Machtkampf um die Sanierung der Hypo Alpe Adria: Finanzprokuratur bringt Insolvenz-Variante ins Spiel
WIEN/KLAGENFURT. Aufsichtsrats-Chef Klaus Liebscher weist Insolvenz-Spekulationen vehement zurück.
Die Spekulationen, wie man mit dem Desaster rund um die Hypo Alpe Adria umgehen soll, erreicht einen neuen Höhepunkt. Die Finanzprokuratur präferiert angeblich die Insolvenz, das Finanzministerium und die Organe der Bank weisen dies entschieden zurück.
Laut einem Bericht in der Tageszeitung "Der Standard" sei die Finanzprokuratur, nach Eigendefinition "Anwalt und Berater der Republik Österreich", für die Insolvenz der Hypo. Man gehe so von 5,3 Milliarden Euro geringeren Kosten aus, heißt es in dem Bericht. Auch verlange die Finanzprokuratur eine positive Fortbestandsprognose von der Problembank als Nachweis dafür, dass das Institut mit den 1,05 Milliarden Euro, die heuer fließen sollen, ausfinanziert sei.
Diese Insolvenz-Möglichkeit wurde gestern von Hypo-Aufsichtsratschef Klaus Liebscher und von Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny umgehend ausgeschlossen. "Die Republik Österreich hat in diesem Sommer mit der EU-Kommission eine klare Vereinbarung zur Restrukturierung der Bank abgeschlossen. Nach diesem Konzept wird nun vorgegangen, ein Konkurs der Hypo ist auszuschließen", sagte Nowotny.
Kärnten wäre überfordert
Insider, die dem Insolvenzszenario aufgeschlossen scheinen, verweisen darauf, dass es auch teuer komme, die Hypo am Leben zu erhalten. Eine Insolvenz könne gewisse Vorteile bieten, vor allem müsste aber die Ex-Hypo-Mutter BayernLB ordentlich mitzahlen, wird gesagt. In Finanzkreisen, die das Insolvenzszenario ausschließen, hieß es gestern, der Konkurs der Hypo würde wegen der Haftungen des Landes Kärnten zu Folgewirkungen führen, deren Dimensionen von niemanden abgeschätzt werden können.
Mit dem Konkurs der Bank würden Verpflichtungen des Bundeslandes von rund 14 Milliarden Euro unmittelbar wirksam. Kärnten könne dies bei Jahreseinnahmen von gut zwei Milliarden Euro niemals stemmen, heißt es. Außerdem sei nicht klar geregelt, wie bei einer Insolvenz eines Bundeslandes vorzugehen sei. Das wäre ein Präzedenzfall für die Zweite Republik und eine "sehr sensible Situation" für den gesamten Staat.
...und da gehört eben auch der Konkurs zu einer Bereinigung von Schulden.
Also lasst die Spekulanten Pleite machen - aber ja nicht dem Steuerzahler die Lasten wieder durch "Vergesellschaftung" auferlegen.
Man kann nur raten - Geld abheben!!