Abmahnwelle wegen Google Fonts: Anwalt angezeigt
WIEN/MOUNTAIN VIEW. In der Causa um massenhafte Abmahnschreiben wegen der Verwendung von Google Fonts wurde nun ein niederösterreichischer Anwalt von einem Berufskollegen angezeigt.
Der Grazer Anwalt Harald Christandl hat auf die massenhaften Abmahnschreiben des niederösterreichischen Anwalts Marcus Hohenecker reagiert: Er hat seinen Berufskollegen bei der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachts auf Betrug angezeigt. Für Hohenecker gilt die Unschuldsvermutung.
Wie die OÖN am Mittwoch berichteten, hat die neue Welle an Mahnschreiben bei oberösterreichischen Unternehmen großen Ärger ausgelöst. Die Wirtschaftskammer OÖ, bei der hunderte Anfragen eingegangen sind, will jetzt im Klagsfall Rechtshilfe geben und prüft weitere Klagsmöglichkeiten:
So kam es zur Klage
Eine Mandantin von Christandl sollte 190 Euro Schadenersatz zahlen, berichtet der Kurier. Ihre Website verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung. Schließlich verwende sie Google-Schriften. Sind diese Schriften nicht auf dem Server gespeichert, wird die IP-Adresse von Besuchern der Website an Google weitergeleitet. Die Mandantin von Hohenecker sah laut ihrem Anwalt darin einen Kontrollverlust über ihre Daten. Dadurch sei ein Gefühlsschaden eingetreten. Der Anwalt sieht den Fehler in der falschen Programmierung der Websites. Mittlerweile hätten die auf die Erstellung der Websites spezialisierten Unternehmen dazu gelernt, merkt Hohenecker im Gespräch an.
Laut Christandl bestehe aber der Verdacht, dass die Websites gezielt abgesucht wurden und die Mandantin von Hohenecker keinen Gefühlsschaden erlitten habe. Vor allem seien sehr viele Abmahnungen verschickt worden. Alleine bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich meldeten sich mehr als 300 Mitgliedsbetriebe, die Post vom "Datenschutzanwalt" bekommen haben, berichten die "Niederösterreichischen Nachrichten". Insgesamt sollen mehr als 10.000 Briefe sein, die laut "Kurier" ausgeschickt wurden.
Rechtfertigt DSGVO-Verstoß eine Abmahnung?
Marcus Hohenecker entgegnet, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung bereits die Abmahnung rechtfertige. Die Datenschutzbehörde wiederum merkt dazu an: "Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass die Feststellung von Rechtsverstößen in Datenschutzangelegenheiten in Österreich ausschließlich in die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde oder der österreichischen Gerichte fällt, jedoch keinesfalls von privaten Einrichtungen oder Privatpersonen vorzunehmen ist. Die Feststellung einer Datenschutzverletzung kann somit immer erst nach Durchführung eines gesetzlich bestimmten, formgebundenen Verfahrens erfolgen."
Mehrere Anwälte würden derzeit um die Empfänger der Abmahnbriefe buhlen und sich so ein zusätzliches Geschäft erwarten. Er sehe der Anzeige sowie dem angekündigten Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer Niederösterreich gelassen entgegen, erklärt Hohenecker. Aber: "Es wundert mich nicht, das es hier den Wunsch nach Aufklärung gibt", ergänzt Hohenecker.
Die OÖN haben im Juli erstmal über die Causa berichtet:
derartige "Abmahnspezialisten" gab und gibt es zuhauf. Gibt es denn bei den RA keinen "Ehrenkodex"?
"Abmahnung" durch darauf spezialisierte Winkeladvocaten sind für mich ein Unding, das schleunigst abgeschafft gehört.
Es gibt dabei zu allermeisten keinen Geschädigten, der davon wüsste, oder der gar eine Klage erheben würde.
Bei Bildmaterial reinkopieren usw. und schon gar nicht bei dem DSGVO-Irrsinn, der uns in der EU in die Steinzeit führt.
Interessiert außer in Deutschland und Österreich aber eh niemanden... darum sind das auch die einzigen Länder ohne Streetview, Radarhinweisen und Tempohinweisen im Navi...
Das Geschäftsmodell eines Anwalts ist sehr vielfältig.
Z. B. manche beschäftigen sich (fast) ausschließlich nur mit Besitzstörungsklagen*) bzw. deren Androhung um durch einen "Vergleich" und extrem überhöhten Aufwandsentschädigungen die Haupteinkunft zu erzielen. Ein kleiner Teil geht auch den "Geschädigten", sprich den Grundeigentümer wenigstens was.
Und warum tun sie das? Weil sie unfähig sind am freien Markt an interessante und lukrative Aufträge zu kommen.
*) jemand hält nur kurz vor einer privaten Hauseinfahrt, nur um jemand aussteigen zu lesen - niemand wird gestört oder an der Aus- oder Einfahrt gehindert
oder
jemand fährt an einer Tankstelle vorbei ohne zu Tanken, eine Hinweistafel ist bestenfalls hinter Gebüsch versteckt - falls orhanden
oder
eine Asphaltfläche, wo beireits Autos parken OHNE Hinweistafel (oder verteckt oder um zwei Ecken, dass man sie nur bei der Anfahrt von der Gegenseite sehen kann) auf Privatgrund
Von den Konzernen einspannen?
Sie haben echt viel Meinung, aber keine Ahnung, worum es hier geht, oder?
Der Herr Hohenecker sollte sich mal mit der Vita des " Günter Freiherr von Gravenreuth" befassen, und wie diese vor 12 Jahren geendet hat.
Es gibt crawler - die gezielt eben solche - meist vor 2018 programmierten HP - finden. Im Grunde ist das ganze Böse Abzocke im gr. Stil. Hoffe der Hohenecker verliert seine Lizenz!!
Auf google earth findet man unter seiner Adresse schon tolle Bewertungen. Das ganze Vorhaben ist für den "Anwalt" ordentlich daneben gegangen.