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Keine Extra-Gebühren mehr fürs Telefonieren im EU-Ausland

Von Alexander Zens   13.Juni 2017

Pünktlich zum Start der Urlaubssaison fallen am Donnerstag, 15. Juni, die Roaming-Gebühren in der EU endgültig weg. Teures Telefonieren, Kurznachrichtenschreiben und Internetsurfen wird dann zum überwiegenden Teil der Vergangenheit angehören. Die Netzbetreiber dürfen nicht mehr verlangen als für Inlandsgespräche, wovon auch Geschäftsreisende profitieren. Ausnahme-Regelungen gibt es aber auch hier (siehe Tipps unten).

Schon seit 2007 hat die EU die höchstzulässigen Roaming-Gebühren Stück für Stück reduziert – um insgesamt 92 Prozent für Gespräche und SMS. Seit 2012 wurden auch die Gebühren für das Datenvolumen gedeckelt, sie sind heute um 96 Prozent niedriger.

Warnung vor Tariferhöhungen

Das endgültige Roaming-Aus wurde im Oktober 2015 vom EU-Parlament beschlossen. Federführend dabei war der Welser Paul Rübig. Auch das massive Lobbying der Netzbetreiber konnte es nicht mehr verhindern. Für diese war das Roaming lange ein einträgliches Geschäft. Viele von ihnen kritisieren das Roaming-Aus, weil sie nach wie vor für die Nutzung der Infrastruktur ausländischer Netzanbieter Entgelte zahlen müssen.

Telekom-Konzerne mit Standorten und eigenen Netzen in vielen Ländern dürften hier weniger Probleme haben, weil sich Roaming-Kosten und -Erträge aufheben. Für kleine, lokal tätige Firmen ohne eigene Netze wird es härter.

Die EU-Kommission hat die Telekom-Unternehmen davor gewarnt, im Zuge des Roaming-Aus rechtswidrig die Tarife zu erhöhen. Das könnte zu Strafen der nationalen Behörden führen.

Nicht alles ist nun billiger oder gratis

Wer in der Türkei oder der Schweiz urlaubt und wer von einem Kreuzfahrtschiff aus telefoniert, muss weiter mit höheren Kosten als in Österreich rechnen.

1. Was bringt die Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Wer vom EU-Ausland nach Österreich telefoniert oder SMS schickt, dem darf nicht mehr verrechnet werden, als wenn er sich im Inland aufhalten würde. Die im Tarifpaket inkludierten Frei-Einheiten können genauso wie zuhause genutzt werden. Auch das Surfen im Internet darf nicht teurer sein.

2. Für welche Länder gilt die neue Regelung, für welche nicht?

Es geht um alle 28 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island, Norwegen. Wer in Spanien oder Kroatien urlaubt, profitiert vom Roaming-Aus. Wer in die Türkei oder die Schweiz reist, muss Mehrkosten tragen.

3. Welche Ausnahmen gibt es?

Die Roaming-Verordnung gilt nicht für Telefonate von Österreich ins EU-Ausland, denn hier handelt es sich um klassische Auslandsgespräche. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen gelte die neue Regelung nicht, sagt Irene Randa vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Hier können hohe Kosten anfallen. Außerdem kann man Internet-Pakete, die nur für den Einsatz im WLAN-Router zuhause gelten, nur in Österreich nutzen. Roaming ist mit diesen SIM-Karten nicht möglich.

4. Gibt es zeitliche Einschränkungen beim Telefonieren?

Ja. Die „Fair Use Policy“ soll den Netzbetreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern. Das betrifft etwa jene, die lange in Deutschland oder Mallorca leben. Auch soll vermieden werden, dass sich jemand einen Vertrag im günstigeren Osteuropa besorgt, die SIM-Karte dann aber dauerhaft in Österreich nutzt.

5. Wie wird Missbrauch festgestellt und geahndet?

Der Mobilfunkanbieter kann einen Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land verlangen, wie Meldezettel und Vollzeitbeschäftigung. Wer sich mehr als zwei Monate im Beobachtungszeitraum von vier Monaten im EU-Ausland aufhält und die österreichische SIM-Karte nutzt, wird darauf hingewiesen. Ändert er sein Nutzerverhalten binnen 14 Tagen nicht, fallen zusätzliche Kosten an.

6. Gibt es Einschränkungen beim Datenvolumen?

Ja, für das Daten-Roaming im Ausland können die Netzbetreiber Begrenzungen einführen. Dafür gibt es eine komplizierte Formel der EU. Bei derzeit unlimitierten Tarifpaketen etwa wird sicher eine Grenze eingezogen. Argumentation: Die Unternehmen könnten Auslandsnutzung gar nicht anbieten, was teils auch der Fall sein dürfte.

7. Für Anbieter, denen hohe Verluste entstehen, gibt es auch eine Ausnahme. Stimmt das?

Ja. Wenn ein Betreiber Roaming zu nationalen Konditionen nicht wirtschaftlich anbieten kann, kann er bei der Regulierungsbehörde (in Österreich die RTR) beantragen, einen Aufschlag zur Kostendeckung verrechnen zu dürfen. Dies würde man dann prüfen, teilt die RTR mit.

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