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Neue Welle gegen Steuersünder startet: Finanz rollt NoVA-Betrüger auf

Von Sigrid Brandstätter, 24. Juni 2014, 00:05 Uhr
Polizei (Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Normverbrauchsabgabe: Bis zu 20.000 Autobesitzer meldeten Karossen in Österreich an Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis hätte Betrugs-Verfolgung beinahe unmöglich gemacht.

Der Sohn eines Firmenchefs, der mit seinem Q7 mit albanischen Autokennzeichen angeblich nur für die südeuropäische Tochterfirma in Österreich unterwegs ist. Das ist der Finanz zu wenig glaubwürdig, um den Fahrzeughalter nicht des NoVA-Betrugs zu bezichtigen. Das Fahrtenbuch sei nicht brauchbar gewesen. Damit wird der Beweis schwierig, dass in Österreich keine Zulassungspflicht vorgelegen wäre.

Immer wieder ist die Finanzpolizei mit Fällen wie dem beschriebenen konfrontiert: Fahrzeughalter, die überwiegend in Österreich unterwegs sind und glauben, ein Firmensitz und einige Auslandsreisen im Jahr reichen, um im Inland dauerhaft ihre PS-starken Autos mit ausländischen Kennzeichen zu fahren – und damit in Österreich tausende Euro an Steuern und Abgaben sparen zu können.

Mehr Betroffene als vermutet

Viel zu niedrig hatte die Behörde 2010 die Zahl dieser NoVA-Betrüger geschätzt, heißt es heute. Von 10.000 Fällen sei man damals ausgegangen. Nach geschätzten mehr als 20.000 freiwilligen und erzwungenen Ummeldungen dürften noch immer 10.000 Autos unterwegs sein.

Jetzt rollt eine neue Welle der Kontrollen an. Seit dem Herbst des Vorjahres war es ruhig. Das liegt an einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu einem Einzelfall. Dieses hätte die Verfolgung der NoVA-Umgeher unmöglich gemacht, weil es die erstmalige Monatsfrist aufgehoben hätte. Diese bedeutet, nur einen Monat nach der ersten Einreise mit dem Fahrzeug nach Österreich darf man hier ohne Kennzeichen-Ummeldung unterwegs sein.

Insider berichten, dass die Auswirkungen "gigantisch" gewesen wären, wenn das VwGH-Erkenntnis breite Anwendung gefunden hätte. Damit hätte eine Fahrt ins Ausland gereicht, um legal in Österreich mit einem deutschen Kennzeichen unterwegs zu sein. Umgekehrt wird auch die Art der Reparatur kritisiert, weil sie rückwirkend bis 2002 (!) gilt. "Rechtsstaatlich höchst problematisch", sagt etwa Hannes Gurtner, Steuerberater bei LeitnerLeitner in Linz.

Denn auf Initiative des Finanz- und des Verkehrsministeriums wurde im Eilzugsverfahren eine Gesetzesreparatur per Initiativantrag in Gang gesetzt. Seit 23. April ist der Urzustand wieder hergestellt.

Per Februar dürfte der vermeintliche Anreiz, es doch mit einem ausländischen Kennzeichen zu versuchen, wieder größer geworden sein: Im Zuge des Steuererhöhungspakets wurde die NoVA auf bis zu 32 Prozent des Netto-Kaufpreises erhöht. "Da lohnt es sich, wieder hinzuschauen", heißt es bei der Finanzpolizei.

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106  Kommentare
106  Kommentare
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Airspray (51 Kommentare)
am 25.06.2014 10:19

eine Fahrtenbuchpflicht (bei nicht gewerblichen Transporten sprich zb. Außendienstmitarbeiter) durch den Gesetzgeber gibt es nur bei der 0,75% Regelung.
Freie Wahl der Beweismittel (auch andere Aufzeichnungen sind zu berücksichtigen)
und vieles mehr das der VwGH bereits vor Jahren klargelegt hat wir immer noch gerne von der Finaz ignoriert.
Die Erweiterung der Nova durch den Auffangtatbestand der sehr klar den Zweck definiert.
Aber Vielleicht sind das auch Fehlurteile?

somit schließe ich nun wirklich, auch wenn das ein Fehlurteil von mir ist. Aber es ist nicht anfechtbar!

Airspray

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( Kommentare)
am 25.06.2014 10:27

gibt es keine klaren und detaillierten Regeln, nur die Grundsätze sind im Gesetz definiert.

Daher obliegt weiterhin vieles dem individuellen Prüfer, was für ihn glaubhaft ist und die bestehende Rechtsunsicherheit ist in der Praxis dort noch größer.

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am 25.06.2014 11:07

@Airspray: § 82 Abs. 8 KFG begründet natürlich keine Fahrtenbuchpflicht. Aber wer die gesetzliche Standortvermutung nicht akzeptieren will, hat eine Beweissicherungspflicht für den dauernden Fahrzeugstandort an einem konkreten Ort im Ausland. Die Wahl der Beweismittel ist jedem selbst überlassen. Tankbelege und Reparaturrechnungen sind jedenfalls ungeeignet, weil diese lediglich beweisen, dass das Auto NUR genau am Ausstellungstag im Ausland war. Außerdem ist bekannt wie leicht man zu Tankbelegen kommt. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass ein sehr genaues lückenloses Fahrtenbuch, das ständig mitgeführt wird, die größten Erfolgschancen hat. Ortsnamen allein genügen im Fahrtenbuch nicht. Es muss auch der jeweilige Zweck der Fahrt (z.B. mit Firmenbezeichung etc.) genau eingetragen sein.

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Airspray (51 Kommentare)
am 25.06.2014 10:10

Im Falle einer Fahrzeugüberlassung an einen inländischen Dienstnehmer seitens eines ausländischen Unternehmers, der im Inland über keine Betriebsstätte verfügt, wird die Tätigkeit des inländischen Dienstnehmers dem ausländischen Unternehmen zuzurechnen sein. Kein dauernder Standort des Fahrzeuges im Inland wird dann vorliegen, wenn der beim ausländischen Unternehmen angestellte Dienstnehmer nicht aus eigenem Gutdünken über das Fahrzeug frei verfügen kann, sondern Aufträge seines Dienstgebers auszuführen hat. Dies kann bei einem weisungsgebundenen Dienstnehmer bzw. Dienstverhältnis wie im vorliegenden Fall, im Rahmen dessen Wochen- oder Tätigkeitsberichte zu verfassen und dem Dienstgeber zu übermitteln sind, angenommen werden. Da somit kein dauernder Standort des Fahrzeuges im Inland vorliegt, kommt § 79 KFG 1967 zur Anwendung. In beiden Varianten verlässt das Fahrzeug jedenfalls vor Ablauf der Jahresfrist gemäß § 79 KFG 1967 das Bundesgebiet. Die Verwendung des Fahrzeuges mit ausländis

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Airspray (51 Kommentare)
am 24.06.2014 18:56

Wenn man eine Gerichtsentscheidung als "falsch" beurteilt, warum wurde dann nicht einfach ein entsprechendes Rechtsmittel angewandt? Sondern man ändert gleich mal ein Gesetzt?
und vor allem... heißt das nun das auch Gerichte falsche Entscheidungen treffen die dann durch neue Gesetze wieder berichtigt werden?
Das kann es wohl auch nicht ganz sein grinsen

wenn man schon den Juristen "raushängen" lässt, sollte man sich wohl doch mehr mit der Materie beschäftigen.

a;
LKW sind nicht NoVA Pflichtig!

b:
beim Finanzgericht (ehem. UFS) Online gibt es eine Abhandlung der Salzburger Steuertage von 2012 wo ein paar Fallbeispiele gezeigt werden. Ohne großen Juristischen Text sonder mit einfachen Lösungen.

Und für Leute die sich Fragen wie die Finanz die richtigen KFZ erkennt.
Zb. folgende Kombination:
- Deutsches Kennzeichen
- Österreichische Jahresvignette
- kein "Deutsches Pickerl" für die Umweltzonen.

Airspray

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am 24.06.2014 21:00

@Airspray: Sie scheinen keinen Jurist zu sein. Sonst müßten Sie wissen, dass es gegen ein VwGH-Erkenntnis kein Rechtsmittel gibt, weil der VwGH ein Höchstgericht ist. Es wäre also nur möglich gewesen andere geeignete Fälle vor den VwGH zu bringen und die Argumente des Senates 16 zu widerlegen. Es gibt übrigens einige Richter beim VwGH, die die Rechtsansicht im Erkenntnis vom 21.11.2013 als falsch ansehen. Jedenfalls hätte es viel zu lange gedauert, bis der VwGH in einem verstärkten Senat seine alte Rechtsansicht korrigiert hätte. Da ohnehin klar war, dass § 82 Abs. 8 KFG zu ungenau formuliert war, wurden wenige Worte eingefügt, die die Absicht des Gesetzgebers deutlicher zum Ausdruck bringen sollten. Wer die Entwicklung dieser Bestimmung kennt und in Erinnerung hat, dass die Monatsfrist aufgrund einer Kritik durch den EuGH eingeführt wurde, damit im ersten Monat nach der Einfuhr des Autos nach Österreich ausreichend Zeit zur Verfügung steht für alle notwendigen (s. Fortsetzung)

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( Kommentare)
am 24.06.2014 21:10

...Schritte zur Erlangung der öst. Zulassung. Da die erlaubte Monatsfrist sogar um ein weiteres Monat verlängert werden kann, falls im ersten Monat aufgrund von Problemen bei der Erlangung der inländischen Zulassung die Zeit zu kurz werden sollte, ist klar wozu diese Frist dient. Warum sollte also nach jeder Auslandsfahrt die volle Monatsfrist zur Erlangung der öst. Zulassung immer wieder neu zur Verfügung stehen?

Das LKW nicht novapflichtig sind, ist bekannt. Aber die Zulassungsbestimmungen gelten für LKW genauso und daran knüpft sich wieder die Kfz-Steuerpflicht. Wenn also ein LKW rechtswidrig mit ausländischen Kennzeichen fährt, dann fährt er ohne gültige inländische Zulassung und der Verwender begeht eine Steuerhinterziehung.

Die Ausführungen zu den Salzburger Steuertagen 2012 sind mir bekannt. Nur kann ich nicht nachvollziehen, was Sie mir mit diesen telegrammartigen Hinweisen mitteilen wollen.

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Airspray (51 Kommentare)
am 25.06.2014 07:33

ich finde es Interessant wenn man eine Gerichtliche Entscheidung als falsch Beurteilt aber kein Rechtsmittel mehr möglich ist.
Was macht ein "Normaler Bürger" wenn ihm das passiert?
Ändert er dann auch ein Gesetz?
Oder kommt es da nie vor das ein Gericht sich irrt?

zu den Steuertagen:
Die Standortvermutung ist weder von den gefahrenen km noch wo die Fahrt beginnt/endet abhängig.

und, wenn auch eine Juristische Spitzfindigkeit des Gesetzgeber, finde ich persönlich es als Rechtswidrig mit der Standortvermutung.
Denn generell muss die Schuld des Beklagten bewiesen werden und nicht der Beklagte seine Unschuld.

somit schließe ich das Thema für mich.

Airspray

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am 25.06.2014 10:00

@Airspray:
Selbstverständlich gibt es leider oft fehlerhafte Urteile.

Im Anlaßfall wurde das Gesetz nicht geändert, sondern deutlicher formuliert, sodass derartige Auslegungsfehler nicht mehr vorkommen sollten.

Da die Standortvermutung durch einen erfolgreichen Beweis widerlegt werden kann (z.B. durch ein sehr genaues lückenloses Fahrtenbuch)und es dabei nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um die Notwendigkeit einer inländischen Zulassung geht, ist diese gesetzliche Vermutung nicht so rechtspolitisch heikel, wie Sie annehmen.

Der Gesetzgeber vermutet, dass sich der dauernde Fahrzeugstandort am Hauptwohnsitz befindet. Was geschieht normalerweise am Hauptwohnsitz? Vor dort aus wird regelmäßig weggefahren und dorthin kehrt man regelmäßig auch immer wieder zurück. Und dort ist auch das Fahrzeug weitaus überwiegend stationiert. Durch diese Standortvermutung hat der Gesetzgeber nachvollziehbar erkennen lassen, welche Kriterien für den dauernden Fahrzeugstandort entscheidend sind.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 24.06.2014 17:47

hast jetzt schnell bei ams nachgeschaut, wieviel ps so ein x6 panzer hat. aber tröste dich, ich möchte dieses kiste gar nicht. wär mir viel zu behäbig und zu wenig agil. mit einem A6 3.0 fahre ich dir um die ohren und habe obendrein noch die hochwertigere innenausstattung.

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 24.06.2014 17:56

Mein jüngstes Enkelkind ist nicht so verbohrt in den PS Wahn. Andererseits: die PS strotzenden Penisersätze spülen viel Geld in die Staatskasse. Auch bei Service, Reparaturen, Reifen, Treibstoff, Öl, Strafen...

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SRV (14.567 Kommentare)
am 24.06.2014 22:56

wirft ein bezeichnendes Licht auf die Prioritäten von beiden Diskutanten. Echt lustig, wer da virtuell den "Längere" haben will - mEn schöne primitive Rituale zwischen Prolos!

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prinz_von_linz (4.794 Kommentare)
am 24.06.2014 23:13

3, maximal 4 cm.

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Gugelbua (31.906 Kommentare)
am 24.06.2014 16:01

hat gute Anwälte und weiß daher wies geht.
Unsere abertausende Gesetze und Bestimmungen von der Steinzeit bis heute sind unüberschaubar.
Wenn ich nun höre man will in Deutschland eine Sonnesteuer einführen (eine Abgabe für Solarzellen auf den Dächern) greift man sich eh auf den Kopf.

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.06.2014 18:41

Priorität, weil die Obrigkeit oberste Priorität hat.

Wozu wären wir Bürger denn sonst da?

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( Kommentare)
am 24.06.2014 15:09

Die von einem Steuerberater im Artikel kritisierte Gesetzesreparatur ist verfassungsrechtlich deshalb unbedenklich, weil damit keine neue Rechtslage geschaffen wurde. Das Erkenntnis des VwGH vom 21.11.2013 war eine nicht ernst zu nehmende eindeutige Fehlentscheidung. Es sollte eigentlich jedem, der sich intensiv mit der Rechtslage beschäftigt hat, klar sein, dass die im § 82 Abs. 8 KFG geregelte gesetzliche Standortvermutung nicht durch die bloße Behauptung monatlicher Auslandsfahrten ausgehebelt werden kann. Dadurch, dass die Beweislast für das Fehlen der regelmäßigen monatlichen Auslandsfahren bei der Finanz- oder Kraftfahrbehörde liegt und diese Behauptungen aber mangels ausreichender lückenloser Überwachung nicht widerlegt werden könnten, würde das unbewiesene Behaupten von regelmäßigen monatlichen Auslandsfahrten die inländische Zulassungspflicht vermeiden, obwohl der Gesetzestext dafür den erfolgreichen Beweis eines konkreten dauernden Fahrzeugstandortes im Ausland erfordert.

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( Kommentare)
am 24.06.2014 15:41

wollte man halt eine einfache und verständliche Regel schaffen, man hat aber dabei übersehen, dass dies viele Möglichkeiten für einen Missbrauch öffnet.

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 24.06.2014 13:32

Auto beschlagnahmen und gut ist es !

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jago (57.723 Kommentare)
am 24.06.2014 18:43

lästigen Bürger-Zecken im edlen, hoheitlichen Körper.

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woppl (4.948 Kommentare)
am 24.06.2014 13:04

wird jeder Kfz Lenker nur alle 33 Jahre einmal kontrolliert......man sollte sich also unauffällig verhalten, zu gewissen Zeiten seine Karre zu Hause lassen, die Verkehrsregeln einhalten ....wird man doch einmal erwischt ist das Gesparte weit mehr als die Strafe..... No risk no fun.....

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( Kommentare)
am 24.06.2014 13:24

Da fehlen mir einige wichtige Indikatoren
- Gefahrene Km/Jahr
- auf welchem Strassentyp
- in welchem Land
Andernfalls ist es eine Statistik wie die Abhängikeit der Haarlänge von der Apfelbaumblüte.
grinsen

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woppl (4.948 Kommentare)
am 24.06.2014 14:39

stand irgendwann einmal in irgendeiner Zeitung.....schon eine Weile her
aber denk mal logisch...wieviele Kontrollen hattest du in den letzten Jahren ? Jeden Tag zur Arbeit, am Wochenende ins Grüne......das kannst du Jahrzehnte lang machen ohne jemals kontrolliert zu werden

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( Kommentare)
am 24.06.2014 13:35

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit ausländischen Kennzeichen jahrelang nicht kontrolliert wird, ist inzwischen gleich Null. Durch die laufenden Straßenkontrollen der Finanzpolizei zu verschiedenen Zeiten ist sichergestellt, dass ausnahmslos ALLE Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen an den geplanten Kontrollpunkten angehalten und überprüft werden. Zusätzlich wurde der Wissensstand der Bundespolizei zu diesem Fragenkreis durch gute Arbeitsunterlagen des BMfF deutlich verbessert, sodass auch diese Kontrollen intensiviert werden.

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woppl (4.948 Kommentare)
am 24.06.2014 14:43

kann nicht sein, denn dann würden täglich hunderte Illegale, Diebe, Schlepper und sonstige Gauner aus unseren Nachbarländern aufgehalten, kontrolliert und verhaftet werden......oder bezieht sich die Razzia ausschließlich auf Luxus Auto's ? Na klar den ÖstterREICHer trifft immer die volle Härte des Gesetzes.....die anderen sind vogelfrei.........

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( Kommentare)
am 24.06.2014 14:49

Bei den Kontrollen der Finanzpolizei werden natürlich nicht nur teure Autos, sondern alle Autos mit ausländischen Kennzeichen überprüft. Wenn sich aber herausstellt, dass die Fahrer keinen inländischen Lebensmittelpunkt haben, dürfen diese unbehelligt weiterfahren. Woran soll ein Finanzpolizist erkennen, dass jemand, der - wie Sie schreiben - in einem Nachbarland lebt, ein Dieb, Hehler oder ein sonstiger Gesetzesbrecher ist.

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( Kommentare)
am 24.06.2014 14:15

zwinkern

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 24.06.2014 16:50

ist man mit einem unauffälligen Auto und angepasster weil gestzeskonformer Fahrweise auch unverdächtig unterwegs. Wer Schwarzgeld aus der Schweiz abholt, sollte auch keinen Armani- Anzug tragen - ausser das Ego braucht es.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 24.06.2014 12:18

es gibt keinen x6 mit 300 ps. oder habens für dich die maschine gedrosselt?

@diktator
die rechnung kann nicht aufgehen, weil den alk bringt er net weg. also heißt es noch länger sparen.

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moarli35 (2.524 Kommentare)
am 24.06.2014 13:05

entschuldigung bmw x6 4.0d 306ps bj2012 musst mal die autozeitschrift genau anschauen weil selber wirst in dir nie leisten können

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diktator (911 Kommentare)
am 24.06.2014 13:14

flach .... und häng dei dei autohefterl als ...x-vorlag an die wand!

zu mehr wirds eh net reichen!

hahahahahahaha!

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diktator (911 Kommentare)
am 24.06.2014 13:11

-lehrlingsentschädigung, kann sich eh maximal an X6 im format 1:18 leisten ...... da kummts halt dann auf PS a net soooo an!

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Grufti (112 Kommentare)
am 24.06.2014 11:56

Viele große Kisten mit ausländischen Kennzeichen fahren im Österreich umher und haben den Staat gut ausgetrickst. Wahrscheinlich geht es genauso mit den Steuern von zweifelhaften Firmen mit einem Sitz im Ausland. Jeglicher Gewinn fließt dort hin. Die Summe des sogenannten Transfers an die Stammfirma genauso wie den Gewinn besteuern und schon haben wir wieder Geld, das an Österreich vorbei ins Ausland fließt.

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( Kommentare)
am 24.06.2014 12:12

Form der Steuerflucht stattfindet und daraus lernen.

Die Deckelung der steuerlichen Abschreibungen der laufenden Kosten für PKW-Anschaffungen über 40.000 EUR entspricht letztendlich auch einer Form der Vermögenssteuer.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 24.06.2014 12:46

m Zuge des Steuererhöhungspakets wurde die NoVA auf bis zu 32 Prozent des Netto-Kaufpreises erhöht.

UNGLAUBLICH ,DAS IST EIN DRITTEL DES KAUFPREISES !
das sind ja immer nur Reaktionen auf die Steuerbelastung der Politiker/INNEN .. ob legal oder illegal soll jeder für sich beurteilen denn Autobesitzer/innen zahlen ja NICHT ZU WENIG in die Staatskassa .. oder ?
ich bin gespannt ob und wenn der/die erste eine Klage bis zum EUGH durchsetzt ... grinsen

Der Preis-Unterschied von importierten Auto aus USA ist noch grösser als der aus Germany denn diese Auto sind bis zu 30-50 % teurer... ich frage mich warum ?

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( Kommentare)
am 24.06.2014 13:39

Die öst. Rechtslage wurde bereits vom EuGH geprüft. Nur die damals geltende 3tägige Frist wurde als zu kurz kritisiert und wurde daher seit 2002 auf eine Monatsfrist (in Ausnahmefällen sogar 2 Monate)verlängert.

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prinz_von_linz (4.794 Kommentare)
am 24.06.2014 14:21

Das sind alles Minderungen des steuerpflichtigen Gewinns zugunsten des (ua privaten) Nutzers, also glatte Steuerzuckerl, oder wie argumentiert sich die Notwenigkeit einen 40 000 Euro PKW für die betriebliche Tätigkeit?

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( Kommentare)
am 24.06.2014 15:29

wo der Betriebsaufwand steuerlich NICHT geltend gemacht werden kann. Im Verhältnis des Kaufpreises über der Luxustangente. Je teurer der PKW, desto weniger % der Betriebskosten werden als Betriebskosten angerechnet und desto mehr zahlt man Steuern.

Zusätzlich ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig, was auch einen enormen Verlust in der steuerlichen Behandlung darstellt.

Man sollte speziell einem Vielfahrer nicht vorschreiben, welches Auto er zu fahren hat. Ein Vielfahrer hat ja meistens bereits mehr als 10 Tausender an Extras drinnen, und das meistens nicht aus Prestigegründen.

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chilipeppers (2.374 Kommentare)
am 24.06.2014 11:14

ist gut beraten, sich ein kfz bis max. 90 g co2/100 km zu kaufen - denn da wird rechnerisch KEINE mehr nova fällig.

die formel für neue kfz lautet nämlich:

co2 minus 90 dividiert durch 5 = steuersatz (max. 32 %)

resumè:
alles ÜBER 90 g co2 ist luxus --> und den zahlt doch jeder für seine mobiles LIEBKIND gerne...

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diktator (911 Kommentare)
am 24.06.2014 11:39

toll sein!

mir ist es eigentlich egal, was, wie viel kostet, wenn es mir den preis wert ist und ich es mir leisten kann!

des is beim haus net anders, als beim gwand, beim auto, beim urlaub ...... und und und

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( Kommentare)
am 24.06.2014 11:49

NoVA ist bereits ein "Mehr" gegenüber dem Ausland, mit dem man wirtschaftlich im Wettbewerb steht.

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muecke100 (194 Kommentare)
am 24.06.2014 11:10

ich frage mich schon ob wir noch in einem rechtsstaat leben und nicht in einer bananenrepublik. NOVA nennt sich normverbrauchsabgabe, die sich aber nach dem preis eine autos berechnet, also zahlt man für navi, radio jede sonderausstattung die nova, doch ein radio hat nichts mit dem verbrauch zu tun es ist eine zweite steuer auf ein fahrzeug. die finanzpolizei prüft nur fahrzeuge die novapflichtig sind,, also keine lkw , transporter oder gewisse andere nicht der nova unterliegende pkw. jetzt wird ein gesetz rückwirkend von useren raubrittern im parlament beschlossen um verantwortungslos hinausgeschmissene steuergelder wieder einzunehmen. einfach grauslich unsere politiker!

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 24.06.2014 11:00

Dankeschön,hätte zuerst denken sollen...
grinsen

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( Kommentare)
am 24.06.2014 11:13

Alte, womit ?' grinsen

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 24.06.2014 10:38

wie ist das bei ausgeflaggten Lkw-s?...

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( Kommentare)
am 24.06.2014 10:56

Aufgrund einer großzügigen EU-Verordnung können internationale Spediteure in Niedrigsteuerländern Briefkastenfirmen gründen und mit LKW´s, die auf diese Briefkastenfirmen zugelassen sind eingeschränkt in Österreich fahren. Nach drei Inlandslieferungen muss jedoch Österreich wieder verlassen werden. Sollten diese sogenannten Kabotageregeln missachtet werden, besteht für diese LKW´s in Österreich Zulassungspflicht.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 24.06.2014 11:03

Ich danke ihnen...

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Salzkammergut (3.323 Kommentare)
am 24.06.2014 10:20

Das wäre etwas für die EU, nicht die Glühbirnen etc. Warum nicht Überall die gleichen Versicherungen und Steuern - ja geht leider nicht da sind ja Nationalsüppchen zu kochen. Genauso der Schmäh mit Zigaretten und Alk, da sind wir dann doch weniger EU.

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 24.06.2014 10:42

Sie müssen nur nach Rumänien oder Bulgarien ziehen, dort gibt es diese NOVA nicht. Die halten wenig von Bürokratie. Da brauchen Sie sich bei keinem Sozialamt anstellen, weil es so was gar nicht gibt.
Also, der Abzocke entgehen und auf nach Bucaresti.

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Salzkammergut (3.323 Kommentare)
am 24.06.2014 10:49

Lieber Meisterleister, schätze die Hälfte des Werkzeuges und Fahrzeuge sind schon dort obwohl ich trotzdem noch in Österreich wohne, angemeldet und versteuern muß. Vielleicht vorauseilender Gehorsam der dortigen eher nicht Mitarbeiter.

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( Kommentare)
am 24.06.2014 11:16

Das funktioniert aber nur, wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt nicht mehr in Österreich ist. Scheinadressen im Ausland reichen nicht für die Vermeidung der öst. Novapflicht. Es ist auch belanglos, wem das Auto am Papier gehört. Entscheidend ist, wer das Auto verwendet!

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