Abrechnung mit Systemen Grasser und Scharinger
Analyse: Das Ersturteil gegen Karl-Heinz Grasser & Konsorten ist zwar noch nicht rechts-, aber trotzdem sehr aussagekräftig.
Eines vorweg: Eine abschließende Beurteilung der Causa Buwog ist auch nach dem Urteil in erster Instanz nicht möglich. Es ist alles andere als rechtskräftig, dass Karl-Heinz Grasser für acht Jahre ins Gefängnis muss und auch die anderen Angeklagten zum Teil hohe Freiheitsstrafen ausgefasst haben. Die Angeklagten werden in die nächste Instanz gehen. Das ist ihr gutes Recht.