zu beziehen wenn man zb 3 Wochen krank ist.
Also ich habe 2 Betriebsausfallsversicherungen und die SVS Höherversicherung. Das heißt, ich bin jährlich auf 100.000,- Euro versichert.
Als Kleinunternehmer/EPU keine Versicherungen abzuschließen und sich nur auf die Mindestversicherung der SVS zu verlassen ist wirtschaftlicher Selbstmord.