VfGH bestätigte Verbot des Onlinehandels mit E-Zigaretten
WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des Onlinehandels mit E-Zigaretten und Zubehör dafür als verfassungskonform bestätigt.
Der VfGH betrachte "das Verbot des Versandhandels an Endverbraucher als geeignet, die Interessen des Gesundheits-, Konsumenten- und Jugendschutzes zu verfolgen", betonte der Gerichtshof am Montag in einer Aussendung.
Wien. Die Gesetzesprüfung des Verfassungsgerichtshofes ging auf den Individualantrag eines Unternehmens zurück, das einen Webshop für E-Zigaretten betrieben hat. Die Firma machte einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und in das Recht auf Eigentum geltend. Das Verbot ist im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) verankert und ist seit dem 20. Mai 2016 in Kraft. Es gilt für Tabakprodukte und "verwandte Erzeugnisse", zu denen auch E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids gehören, und zwar unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten.
Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag ab und bewertete diesen Eingriff angesichts der "gesundheitspolitischen Zielsetzung verbunden mit Aspekten des Konsumenten- und Jugendschutzes" als "verhältnismäßig". In dem Erkenntnis vom 14. März 2017 schrieb der VfGH: "Das gesetzliche Verbot des Versandhandels mit elektronischen Zigaretten und der für diese verwendeten Liquids an den Verbraucher ist angesichts des Gewichts der damit verfolgten Ziele des Gesetzes adäquat."
Der Senat argumentierte die Gleichbehandlung von E-Zigaretten mit Tabakerzeugnissen mit dem "auch bei E-Zigaretten gegebenen Sucht- und Gesundheitsgefährdungspotenzial sowie deren besonderer Attraktivität für Einsteiger". Dies gelte "insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen von (nikotinfreien wie nikotinhaltigen) E-Zigaretten auf die menschliche Gesundheit mangels Langzeitstudien noch nicht abschätzbar sind", hieß es in der Aussendung.
"Vor dem Hintergrund der gesundheitspolitischen Zielsetzung wäre es vielmehr unsachlich, ein Versandhandelsverbot für Tabakerzeugnisse, nicht jedoch auch für die ähnlich gesundheitsgefährdenden verwandten Erzeugnisse vorzusehen", betonte der VfGH
Entscheidung G 164/2016 vom 14. März 2017
Ob dieser Richterspruch auf Langzeit innerhalb er EU hält, bleibt abzuwarten, wir sind doch in der EU wegen dem freiem Handel, oder nicht?
Ich bin auch sehr für den möglichst freien Handel mit wenigen Ausnahmen, bei den Waffen zum Beispiel und sonst auch noch ein paar "Freiheiten". Da geht es nicht mehr um das Bekindergartentanten wie bei den elektrischen Zigaretten.
Gut so.
Nein, das finde ich nicht gut so.
Allerdings habe ich hier einen schweren Stand als Liberaler gegen den expliziten Bemutterungsstaat und die bürgerliche Unmündigkeit als Staatsdoktirn.
Das Gerichtsurteil richtet sich nach einem bestehenden Gesetz, das Gesetz haben nominell die Volksvertreter geschrieben. Wers glaubt, kommt in den Neohimmel
sind JETZT ALLE Menschen NUR MEHR KLEINKINDER?
DIE GEGÄNGELT WERDEN?
Das wollen wir so, wir Duckmäuser
Solche Parteien wählen wir Unmündige seit Generationen.
In NÖ ist gerade ein über-50%-iger in Pension gegangen und die Medien sorgen für überschäumenden Applaus. Die Medien freuen sich daran, die 1. Macht klein zu halten, damit die 4. Macht mächtig bleibt.
Wundern dürfen sich unsere Richter nicht, wenn sie trotz Robe nicht mehr ernst genommen werden.
Wird nur mehr illegal geschmuggelt.
Die Richter interpretieren das geschriebene Gesetz!
Wenn ich das Gesetz kritisiere, bessonders deswegen, weil es von der Volksvertretung nur abgenickt ist, dann habe ich die Exekutive auf dem Hals.
Deswegen kritisiere ich das Gesetz nicht sondern nur die Parteifunktionäre in der Exekutive, die sich "das Gesetz" verwaltungsgerecht zusammenschustern und uns Bürger unmündig halten.