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Weniger Grenzen beim Online-Einkauf, doch wichtige Bereiche bleiben ungleich

22. November 2017, 00:04 Uhr
(Symbolbild) Bild: www.colourbox.de

BRÜSSEL/LINZ. Kein automatisches Umleiten auf .at-Internetseiten mehr, ausgenommen Musik und Film.

Internethandel funktioniert in der EU noch nicht ganz so, wie das Konsumenten erwarten. Ein Handy oder ein Kühlschrank im Nachbarland sind häufig billiger. Doch die Bestell-Web-Seite leitet den Kunden automatisch auf das – teurere – Angebot in seinem Heimatland um oder akzeptiert keine ausländische Kreditkarte. Damit soll demnächst Schluss sein: In der Nacht auf Dienstag haben sich EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, ungerechtfertigtes "Geoblocking" in drei Bereichen zu unterbinden.

Künftig muss ein Online-Händler an Kunden aus anderen EU-Ländern genauso verkaufen wie an inländische. Liefern muss er die verkauften Waren nicht, nur zur Abholung bereitstellen bzw. an eine inländische Lieferadresse zustellen. Keine Diskriminierung nach Standort des Kunden darf es künftig auch bei elektronischen Dienstleistungen wie der Betreuung von Web-Seiten geben sowie bei Dienstleistungen wie dem Mieten eines Autos oder dem Kauf einer Konzertkarte.

Für den Europäischen Konsumentenschützer-Verband BEUC ist die Einigung, die noch formal beschlossen werden muss und im Herbst 2018 in Kraft treten soll, "ein Meilenstein". "Es ist das erste Mal, dass die Verbraucher ein durchsetzbares Recht auf Zugang zu Homepages bekommen", sagt der Experte für digitale Rechte, Augustin Reyna.

Der Wermutstropfen der neuen Regelung ist laut Reyna das sehr eingeschränkte Anwendungsgebiet. Denn Filme, TV-Sendungen, Musik, E-Bücher, Computerspiele oder Software sind vom Verbot des Blockierens und Umleitens der Kunden weiter ausgenommen. Videos können also weiter geblockt werden. Auch Transportdienstleistungen (z. B. Zugtickets) und Finanzdienstleistungen sind nicht erfasst. Für audiovisuelle Inhalte werden in der EU bereits neue Regeln verhandelt, die aber nach derzeitigem Stand wenig ändern werden.

Für die vielen kleinen Online-Händler Österreichs bedeute die Verordnung einen zusätzlichen Aufwand, "ohne dass das dem Konsumenten wahnsinnige Vorteile brächte", sagt Matthias Zwittag vom Hagenberger Online-Shop-Dienstleister siwa, der 15 Mitarbeiter beschäftigt. Er befürchtet, dass die vielen Mittelständler, die erst vor Kurzem den Schritt in den Online-Vertrieb gewagt haben, dadurch verschreckt würden und einen Rückzieher aus dem Internethandel machen könnten. "Das bremst die Innovationskraft in diesem Bereich."

In Österreich liefern viele Online-Händler auf Rechnung, das heißt, das Produkt wird geliefert und nachher bezahlt. International ist das nicht üblich. Vermutlich müssten die Händler diese Version mit dem Geoblocking-Verbot aber allen anbieten, was viele aus Gründen der Rechtssicherheit nicht machen werden. Der heimische Konsument hätte dann eine Bezahlmöglichkeit weniger. Die Kosten für Kreditkarte oder Paypal würden, so Zwittag, dann eben dem Konsumenten in den Preis eingerechnet.

Österreichs Händler nicht erfreut

Auf Widerstand stößt die Regelung beim heimischen Handel. „Wir glauben nicht, dass damit der grenzüberschreitende Online-Handel vorangetrieben wird“, sagt Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer. Denn die Verordnung enthalte Widersprüche und bringe viele rechtliche Unklarheiten mit sich, etwa bei der Gewährleistung oder auch beim Zahlungsverkehr.

Für viele kleine Händler sei das Risiko, vielleicht einen Kunden zu gewinnen, aber bei Problemen unabwägbare Kosten zu haben, zu groß, so Thalbauer.

Laut EU-Kommission scheitert einer von drei Einkäufen im Internet, weil die Transaktion in irgendeiner Form verhindert wird. 40 Prozent aller Online-Händler blockieren nach Ländern, obwohl dabei nur elf Prozent von ihren Großhändlern vertraglich dazu verpflichtet wären.

Stichwort Geoblocking

Die Beschränkung von Geoblocking ist ein Element von vielen, mit denen die EU-Kommission bis Ende 2018 den digitalen Binnenmarkt fertigbauen will. Seit Dezember 2015 hat sie 24 Legislativvorschläge vorgelegt. Sechs davon sind beschlossen und teils in Kraft, darunter das Aus für Mobilfunk-Roaminggebühren. Andere, wie die erstmalige Ausweitung klassischer Konsumentenschutzrechte auf den Kauf digitaler Dienstleistungen, stehen knapp vor einem Beschluss. 

Insgesamt  ist die digitale Regulierung in der EU aber unbefriedigend und hinkt der technischen Entwicklung hinterher, kritisiert Konsumentenschützer Reyna. „Wir haben der EU-Kommission vor drei Jahren gesagt, dass die Konsumenten ungehinderten Zugang zu den Inhalten wollen“, sagt er. Aber statt eines verständlichen Systems sei nun ein unübersichtliches Stückwerk herausgekommen.

 

 

(graf/uru)

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8  Kommentare
8  Kommentare
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tradiwaberl (15.610 Kommentare)
am 22.11.2017 10:49

ich sag nur -> LogoIx

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tradiwaberl (15.610 Kommentare)
am 22.11.2017 10:50

und die Festplattenabzocke kann mir gestohlen bleiben.

Btw: wird die neue Regierung diese Wegelagerei wieder abschaffen ??

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( Kommentare)
am 22.11.2017 17:18

Und villeicht auch noch so schräge Dinge wie Leerkassettenabgabe auf zB Handys?

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 22.11.2017 08:34

Viele Händler liefern gewisse Warengruppen gar nicht nach Österreich: Festplattenabgaben, Abgaben für Satelliten-Empfänger etc. verursachen einen unnötigen und sehr hohen Aufwand, und aufgrund des geringeren Angebots sind dann die Nettopreise hierzulande auch noch höher.

Die angeblichen Konsumentenschützer, in der Realität nur privilegierte Beamte und Kämmerer, haben systematisch versagt!

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spacer (1.513 Kommentare)
am 22.11.2017 09:09

Es hat eben bicht nur Nachteile, wenn man nah an der Grenze wohnt.

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glingo (4.974 Kommentare)
am 22.11.2017 12:56

Ich glaube du hast entweder den Artikel nicht gelesen oder verstanden!
Es geht darum wenn due zB. www.amazon.hu eingibst nicht automatisch auf amazon.de umgeleitet wirst!

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 22.11.2017 18:19

Du kannst dann zwar dort was bestellen, aber gewisse Produkte werden nicht in dein Heimatlandland geliefert. Oder übertriebene Versandkosten abgerechnet. Um das geht es in meinem Beitrag.

Mit einem Proxy kann man diese üblichen Umleitungen auch heute schon umgehen, aber nicht die Lieferverweigerung in gewisse Länder.

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jago (57.723 Kommentare)
am 22.11.2017 02:22

Da beschweren sich grad die Richtigen grinsen

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