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Ablaufdatum für Vollspaltböden: Vollständiges Aus aber erst 2039

02. Juli 2022, 00:04 Uhr
Ablaufdatum für Vollspaltböden: Vollständiges Aus aber erst 2039
Verbesserungen gibt es auch bei Ferkelkastrationen. Bild: Volker Weihbold

WIEN. Die Frage, wie Schweine gehalten werden sollen, wurde zuletzt intensiv diskutiert. Seit gestern, Freitag, ist fix: Das von Tierschützern lange geforderte Verbot von Vollspaltenböden wird mit dem neuen Tierschutzgesetz fixiert.

Das gaben die beiden zuständigen Minister, Johannes Rauch und Norbert Totschnig, bekannt.

Das Aus erfolgt allerdings in Etappen, bis zum vollständigen Verbot ist eine lange Übergangszeit vorgesehen. Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich bei Neu- und Umbauten sind ab kommendem Jahr verboten. Bestehende Ställe müssen bis 2039 umgebaut werden. Kommende Woche soll das Tierwohl-Paket im Parlament beschlossen werden.

Tierschutzminister Rauch bezeichnete das kommende Ende als "großen Erfolg für den Tierschutz" und "echte Wende in der Schweinehaltung". Landwirtschaftsminister Totschnig sagte, dass gerade in Zeiten der Teuerung Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden müssten, auch um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden.

  • ZIB 1: Aus für Vollspaltenböden ab 2040

Der "Verein gegen Tierfabriken" übte Kritik an den langen Übergangsfristen. Gerade diese sind aus Sicht der Landwirtschaftskammer aber wichtig: "Neu- und Umbauarbeiten sind kostenintensiv und müssen über einen längeren Zeitraum verdient werden", sagte Präsident Josef Moosbrugger.

Fleisch als Ladenhüter?

Das Thema Tierwohl ist so präsent wie umstritten: Billa hat erst kürzlich in einer Aussendung substanzielle Tierwohl-Verbesserungen gefordert. Die Forderungen nach immer höheren Tierhaltungs-, Umwelt- und Produktionsstandards seien nicht zielführend, hieß es hingegen in einer Aussendung des oö. Bauernbundes. Aufgrund steigender Lebenshaltungskosten würde sich das Konsumverhalten Richtung preiswerterer Lebensmittel ändern. "Für Lebensmittel aus besonders tierfreundlicher Haltung muss es einen Absatz geben", sagte Bauernbund-Obfrau Michaela Langer-Weninger.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Peter2012 (6.180 Kommentare)
am 03.07.2022 07:01

2039???

Eigenartige Prioritäten welche man bei Tierwohl ansetzt!!!

Beim COVID-19-Impfpflichtgesetz hat es nicht schnell genug gehen können und hier lässt man sich solange Zeit!!!

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u25 (4.941 Kommentare)
am 02.07.2022 09:52

So früh ?

Warum nicht gleich erst 2139 ?

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Tristan4711 (53 Kommentare)
am 02.07.2022 07:04

Okay. Gilt dieses Verbot auch für importierte Schweine, bzw. Fleisch?

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