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Postbus verlor Ausschreibung im Mühlviertel: 31 Posten weg

Von nachrichten.at/apa   10.Juli 2017

Sie hatte die Region seit 1992 bedient. In der Debatte geht es darum, ob bei der Ausschreibung der Billigst- oder doch der Bestbieter zum Zug gekommen sei.

Die Diskussion eröffnet hat Postbus-Zentralbetriebsratschef Robert Wurm: "Es wird beinhart bewertet, wer der Billigste ist." Es habe der Billigstbieter, der vermutlich keinerlei Kriterien des Bestbieters erfülle, die Ausschreibung für die kommenden zehn Jahre gewonnen. Das Einhalten des Kollektivvertrages, Kundenfreundlichkeit, die Sicherheit der Fahrgäste, Qualität, Fahrplan, Kundenzufriedenheit würden nicht gewertet. Seines Wissens habe es vier Interessenten für den Auftrag gegeben, Postbus sei an zweiter Stelle gereiht gewesen. Dessen Dienststelle Rohrbach mit 31 Arbeitsplätzen müsse aufgelassen werden. Der oö. SP-Verkehrssprecher Erich Rippl wirft Verkehrslandesrat Günther Steinkellner (FPÖ) vor, die ÖBB-Postbus-Arbeitsplätze im Mühlviertel zu gefährden. Auch der Bundessekretär des Fachbereiches Straße in der Gewerkschaft vida Karl Delfs übte Kritik. Das Infrastrukturministerium wies darauf hin, dass das Vergabeprinzip Landessache sei, man aber empfehle, sozial- und arbeitsrechtliche sowie Qualitätskriterien zu berücksichtigen.

Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) wies die Kritik zurück, es sei nach dem Billigst- statt nach dem Bestbieterprinzip vorgegangen worden: "Der OÖ Verkehrsverbund schreibt bereits seit 2012 ohne Ausnahme nach dem Bestbieterprinzip aus." Das bedeute, dass eben nicht nur auf den Preis sondern auch auf die Qualität geachtet werde. In den Vergabeunterlagen werde bereits eine Vielzahl an Qualitätskriterien fix vorgeschrieben, diese müssten ohnehin von allen Anbietern erfüllt werden. Die Verkehrsverbundgesellschaft handle bei Ausschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage der geltenden nationalen und europäischen Rechtsordnung. Auch, dass Arbeitsplätze in der Region verloren gingen, sei unrichtig.

Der Landesrat kritisierte seinerseits, dass von mehreren Seiten innerhalb der gesetzlichen Stillhaltefristen mit Ergebnissen an die Öffentlichkeit gegangen worden sei. Dies werde man juristisch überprüfen lassen, kündigte er an.

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